TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Anlage FORD 01 zum Teilegutachten Nr.: 22-00127-CP-BWG-** (Stand 07/22)
Hersteller: DIEWE WHEELS GmbH
Typ: COMBAT 18 Seite 1 von 3
1. Verwendungsbereich:
Hersteller: Typ: Bezeichnung: kW-Bereich ETG - Nr.:
Ford (D) FAC Transit/Tourneo 74 - 136 e11*2007/46*0676*--
e5*2007/46*1034*--
e1*2007/46*0239*--
FCC Custom e1*2007/46*1005*--
FAD Transit e11*2007/46*0801*--
e5*2007/46*1032*--
FED e11*2007/46*1096*--
FCD e1*2007/46*1100*--
e8*2007/46*0173*--
FDD e1*2007/46*1098*--
Einschränkung zum Verwendungsbereich:
Nur zulässig für Fahrzeuge mit einer maximalen Achslast von max. 2030 kg und Fahrzeuge
mit Einzelbereifung an allen Achsen, gegebenenfalls ist eine Achslastbegrenzung an Achse 2
erforderlich.
Auch möglich an Fahrzeugen mit Sonderaufbau, die auf o.g. Fahrzeugen basieren.
Falls diese Fahrzeuge eine abweichende Genehmigung der 2ten Stufe haben, ist hierfür eine
Abnahme eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr einer
amtlichen Prüfstelle erforderlich.
2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich:
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt 3.)
215/55 R 18 – 99 *) 1), 2), 3), 4a), 5), 6), 7), 9), 10), 11)
235/55 R 18 – 104 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6b), 9), 10), 11)
235/50 R 18 – 101 *) 1), 2), 3), 4a), 5), 6a), 9), 10), 11)
245/50 R 18 – 104 *) 1), 2), 3), 4a), 5), 6b), 9), 10), 11)
255/55 R 18 – 109 *) 1), 2), 3), 4a), 5), 6c), 8), 10), 11)
255/55 R 18C – 116 *) 1), 2), 3), 4a), 5), 6c), 8), 10), 11)
255/55 R 18C – 118 *) 1), 2), 3), 4a), 5), 6c), 8), 10), 11)
255/55 R 18C – 120 *) 1), 2), 3), 4a), 5), 6c), 8), 10), 11)
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Anlage FORD 01 zum Teilegutachten Nr.: 22-00127-CP-BWG-** (Stand 07/22)
Hersteller: DIEWE WHEELS GmbH
Typ: COMBAT 18 Seite 2 von 3
3. Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach
Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
3) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die
Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
4) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass die Tachometereinstellung auch
für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
4a) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße
Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der
Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist,
kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. \ Sofern eine Angleichung
durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
berücksichtigen.
5) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
6) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
1550kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
6a) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
1650kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
6b) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
1800kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
6c) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
2030kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
7) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße
auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
8) Diese Rad-Reifenkombination ist nicht zulässig bei Fahrzeugtyp FAC und FCC (Transit
Custom)
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Anlage FORD 01 zum Teilegutachten Nr.: 22-00127-CP-BWG-** (Stand 07/22)
Hersteller: DIEWE WHEELS GmbH
Typ: COMBAT 18 Seite 3 von 3
Fortsetzung zu
3. Auflagen und Hinweise:
9) Diese Rad-Reifenkombination ist nicht zulässig bei Fahrzeugtyp FAD, FED, FCD und
FDD (Transit)
10) Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in
den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß
das System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden.
11) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf. Kennzeichnung Rad Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig
Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll- ab:
[mm] / [mm] tiefe last umfang
LK -zahl [mm] [kg] [mm]
160 COMBAT 18 5G ohne 160/5 65,1 50 1015 2200 02/22
Radbefestigung: Radmuttern M 14 x 1,5 mm, Kegelwinkel 60 Grad, Innenvielzahn,
Anzugsmoment: 160 Nm
4. Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage FORD 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
22-00127-CP-BWG-**
München, den 01.07.2022
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland