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							               Gutachten 23-00042-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54825
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                    Radtyp: COMBAT C
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 18.09.2023
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               Fahrzeughersteller                         : CHRYSLER (USA), FCA US LLC
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 127/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               5Z2                 5Z2                        ohne                        71,6                   1110      2483    12/22
               5Z2                 5Z2                        ohne                        71,6                   1250      2178    12/22
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER (USA)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : JK
§22 54825*01




               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern 1/2 UNF, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JK; WH; WJ /
                                                            WG; WH
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : WJ / WG
                                                            130 Nm für Typ : JK; WH
                Verkaufsbezeichnung:     CHRYSLER GRAND CHEROKEE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen  Auflagen
                WJ / WG      e4*98/14*0039*..  103 - 190 235/65R17 104                                  4-türig Allradantrieb;
                                                         255/60R17 106              XAM; 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         265/60R17 108              XAM; 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
                                                         275/55R17 109              CBY; XAM; 11A; 24J; 73C; 74B; 74D; 74H
                                                                                    24M

                Verkaufsbezeichnung:     GRAND CHEROKEE, COMMANDER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                WH           e4*2001/116*0095*.. 148 - 240 235/65R17 104 52J                                 nur Grand Cherokee;
                                                           245/65R17     11A; 24J; 24M; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/60R17 106 11A; 24J; 24M                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                           265/60R17 108 11A; 24D; 24J                       729; 73C; 74B; 74D;
                                                                                                             76S




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00042-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54825
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                    Radtyp: COMBAT C
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 18.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     GRAND CHEROKEE, COMMANDER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               WH           e4*2001/116*0095*.. 155 - 240 235/65R17 104 52J                                 nur Commander;
                                                          245/65R17 107                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/60R17 106                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                          265/60R17 108 11A; 24M                            729; 73C; 74B; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     WRANGLER,UNLIMITED
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JK           e4*2001/116*0116*.. 147 - 200 245/75R17         112                             MJ 2018; ab
                                                          255/70R17         112                             e4*2001/116*0116*26;
                                                          255/75R17         115                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          265/70R17         115     11A; 24J; 248           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74B; 74D; 76S
               JK             e4*2001/116*0116*.. 130 - 209 245/70R17 110           51J                     bis
                                                                245/75R17   112     51J                     e4*2001/116*0116*25;
                                                                255/65R17   110                             kurzer Radstand;
                                                                255/75R17   115                             langer Radstand;
                                                                265/65R17   112                             Allradantrieb;
                                                                265/70R17   115                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                275/60R17   110     11A; 362                12A; 51A; 54F; 71K;
                                                                275/65R17   115     11A; 362                721; 73C; 74B; 74D;
                                                                                                            76S
§22 54825*01




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FCA US LLC
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 176 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     Jeep Gladiator
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JT           e4*2007/46*1532*.. 194              245/75R17   112     12R                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                255/70R17   112     12Q                     51A; 71K; 721; 73C;
                                                                255/75R17   115     12Q                     74B; 74D; 76S
                                                                265/70R17   115     11A; 12A; 24J; 248
                                                                275/65R17   115     11A; 12A; 24J; 24M
                                                                285/65R17   116     11A; 12A; 24J; 244;
                                                                                    247


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größ er sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00042-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54825
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: COMBAT C
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
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               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 54825*01




               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschlo ss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereic h abgedeckt sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00042-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54825
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: COMBAT C
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
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               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
§22 54825*01




                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Ausz ug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00042-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54825
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: COMBAT C
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
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                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74B) Die verwendeten Radbefestigungsteile sind auf ihre Eignung zu überprüfen.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               CBY) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen ist durch den Einbau
                    zusätzlicher Anschlagbegrenzer (15mm) der Federweg an der Hinterachse zu begrenzen.
               XAM) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit an der Vorderachse müssen folgende Nacharbeiten
                    durchgeführt werden:
                    a) Der vor dem Rad bei vollem Lenkeinschlag befindliche Teil des Innenkotflügels ist um ca. 10 mm
                    einzuformen.
§22 54825*01




                    b) Die vordere untere Ecke der Frontschürze ist nach den Erfordernissen ausreichender Freigängigkeit
                    bei Lenkeinschlag entsprechend zu kürzen.
                    c) Die hinter dem Vorderrad befindliche untere Schwellerecke ist entsprechend der verwendeten
                    Rad/Reifen-Kombination einzuformen oder zu kürzen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.