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							               Gutachten 23-00042-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54825
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                    Radtyp: COMBAT C
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 18.09.2023
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               Fahrzeughersteller                         : FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA, SSANGYONG, TOYOTA,
                                                            TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, TOYOTA/USA
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 25
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               6B                  6B                         ohne                        106                    1145      2392    12/22
               6B                  6B                         ohne                        106                    1250      2178    12/22
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§22 54825*01




               Zubehör                                    : D1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     FORD RANGER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                2AB          e11*2007/46*0154*.. 92 - 157 255/55R17         108     11A; 24C; 24D            nur N1G; Nicht für
                                                          255/60R17         106     11A; 24C; 24D            Fahrzeugbreite 2028
                                                          255/65R17         110     11A; 24C; 24D            mm; nicht Ranger
                                                          265/60R17         108     11A; 24C; 24D            Raptor; bis
                                                          265/65R17                 11A; 24C; 24D            e5*2007/46*0080*08;
                                                          275/55R17         109     11A; 24C; 24D            HA Trommelbremse;
                                                          275/60R17         110     11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          285/60R17         114     11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             73C; 74A; 76S

                Verkaufsbezeichnung:     FORD RANGER, FORD RANGER RAPTOR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                2AB          e5*2007/46*0080*.. 92 - 157 255/55R17 108 11A; 24C; 24D                         nur N1G; Nicht für
                                                         255/60R17 106 11A; 24C; 24D                         Fahrzeugbreite 2028
                                                         255/65R17 110 11A; 24C; 24D                         mm; nicht Ranger
                                                         265/60R17 108 11A; 24C; 24D                         Raptor; bis
                                                         265/65R17     11A; 24C; 24D                         e5*2007/46*0080*08;
                                                         275/55R17 109 11A; 24C; 24D                         HA Trommelbremse;
                                                         275/60R17 110 11A; 24C; 24D                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         285/60R17 114 11A; 24C; 24D                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             73C; 74A; 76S




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00042-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54825
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                    Radtyp: COMBAT C
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 18.09.2023
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SSANGYONG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : D1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     SSANGYONG/DAEWOO REXTON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Rexton-      e1*2001/116*0223*.. 88 - 162 235/65R17 104                                      6-Loch Fz; nur bis
               RJ                                        255/60R17 106              11A; 24K                e1*2001/116*0223*04;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74A


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, TOYOTA/USA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : D1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : AN1P(EU,N); AN1P(EU,N)-TMG; N2(EU,TMT);
                                                            N2(EU,TSAM); N2-TSAM-TMG
§22 54825*01




                                                            112 Nm für Typ : J15TM; J15TM TMG; J15TM-TMG; J15TN
                                                            113 Nm für Typ : J12 (EU)
               Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               AN1P(EU,     e11*2007/46*2587*.., 110            235/65R17   108                             ab Fzg.-Breite 1855mm;
               N)           e6*2007/46*0337*..                  235/70R17   107                             10B; 11B; 11G; 11H;
               AN1P(EU,     e13*2007/46*1698*..                 235/75R17   109                             12A; 51A; 71K; 721;
               N)-TMG                                           245/65R17   107                             73C; 74A; 76S; FH2
                                                                245/70R17   110
                                                                255/60R17   110
                                                                255/65R17   110
                                                      110 - 150 265/60R17   108
                                                                265/65R17   112
               N2-TSAM-       e1*2007/46*1219*..      106 - 126 225/65R17   102     5LA                     Hilux N26; Lkw
               TMG                                              235/60R17   102     5LA                     offener Kasten
                                                                235/65R17   108                             (Serie); Mit
                                                                235/70R17   107                             Radhausverbreiterung
                                                                245/65R17   107                             Serie; Allradantrieb;
                                                                245/70R17   110                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                255/55R17   104     5MA                     12A; 51A; 54F; 573;
                                                                255/60R17   106                             71K; 721; 729; 73C;
                                                                255/65R17   110                             74A
                                                                265/65R17   112




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00042-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54825
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: COMBAT C
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 6
               Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/65R17      102     11A; 24C; 24D; 5LA      Hilux N26; Lkw
               TMG                                       235/60R17      102     11A; 24C; 24D; 5LA      offener Kasten
                                                         235/65R17      108     11A; 24C; 24D           (Serie); Ohne
                                                         235/70R17      107     11A; 24C; 24D           Radhausverbreiter.
                                                         245/65R17      107     11A; 24C; 24D           Serie; Allradantrieb;
                                                         245/70R17      110     11A; 24C; 24D           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/55R17      104     11A; 24C; 24D; 5MA      12A; 51A; 54F; 573;
                                                         255/60R17      106     11A; 24C; 24D           71K; 721; 729; 73C;
                                                         255/65R17      110     11A; 24C; 24D           74A
                                                         265/65R17      112     11A; 24C; 24D

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW         Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126  225/65R17    102     11A; 24C; 24D; 5LA      Lkw offener Kasten
               TMT)                                        235/60R17    102     11A; 24C; 24D; 5LA      (Serie); Ohne
               N2(EU,       e11*2007/46*0148*..            235/65R17    108     11A; 24C; 24D           Radhausverbreiter.
               TSAM)                                       235/70R17    107     11A; 24C; 24D           Serie; Allradantrieb;
                                                           245/65R17    107     11A; 24C; 24D           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/70R17    110     11A; 24C; 24D           12A; 51A; 54F; 573;
                                                           255/55R17    104     11A; 24C; 24D; 5MA      71K; 721; 729; 73C;
                                                           255/60R17    106     11A; 24C; 24D           74A
§22 54825*01




                                                           255/65R17    110     11A; 24C; 24D
                                                           265/65R17    112     11A; 24C; 24D
               N2(EU,        e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/65R17    102     5LA                     Lkw offener Kasten
               TMT)                                        235/60R17    102     5LA                     (Serie); Mit
               N2(EU,        e11*2007/46*0148*..           235/65R17    108                             Radhausverbreiterung
               TSAM)                                       235/70R17    107                             Serie; Allradantrieb;
                                                           245/65R17    107                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/70R17    110                             12A; 51A; 54F; 573;
                                                           255/55R17    104     5MA                     71K; 721; 729; 73C;
                                                           255/60R17    106                             74A
                                                           255/65R17    110
                                                           265/65R17    112

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               J12 (EU)     e6*2001/116*0089*.. 120 - 183 265/65R17 112         XDC; 11A; 12H           10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                        11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                                        581; 71K; 721; 73C;
                                                                                                        74A
               J15TM         e1*2007/46*0231*..   127 - 140 255/65R17 110                               10B; 11B; 11G; 11H;
               TMG                                127 - 207 265/65R17 112                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER (150 Series)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               J15TM-       e13*2007/46*1720*.. 130 - 140 255/65R17 110                                 10B; 11B; 11G; 11H;
               TMG                              130 - 207 265/65R17 112                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76S




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00042-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54825
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: COMBAT C
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER (150 Series)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               J15TN        e6*2007/46*0002*.. 127 - 140 255/65R17 110                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                               127 - 207 265/65R17 112                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER (150 SERIES)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               J15TM        e6*2007/46*0001*.. 127 - 140 255/65R17 110                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                               127 - 207 265/65R17 112                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76S


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
§22 54825*01




               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00042-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54825
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: COMBAT C
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
                    auftragen, ist an der Hinterachse möglich.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügel s oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                    durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
§22 54825*01




                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis ent sprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
                    Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
                    werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1800kg.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00042-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54825
               zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: COMBAT C
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
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               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               FH2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende
                    Radbolzenlänge von mindestens 23 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen
                    auszutauschen.
               XDC) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 225/70 R 17 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der
§22 54825*01




                    Reifenlaufflächen an der Vorder - und Hinterachse anzubauen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.