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							GUTACHTEN zur ABE Nr.54350 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55801222 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ COMBAT 20
Hersteller                     ETA BETA S.R.L.

                                                                                            Seite 1 von 5
Auftraggeber                   ETA BETA S.R.L.
                               Via Brescia 53/a
                               I-25014 Castenedolo (BS)
                               QM-Nr. 44 102 140314

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         COMBAT
Typ                            COMBAT 20
Radgröße                       9JX20H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                     Mittenloch-ø (mm)
 6T            COMBAT 20 6T / ohne Ring              6/120/74,6        45         1000     2251

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     54350
Herstellerzeichen              ETA BETA
Radtyp und Ausführung          COMBAT 20... (s.o.)
Radgröße                       9JX20H2
Einpresstiefe                  ET... (s.o.)
Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
 S01   Serienmutter M14x1,5              Kegel 60°               205               -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Ford
                               Volkswagen
Spurverbreiterung              innerhalb 2%

 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Ford Transit Custom        81-125        255/35R20 HL    K1c K2b T00                    A01 A12 A14
 NRN                        81-125        255/40R20       G90 K1c K2b T01                A18 A57 KOV
 e5*2018/858*00192*..       81-125        255/40R20 HL    G90 K1c K2b T04                NoE NoP S01
 Ford Transit Custom        100-125       255/35R20 HL    T00                            A12 A14 A18
 NRN                        100-125       255/40R20       A01 G90 T01                    A57 KMV NoE
 e5*2018/858*00192*..       100-125       255/40R20       T01 Z19                        NoP S01
 - Active/Trail             100-125       255/40R20 HL    A01 G90 T04
 - mit Radhaus-             100-125       255/40R20 HL    T04 Z19
 Verbreiterungen

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GUTACHTEN zur ABE Nr.54350 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55801222 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ COMBAT 20
Hersteller                       ETA BETA S.R.L.

                                                                                          Seite 2 von 5
 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Ford Transit Custom PHEV   87            255/40R20 HL G90 K1c K2b T04                  A01 A12 A14
 NRN                                                                                    A18 A58 KOV
 e5*2018/858*00192*..                                                                   S01
 - Plug-in Hybrid
 Ford Transit/Tourneo       81-125        255/40R20    G90 K1c K2b T01                  A01 A12 A14
 Custom                     81-125        255/40R20 HL G90 K1c K2b T04                  A18 A57 KOV
 NXN                                                                                    NoE NoP S01
 e5*2018/858*00191*..

 Ford Transit/Tourneo       87            255/40R20 HL G90 K1c K2b T04                  A01 A12 A14
 Custom                                                                                 A18 A58 KOV
 NXN                                                                                    S01
 e5*2018/858*00191*..
 - Plug-in Hybrid
 Ford Transit/Tourneo       100-125       255/40R20       A01 G90 T01                   A12 A14 A18
 Custom                     100-125       255/40R20       T01 Z19                       A57 KMV NoE
 NXN                        100-125       255/40R20 HL    A01 G90 T04                   NoP S01
 e5*2018/858*00191*..       100-125       255/40R20 HL    T04 Z19
 - Active/Trail
 - mit Radhaus-
 Verbreiterungen

 Ford Transit/Tourneo       87            255/40R20 HL A01 G90 T04                      A12 A14 A18
 Custom                     87            255/40R20 HL T04 Z19                          A57 KMV S01
 NXN
 e5*2018/858*00191*..
 - Plug-in Hybrid
 - Active/Trail
 - mit Radhaus-
 Verbreiterungen
 VW Bus (T7)                81-125        255/35R20 HL K1c K2b T00                      A01 A12 A14
 NSN                        81-125        255/40R20    G90 K1c K2b T01                  A18 A57 KOV
 e5*2018/858*00263*..       81-125        255/40R20 HL G90 K1c K2b T04                  NoE NoP S01
 - Transporter
 VW Bus (T7)                81-125        255/40R20    G90 K1c K2b T01                  A01 A12 A14
 NVN                        81-125        255/40R20 HL G90 K1c K2b T04                  A18 A57 KOV
 e5*2018/858*00262*..                                                                   NoE NoP S01
 - Transporter, Caravelle




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GUTACHTEN zur ABE Nr.54350 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55801222 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ COMBAT 20
Hersteller                     ETA BETA S.R.L.

                                                                                             Seite 3 von 5

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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GUTACHTEN zur ABE Nr.54350 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55801222 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ COMBAT 20
Hersteller                      ETA BETA S.R.L.

                                                                                               Seite 4 von 5

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

G90      Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57
StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.54350 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55801222 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ COMBAT 20
Hersteller                     ETA BETA S.R.L.

                                                                                               Seite 5 von 5

T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T04      Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

Z19       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 18. Dezember 2025 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2024.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 18. Dezember 2025


Pohl                                                                                   00460460.DOCX




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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