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							TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München



Anlage FORD 01               zum Teilegutachten Nr.: 22-00127-CP-BWG-**                          (Stand 07/22)
Hersteller:                  DIEWE WHEELS GmbH
Typ:                         COMBAT 18                                                           Seite 1 von 3

1.     Verwendungsbereich:
Hersteller:    Typ:        Bezeichnung:                 kW-Bereich        ETG - Nr.:
Ford (D)       FAC         Transit/Tourneo              74 - 136          e11*2007/46*0676*--
                                                                          e5*2007/46*1034*--
                                                                          e1*2007/46*0239*--
               FCC         Custom                                         e1*2007/46*1005*--
               FAD         Transit                                         e11*2007/46*0801*--
                                                                           e5*2007/46*1032*--
               FED                                                         e11*2007/46*1096*--
               FCD                                                         e1*2007/46*1100*--
                                                                           e8*2007/46*0173*--
               FDD                                                         e1*2007/46*1098*--

Einschränkung zum Verwendungsbereich:

Nur zulässig für Fahrzeuge mit einer maximalen Achslast von max. 2030 kg und Fahrzeuge
mit Einzelbereifung an allen Achsen, gegebenenfalls ist eine Achslastbegrenzung an Achse 2
erforderlich.

Auch möglich an Fahrzeugen mit Sonderaufbau, die auf o.g. Fahrzeugen basieren.
Falls diese Fahrzeuge eine abweichende Genehmigung der 2ten Stufe haben, ist hierfür eine
Abnahme eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr einer
amtlichen Prüfstelle erforderlich.

2.     Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich:
                                                                 Auflagen und Hinweise
                                                                     (siehe Punkt 3.)
              215/55 R 18 – 99 *)                          1), 2), 3), 4a), 5), 6), 7), 9), 10), 11)

              235/55 R 18 – 104 *)                           1), 2), 3), 4), 5), 6b), 9), 10), 11)

              235/50 R 18 – 101 *)                          1), 2), 3), 4a), 5), 6a), 9), 10), 11)

              245/50 R 18 – 104 *)                          1), 2), 3), 4a), 5), 6b), 9), 10), 11)

              255/55 R 18 – 109 *)                          1), 2), 3), 4a), 5), 6c), 8), 10), 11)

           255/55 R 18C – 116 *)                            1), 2), 3), 4a), 5), 6c), 8), 10), 11)

           255/55 R 18C – 118 *)                            1), 2), 3), 4a), 5), 6c), 8), 10), 11)

           255/55 R 18C – 120 *)                            1), 2), 3), 4a), 5), 6c), 8), 10), 11)


                             Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
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D-80686 München



Anlage FORD 01              zum Teilegutachten Nr.: 22-00127-CP-BWG-**                         (Stand 07/22)
Hersteller:                 DIEWE WHEELS GmbH
Typ:                        COMBAT 18                                                          Seite 2 von 3

3.     Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)    Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
      *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
      entnehmen.
      Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
      geeignete    Art   darauf    hinzuweisen   (Luftdruckaufkleber,  Ergänzen     der
      Bedienungsanleitung).
2)    An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
      geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach
      Rüstzustand      des      Fahrzeuges        (z.     B.      Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung,    usw.)   kann     es möglich     sein,   dass   die
      Radabdeckung ausreichend ist.
3)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die
      Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
      kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
4)    Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
      Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
      Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
      werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass die Tachometereinstellung auch
      für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
4a)   Je     nach      Fahrzeuggrundausstattung       sind     einer     Serien-Reifengröße
      Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der
      Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist,
      kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. \ Sofern eine Angleichung
      durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
      berücksichtigen.
5)    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
6)    Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
      1550kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
6a)   Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
      1650kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
6b)   Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
      1800kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
6c)   Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
      2030kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
7)    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße
      auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
      mitzuführen.
8)    Diese Rad-Reifenkombination ist nicht zulässig bei Fahrzeugtyp FAC und FCC (Transit
      Custom)




                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München



Anlage FORD 01              zum Teilegutachten Nr.: 22-00127-CP-BWG-**                          (Stand 07/22)
Hersteller:                 DIEWE WHEELS GmbH
Typ:                        COMBAT 18                                                           Seite 3 von 3

         Fortsetzung zu
3.       Auflagen und Hinweise:
9)      Diese Rad-Reifenkombination ist nicht zulässig bei Fahrzeugtyp FAD, FED, FCD und
        FDD (Transit)
10)     Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in
        den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß
        das System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden.
11)     Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf.    Kennzeichnung Rad        Kennz.           Loch-      Mitten Ein-      zul.    zul.          Gültig
                                  Zentrierring     kreis      loch   preß      Rad     Abroll-       ab:
                                                   [mm] /     [mm] tiefe       last    umfang
LK                                                 -zahl             [mm]      [kg]    [mm]
160      COMBAT 18 5G             ohne             160/5       65,1 50          1015    2200          02/22
Radbefestigung:              Radmuttern M 14 x 1,5 mm, Kegelwinkel 60 Grad, Innenvielzahn,
Anzugsmoment:                160 Nm

4.       Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

Die Anlage FORD 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
22-00127-CP-BWG-**

München, den 01.07.2022



Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland