Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 12 Fahrzeughersteller : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), ROVER Raddaten: Radgröße nach Norm : 10 J X 22 H2 Einpreßtiefe (mm) : 33 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 5G1S 5G1S ohne 72,6 1070 2461 03/24 5G1S 5G1S ohne 72,6 1075 2450 03/24 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB) §22 55508*00 Befestigungsteile : Flachbundmuttern M14x1,5 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 133 Nm für Typ : LG; LW 140 Nm für Typ : LE; LR Verkaufsbezeichnung: Discovery Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LR e11*2007/46*3784*.., 132 - 250 275/40R22 107Y 11A; 24J; 248 Kombi; Allradantrieb; e5*2007/46*1055*.. 285/40R22 110 11A; 24C; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: Land Rover Defender Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LE e5*2007/46*0092*.. 368 - 386 275/45R22 112 Defender 130; 285/40R22 110 11A; 24J Allradantrieb; 285/45R22 114 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 305/40R22 110 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 75I; 860 LE e5*2007/46*0092*.. 368 - 386 275/45R22 112 Defender 110; 285/40R22 110 11A; 24J Allradantrieb; 285/45R22 114 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 305/40R22 110 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 75I; 860 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 Verkaufsbezeichnung: Land Rover Defender Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LE e5*2007/46*0092*.. 368 - 386 275/45R22 112 Defender 90; 285/40R22 110 11A; 24J Allradantrieb; 285/45R22 114 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 305/40R22 110 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 75I; 860 LE e5*2007/46*0092*.., 183 - 294 275/45R22 112 11A; 24J Defender 130; e5*2007/46*0125*.. 285/40R22 110 11A; 24J; 248 Allradantrieb; 305/40R22 110 11A; 24C; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 860 LE e5*2007/46*0092*.., 147 - 294 275/45R22 112 11A; 24J Defender 90; e5*2007/46*0125*.. 285/40R22 110 11A; 24J; 248 Allradantrieb; 305/40R22 110 11A; 24C; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 860 LE e5*2007/46*0092*.., 147 - 294 275/45R22 112 11A; 24J Defender 110; e5*2007/46*0125*.. 285/40R22 110 11A; 24J; 248 Allradantrieb; 305/40R22 110 11A; 24C; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; §22 55508*00 725; 73C; 74D; 74E; 860 Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LG e11*2007/46*0649*.., 155 - 415 265/40R22 106 11A; 241; 246; 26J; Allradantrieb; inkl. e5*2007/46*1053*.. 26P Hybrid; 275/40R22 107 11A; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J 12A; 51A; 71A; 721; 285/35R22 106 11A; 241; 246; 248; 725; 73C; 74D 26B; 26J 295/35R22 108 11A; 24C; 248; 26B; 26J 305/35R22 110 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J 305/40R22 110 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 Verkaufsbezeichnung: Range Rover Sport Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LW e11*2007/46*0909*.., 155 - 423 265/40R22 106Y 11A; 241; 246; 248; Allradantrieb; e5*2007/46*1056*.. 26J; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 275/40R22 107Y 11A; 24C; 248; 26B; 12A; 51A; 71A; 721; 26J 725; 73C; 74D 275/40R22 108Y 11A; 24C; 248; 26B; 26J 285/35R22 106Y 11A; 24C; 244; 26B; 26J 285/40R22 110 11A; 24C; 244; 26B; 26J 295/35R22 108 11A; 24C; 244; 26B; 26J 295/40R22 112 11A; 24C; 244; 26B; 26J 305/35R22 110 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J 305/40R22 110 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB), ROVER Befestigungsteile : Flachbundmuttern M14x1,5 §22 55508*00 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: DISCOVERY 3,DISCOVERY 4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LA e11*2001/116*0233*.. 140 - 276 305/35R22 110 11A; 24C; 24D; 54A Discovery 3; Discovery 4; Allradantrieb; nicht für gepanzerte Fz; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 744; 85G Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER SPORT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LS e11*2001/116*0243*.. 140 - 375 295/30R22 11A; 24C; 24D 10B; 10S; 11B; 11G; 103W 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 744; 85G Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird §22 55508*00 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beac htung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmit te und 50 Grad §22 55508*00 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigke it der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigk eitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 85G) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 317mm an der Vorderachse nicht zulässig. 860) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 349mm §22 55508*00 an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: LG Genehm.Nr.: e11*2007/46*0649*.. Handelsbez.: RANGE ROVER Variante(n): Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 260 y = 260 VA 26B x = 310 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 420 30 VA §22 55508*00 26N x = 310 y = 420 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: LR Genehm.Nr.: e11*2007/46*3784*.. Handelsbez.: Discovery Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 310 y = 250 VA §22 55508*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: LG Genehm.Nr.: e5*2007/46*1053*.. Handelsbez.: RANGE ROVER Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 260 y = 260 VA 26B x = 310 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 420 30 VA §22 55508*00 26N x = 310 y = 420 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: LW Genehm.Nr.: e5*2007/46*1056*.. Handelsbez.: Range Rover Sport Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 260 y = 260 VA 26B x = 310 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 420 30 VA §22 55508*00 26N x = 310 y = 420 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: LW Genehm.Nr.: e11*2007/46*0909*.. Handelsbez.: Range Rover Sport Variante(n): Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 260 y = 260 VA 26B x = 310 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 420 30 VA §22 55508*00 26N x = 310 y = 420 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00154-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55508 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: COMBAT 22 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 13.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: LR Genehm.Nr.: e5*2007/46*1055*.. Handelsbez.: Discovery Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 310 y = 250 VA §22 55508*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.