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							               Gutachten 23-00042-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54825
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: COMBAT C
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 18.09.2023
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               Fahrzeughersteller                         : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               5RM                 5RM                        ohne                        66,5                   1195      2288    12/22
               5RM                 5RM                        ohne                        66,5                   1250      2178    12/22
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 164; 251
§22 54825*01




               Zubehör                                    : LS17D27R14


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                            Typ : 639; 204 K; 639/5; 639/2; 204; 163; 639/4
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 204; 204 K
                                                            150 Nm für Typ : 163; 164; 251; 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                                            180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
                Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/45R17 91                                      Nur Baureihe 204; Nur
                                                           245/40R17 91             57F; 687                 4-MATIC; Limousine;
                                                           245/45R17 95             GCF; 57F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                             83P; 854; 862; DEN;
                                                                                                             FH0
                204           e1*2001/116*0431*.. 88 - 225      225/45R17   94                               Nur Baureihe 204;
                                                                235/40R17   94                               Limousine;
                                                                235/45R17   94                               Heckantrieb;
                                                                245/40R17   95      57F; 687                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             73C; 74D; 76S; 83P;
                                                                                                             854; 862; DEN; FH0




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00042-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54825
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: COMBAT C
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               204 K        e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/45R17 94          GA1                     Nur 4-MATIC; bis
                                                          245/40R17 95          GA1; 57F                e1*2001/116*0457*24;
                                                                                                        Kombi;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                        83P; 854; DEN
               204 K         e1*2001/116*0457*.. 88 - 225   225/45R17 91Y                               bis
                                                            245/40R17 91Y       57F; 687                e1*2001/116*0457*24;
                                                                                                        Kombi; Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 76S; 83P;
                                                                                                        854; DEN

               Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
               639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 225/55R17 104                                   V-Klasse; Vito; Vito
                                                        225/60R17          5JK                          Tourer; Vito Mixto;
                                                        235/50R17 100      11A; 245; 248; 5KA           ab
                                                                                                        e1*2007/46*0459*06;
                                                            235/55R17 103       11A; 245; 248; 5LK      ab
§22 54825*01




                                                                                                        e1*2007/46*0458*08;
                                                            245/45R17 99        5JK                     ab
                                                                                                        e1*2007/46*0457*09;
                                                            245/50R17           11A; 24J; 248; 5JK      Marco Polo; EQV;
                                                            245/55R17 106       11A; 24J; 248           Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; inkl.
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 200 235/65R17     104                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/65R17     107     11A; 24M                12A; 51A; 71K; 721;
                                                          255/60R17     106     11A; 24J; 24M           73C; 74A; 76S; 855
                                                          265/60R17     108     11A; 24D; 24J

               Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               163          e1*96/79*0083*..   110 - 173 255/60R17              51G                     10B; 10S;   11G; 11H;
                                               184 - 255 255/60R17              51G; 52J                12K; 51A;   71K; 721;
                                                                                                        729; 73C;   74D; 76S
               163           e1*96/79*0083*..     110 - 160 255/60R17           51G                     10B; 10S;   11G; 11H;
                                                  184 - 255 255/60R17           51G; 52J                12K; 51A;   71K; 721;
                                                                                                        729; 73C;   74D; 76S;
                                                                                                        BE0




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00042-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54825
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: COMBAT C
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 7
               Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 235/65R17             12M; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                        74A; 76S; 862
               164           e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 235/65R17            51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/60R17 106       11A; 24J                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76S; 862

               Verkaufsbezeichnung:     VITO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639/4        L275                   65 - 170 225/55R17 101       11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/55R17C          11A; 24M; 51G; 56G      12A; 51A; 71K; 721;
                                                            235/55R17 99W       11A; 24M; 54A           73C; 74D
                                                            245/45R17 99W       11A; 24J; 24M
               639/4         e1*2007/46*0458*..    70 - 165 225/55R17 101       11A; 24J; 244; 5KK      bis
               639/5         e1*2007/46*0459*..,   70 - 190 225/55R17C          11A; 24J; 244; 51G;     e1*2007/46*0459*05;
                             L720                                               56G                     bis
                                                            235/55R17 103       11A; 24J; 244; 54A      e1*2007/46*0458*07;
                                                            235/55R17 99W       11A; 24J; 244; 5JK;     Allradantrieb;
                                                                                54A                     Heckantrieb;
                                                            245/45R17 99W       11A; 24J; 244; 5JK      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   190      225/55R17 101W      11A; 24J; 244; 5KK      12A; 51A; 71K; 721;
§22 54825*01




                                                                                                        73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 225/55R17 101          11A; 24M                Heckantrieb;
                                                         225/55R17C             11A; 24M; 51G; 56G      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/55R17 99W          11A; 24M; 54A           12A; 51A; 71K; 721;
                                                         245/45R17 99W          11A; 24J; 24M           73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 225/55R17 101           11A; 24J; 244; 5KK      bis
                                               70 - 190 225/55R17C              11A; 24J; 244; 51G;     e1*2007/46*0457*08;
                                                                                56G                     Allradantrieb;
                                                            235/55R17 103       11A; 24J; 244; 54A      Heckantrieb;
                                                            235/55R17 99W       11A; 24J; 244; 5JK;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                54A                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                            245/45R17 99W       11A; 24J; 244; 5JK      73C; 74D
                                                   190      225/55R17 101W      11A; 24J; 244; 5KK




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00042-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54825
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: COMBAT C
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 7
               Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639/4        e1*2007/46*0458*..  65 - 176 225/55R17 104                                  V-Klasse; Vito; Vito
               639/5        e1*2007/46*0459*..            225/60R17             5JK                     Tourer; Vito Mixto;
                                                          235/50R17 100         11A; 245; 248; 5KA      ab
                                                                                                        e1*2007/46*0459*06;
                                                            235/55R17 103       11A; 245; 248; 5LK      ab
                                                                                                        e1*2007/46*0458*08;
                                                            245/45R17 99        5JK                     ab
                                                                                                        e1*2007/46*0457*09;
                                                            245/50R17           11A; 24J; 248; 5JK      Marco Polo;
                                                            245/55R17 106       11A; 24J; 248           Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; inkl.
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 76S


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
§22 54825*01




                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00042-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54825
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: COMBAT C
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 7
                      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 54825*01




               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00042-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54825
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: COMBAT C
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 7
                      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Herst eller nur mit
                      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
§22 54825*01




               5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1600kg.
               5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1650kg.
               5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1750kg.
               687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/45R17
                                    Hinterachse:                          245/40R17
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00042-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54825
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: COMBAT C
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
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                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               862) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               BE0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 343-348 mm
§22 54825*01




                    (Dicke 30mm bzw. 32mm bzw. 36mm bzw. 44mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
               DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.
               GA1) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/45R17
                    Hinterachse: 245/40R17
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GCF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          225/50R17
                                  Hinterachse:                          245/45R17
                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.