Gutachten 23-00042-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54825 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: COMBAT C Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 06.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller : FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA, SSANGYONG, TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, TOYOTA/USA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/6 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 6B 6B ohne 106 1145 2392 12/22 6B 6B ohne 106 1250 2178 12/22 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : D1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: FORD RANGER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2AB e11*2007/46*0154*.. 92 - 157 255/55R17 108 11A; 24C; 24D nur N1G; Nicht für 255/60R17 106 11A; 24C; 24D Fahrzeugbreite 2028 255/65R17 110 11A; 24C; 24D mm; nicht Ranger 265/60R17 108 11A; 24C; 24D Raptor; bis 265/65R17 11A; 24C; 24D e5*2007/46*0080*08; 275/55R17 109 11A; 24C; 24D HA Trommelbremse; 275/60R17 110 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 285/60R17 114 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: FORD RANGER, FORD RANGER RAPTOR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2AB e5*2007/46*0080*.. 92 - 157 255/55R17 108 11A; 24C; 24D nur N1G; Nicht für 255/60R17 106 11A; 24C; 24D Fahrzeugbreite 2028 255/65R17 110 11A; 24C; 24D mm; nicht Ranger 265/60R17 108 11A; 24C; 24D Raptor; bis 265/65R17 11A; 24C; 24D e5*2007/46*0080*08; 275/55R17 109 11A; 24C; 24D HA Trommelbremse; 275/60R17 110 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 285/60R17 114 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00042-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54825 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: COMBAT C Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 06.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SSANGYONG Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : D1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: SSANGYONG/DAEWOO REXTON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Rexton- e1*2001/116*0223*.. 88 - 162 235/65R17 104 6-Loch Fz; nur bis RJ 255/60R17 106 11A; 24K e1*2001/116*0223*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, TOYOTA/USA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : D1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AN1P(EU,N); AN1P(EU,N)-TMG; N2(EU,TMT); N2(EU,TSAM); N2-TSAM-TMG 112 Nm für Typ : J15TM; J15TM TMG; J15TM-TMG; J15TN 113 Nm für Typ : J12 (EU) Verkaufsbezeichnung: Toyota Hilux Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AN1P(EU, e11*2007/46*2587*.., 110 235/65R17 108 ab Fzg.-Breite 1855mm; N) e6*2007/46*0337*.. 235/70R17 107 10B; 11B; 11G; 11H; AN1P(EU, e13*2007/46*1698*.. 235/75R17 109 12A; 51A; 71K; 721; N)-TMG 245/65R17 107 73C; 74A; 76S; FH2 245/70R17 110 255/60R17 110 255/65R17 110 110 - 150 265/60R17 108 265/65R17 112 N2-TSAM- e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/65R17 102 5LA Hilux N26; Lkw TMG 235/60R17 102 5LA offener Kasten 235/65R17 108 (Serie); Mit 235/70R17 107 Radhausverbreiterung 245/65R17 107 Serie; Allradantrieb; 245/70R17 110 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R17 104 5MA 12A; 51A; 54F; 573; 255/60R17 106 71K; 721; 729; 73C; 255/65R17 110 74A 265/65R17 112 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00042-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54825 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: COMBAT C Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 06.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: Toyota Hilux Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N2-TSAM- e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/65R17 102 11A; 24C; 24D; 5LA Hilux N26; Lkw TMG 235/60R17 102 11A; 24C; 24D; 5LA offener Kasten 235/65R17 108 11A; 24C; 24D (Serie); Ohne 235/70R17 107 11A; 24C; 24D Radhausverbreiter. 245/65R17 107 11A; 24C; 24D Serie; Allradantrieb; 245/70R17 110 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R17 104 11A; 24C; 24D; 5MA 12A; 51A; 54F; 573; 255/60R17 106 11A; 24C; 24D 71K; 721; 729; 73C; 255/65R17 110 11A; 24C; 24D 74A 265/65R17 112 11A; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: TOYOTA HILUX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N2(EU, e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/65R17 102 11A; 24C; 24D; 5LA Lkw offener Kasten TMT) 235/60R17 102 11A; 24C; 24D; 5LA (Serie); Ohne N2(EU, e11*2007/46*0148*.. 235/65R17 108 11A; 24C; 24D Radhausverbreiter. TSAM) 235/70R17 107 11A; 24C; 24D Serie; Allradantrieb; 245/65R17 107 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/70R17 110 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 54F; 573; 255/55R17 104 11A; 24C; 24D; 5MA 71K; 721; 729; 73C; 255/60R17 106 11A; 24C; 24D 74A 255/65R17 110 11A; 24C; 24D 265/65R17 112 11A; 24C; 24D N2(EU, e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/65R17 102 5LA Lkw offener Kasten TMT) 235/60R17 102 5LA (Serie); Mit N2(EU, e11*2007/46*0148*.. 235/65R17 108 Radhausverbreiterung TSAM) 235/70R17 107 Serie; Allradantrieb; 245/65R17 107 10B; 11B; 11G; 11H; 245/70R17 110 12A; 51A; 54F; 573; 255/55R17 104 5MA 71K; 721; 729; 73C; 255/60R17 106 74A 255/65R17 110 265/65R17 112 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA LAND CRUISER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J12 (EU) e6*2001/116*0089*.. 120 - 183 265/65R17 112 XDC; 11A; 12H 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 581; 71K; 721; 73C; 74A J15TM e1*2007/46*0231*.. 127 - 140 255/65R17 110 10B; 11B; 11G; 11H; TMG 127 - 207 265/65R17 112 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: TOYOTA LAND CRUISER (150 Series) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J15TM- e13*2007/46*1720*.. 130 - 140 255/65R17 110 10B; 11B; 11G; 11H; TMG 130 - 207 265/65R17 112 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00042-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54825 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: COMBAT C Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 06.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA LAND CRUISER (150 Series) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J15TN e6*2007/46*0002*.. 127 - 140 255/65R17 110 10B; 11B; 11G; 11H; 127 - 207 265/65R17 112 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: TOYOTA LAND CRUISER (150 SERIES) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J15TM e6*2007/46*0001*.. 127 - 140 255/65R17 110 10B; 11B; 11G; 11H; 127 - 207 265/65R17 112 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00042-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54825 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: COMBAT C Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 06.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Hinterachse möglich. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügel s oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis ent sprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist. 5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1700kg. 5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1800kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00042-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54825 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: COMBAT C Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 06.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. FH2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende Radbolzenlänge von mindestens 23 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen auszutauschen. XDC) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 225/70 R 17 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der Reifenlaufflächen an der Vorder - und Hinterachse anzubauen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.