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							Gutachten 23-00042-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54825
zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: COMBAT C
Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 06.03.2023
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Fahrzeughersteller                         : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
5RM                 5RM                        ohne                        66,5                   1195      2288    12/22
5RM                 5RM                        ohne                        66,5                   1250      2178    12/22
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 164; 251
Zubehör                                    : LS17D27R14


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für
                                             Typ : 639; 204 K; 639/5; 639/2; 204; 163; 639/4
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 204; 204 K
                                             150 Nm für Typ : 163; 164; 251; 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                             180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
 Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
 204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/45R17 91                                      Nur Baureihe 204; Nur
                                            245/40R17 91             57F; 687                 4-MATIC; Limousine;
                                            245/45R17 95             GCF; 57F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                              83P; 854; 862; DEN;
                                                                                              FH0
 204           e1*2001/116*0431*.. 88 - 225      225/45R17   94                               Nur Baureihe 204;
                                                 235/40R17   94                               Limousine;
                                                 235/45R17   94                               Heckantrieb;
                                                 245/40R17   95      57F; 687                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74D; 76S; 83P;
                                                                                              854; 862; DEN; FH0




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00042-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54825
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: COMBAT C
Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 06.03.2023
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
204 K        e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/45R17 94          GA1                     Nur 4-MATIC; bis
                                           245/40R17 95          GA1; 57F                e1*2001/116*0457*24;
                                                                                         Kombi;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                         83P; 854; DEN
204 K         e1*2001/116*0457*.. 88 - 225   225/45R17 91Y                               bis
                                             245/40R17 91Y       57F; 687                e1*2001/116*0457*24;
                                                                                         Kombi; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 76S; 83P;
                                                                                         854; DEN

Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 225/55R17 104                                   V-Klasse; Vito; Vito
                                         225/60R17          5JK                          Tourer; Vito Mixto;
                                         235/50R17 100      11A; 245; 248; 5KA           ab
                                                                                         e1*2007/46*0459*06;
                                             235/55R17 103       11A; 245; 248; 5LK      ab
                                                                                         e1*2007/46*0458*08;
                                             245/45R17 99        5JK                     ab
                                                                                         e1*2007/46*0457*09;
                                             245/50R17           11A; 24J; 248; 5JK      Marco Polo; EQV;
                                             245/55R17 106       11A; 24J; 248           Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; inkl.
                                                                                         Elektro;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 76S

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 200 235/65R17     104                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/65R17     107     11A; 24M                12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/60R17     106     11A; 24J; 24M           73C; 74A; 76S; 855
                                           265/60R17     108     11A; 24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
163          e1*96/79*0083*..  110 - 173 255/60R17               51G                     10B; 10S;   11G; 11H;
                               184 - 255 255/60R17               51G; 52J                12K; 51A;   71K; 721;
                                                                                         729; 73C;   74D; 76S
163           e1*96/79*0083*..     110 - 160 255/60R17           51G                     10B; 10S;   11G; 11H;
                                   184 - 255 255/60R17           51G; 52J                12K; 51A;   71K; 721;
                                                                                         729; 73C;   74D; 76S;
                                                                                         BE0




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00042-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54825
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: COMBAT C
Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 06.03.2023
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                                                                                                   Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 235/65R17             12M; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 76S; 862
164           e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 235/65R17            51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/60R17 106       11A; 24J                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S; 862

Verkaufsbezeichnung:     VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
639/4        L275                   65 - 170 225/55R17 101       11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/55R17C          11A; 24M; 51G; 56G      12A; 51A; 71K; 721;
                                             235/55R17 99W       11A; 24M; 54A           73C; 74D
                                             245/45R17 99W       11A; 24J; 24M
639/4         e1*2007/46*0458*..    70 - 165 225/55R17 101       11A; 24J; 244; 5KK      bis
639/5         e1*2007/46*0459*..,   70 - 190 225/55R17C          11A; 24J; 244; 51G;     e1*2007/46*0459*05;
              L720                                               56G                     bis
                                             235/55R17 103       11A; 24J; 244; 54A      e1*2007/46*0458*07;
                                             235/55R17 99W       11A; 24J; 244; 5JK;     Allradantrieb;
                                                                 54A                     Heckantrieb;
                                             245/45R17 99W       11A; 24J; 244; 5JK      10B; 11B; 11G; 11H;
                                    190      225/55R17 101W      11A; 24J; 244; 5KK      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 225/55R17 101          11A; 24M                Heckantrieb;
                                          225/55R17C             11A; 24M; 51G; 56G      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/55R17 99W          11A; 24M; 54A           12A; 51A; 71K; 721;
                                          245/45R17 99W          11A; 24J; 24M           73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 225/55R17 101           11A; 24J; 244; 5KK      bis
                                70 - 190 225/55R17C              11A; 24J; 244; 51G;     e1*2007/46*0457*08;
                                                                 56G                     Allradantrieb;
                                             235/55R17 103       11A; 24J; 244; 54A      Heckantrieb;
                                             235/55R17 99W       11A; 24J; 244; 5JK;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 54A                     12A; 51A; 71K; 721;
                                             245/45R17 99W       11A; 24J; 244; 5JK      73C; 74D
                                    190      225/55R17 101W      11A; 24J; 244; 5KK




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00042-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54825
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: COMBAT C
Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 06.03.2023
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Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
639/4        e1*2007/46*0458*..  65 - 176 225/55R17 104                                  V-Klasse; Vito; Vito
639/5        e1*2007/46*0459*..            225/60R17             5JK                     Tourer; Vito Mixto;
                                           235/50R17 100         11A; 245; 248; 5KA      ab
                                                                                         e1*2007/46*0459*06;
                                             235/55R17 103       11A; 245; 248; 5LK      ab
                                                                                         e1*2007/46*0458*08;
                                             245/45R17 99        5JK                     ab
                                                                                         e1*2007/46*0457*09;
                                             245/50R17           11A; 24J; 248; 5JK      Marco Polo;
                                             245/55R17 106       11A; 24J; 248           Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; inkl.
                                                                                         Elektro;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 76S


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00042-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54825
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: COMBAT C
Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 06.03.2023
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                                                                                                    Seite: 5 von 7
       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00042-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54825
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: COMBAT C
Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 06.03.2023
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       Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Herst eller nur mit
       Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/45R17
                     Hinterachse:                          245/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00042-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54825
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: COMBAT C
Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 06.03.2023
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                                                                                                    Seite: 7 von 7
      Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
      Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
862) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
BE0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 343-348 mm
     (Dicke 30mm bzw. 32mm bzw. 36mm bzw. 44mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
GA1) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/45R17
     Hinterachse: 245/40R17
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GCF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          225/50R17
                   Hinterachse:                          245/45R17
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.