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							               Gutachten 24-00154-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55508
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                     Radtyp: COMBAT 22
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                        Stand: 13.05.2024
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               Fahrzeughersteller                         : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB)
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 10 J X 22 H2                Einpreßtiefe (mm)        : 33
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung               Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                         Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               5G                  5G                          ohne                       72,6                    1060      2486    03/24
               5G                  5G                          ohne                       72,6                    1075      2450    03/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : LW; LG; LR
§22 55508*00




               Zubehör                                    : D9


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : LK; L1; (Kegelbund lose)
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : LK; L1
                                                            160 Nm für Typ : LG erhöhtes Anzugsmoment; LR erhöhtes
                                                            Anzugsmoment; LW erhöhtes Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     Discovery
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                LR           e11*2007/46*3784*.., 132 - 250 275/40R22 107Y 11A; 24J; 248                      erhöhtes
                                                                                                              Anzugsmoment
                              e5*2007/46*1055*..                 285/40R22 110      11A; 24C; 248; 26P        160 Nm; Kombi;
                                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74A; 740




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00154-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55508
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: COMBAT 22
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 13.05.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               LG           e11*2007/46*0649*.., 155 - 415 265/40R22 106      11A; 241; 246; 26J;       erhöhtes
                             e5*2007/46*1053*..                               26P                       Anzugsmoment
                                                                                                        160 Nm; Allradantrieb;
                                                            275/40R22 107     11A;   241; 246; 248;     inkl. Hybrid;
                                                                              26B;   26J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            285/35R22 106     11A;   241; 246; 248;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                              26B;   26J                725; 73C; 74A; 740
                                                            295/35R22 108     11A;   24C; 248; 26B;
                                                                              26J
                                                            305/35R22 110     11A;   24C; 244; 247;
                                                                              26B;   26J
                                                            305/40R22 110     11A;   24C; 244; 247;
                                                                              26B;   26J
               LK            e9*2018/858*11120*.. 183 - 452 275/45R22 112                               mit
                                                            285/45R22 114                               Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 74E
§22 55508*00




               Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Sport
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
               LW           e11*2007/46*0909*.., 155 - 423 265/40R22 106Y 11A; 241; 246; 248;           erhöhtes
                            e5*2007/46*1056*..                            26J; 26P                      Anzugsmoment
                                                                                                        160 Nm; Allradantrieb;
                                                            275/40R22 107Y 11A;      24C; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           26J                          12A; 51A; 71A; 721;
                                                            275/40R22 108Y 11A;      24C; 248; 26B;     725; 73C; 74A; 740
                                                                           26J
                                                            285/35R22 106Y 11A;      24C; 244; 26B;
                                                                           26J
                                                            285/40R22 110 11A;       24C; 244; 26B;
                                                                           26J
                                                            295/35R22 108 11A;       24C; 244; 26B;
                                                                           26J
                                                            295/40R22 112 11A;       24C; 244; 26B;
                                                                           26J
                                                            305/35R22 110 11A;       24C; 244; 247;
                                                                           26B;      26J
                                                            305/40R22 110 11A;       24C; 244; 247;
                                                                           26B;      26J




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00154-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55508
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                    Radtyp: COMBAT 22
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 13.05.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER SPORT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               L1           e9*2018/858*11229*.. 183 - 390 275/45R22 112                                    mit
                                                           285/45R22 114                                    Radhausverbreiterung
                                                                                                            (Flap) Serie;
                                                                                                            Allradantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D; 74E


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LAND ROVER (GB)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : D9


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 170 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY 3,DISCOVERY 4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               LA           e11*2001/116*0233*.. 140 - 276 305/35R22 110          11A; 24C; 24D; 54A        erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                                                                                                            170 Nm; Discovery 3;
§22 55508*00




                                                                                                            Discovery 4;
                                                                                                            Allradantrieb; nicht
                                                                                                            für gepanzerte Fz;
                                                                                                            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                            11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                                            71A; 721; 725; 73C;
                                                                                                            74A; 740; 744; 85G


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrz eugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00154-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55508
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: COMBAT 22
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 13.05.2024
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                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO bericht igen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
§22 55508*00




               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00154-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55508
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: COMBAT 22
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 13.05.2024
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               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 55508*00




               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beac hten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00154-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55508
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: COMBAT 22
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 13.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. B ei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               85G) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 317mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
§22 55508*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00154-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55508
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: COMBAT 22
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                     Stand: 13.05.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     LW
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0909*..
                      Handelsbez.:     Range Rover Sport

                      Variante(n):     Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                            26P                         x = 260              y = 260              VA
                            26B                         x = 310              y = 310              VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich                Aufweiten         Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]          um [mm]
                            26J                   x = 310        y = 420             30              VA
§22 55508*00




                            26N                   x = 310        y = 420             10              VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00154-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55508
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: COMBAT 22
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 13.05.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     LR
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1055*..
                      Handelsbez.:     Discovery

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 310              y = 250                  VA
§22 55508*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00154-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55508
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: COMBAT 22
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 13.05.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     LW
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1056*..
                      Handelsbez.:     Range Rover Sport

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 260              y = 260                  VA
                            26B                     x = 310              y = 310                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 310        y = 420            30                VA
§22 55508*00




                            26N                  x = 310        y = 420            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00154-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55508
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: COMBAT 22
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 13.05.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     LR
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3784*..
                      Handelsbez.:     Discovery

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 310              y = 250                  VA
§22 55508*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00154-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55508
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: COMBAT 22
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                     Stand: 13.05.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     LG
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0649*..
                      Handelsbez.:     RANGE ROVER

                      Variante(n):     Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                            26P                         x = 260              y = 260              VA
                            26B                         x = 310              y = 310              VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich                Aufweiten         Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]          um [mm]
                            26J                   x = 310        y = 420             30              VA
§22 55508*00




                            26N                   x = 310        y = 420             10              VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00154-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55508
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: COMBAT 22
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 13.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 12

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     LG
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1053*..
                      Handelsbez.:     RANGE ROVER

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 260              y = 260                  VA
                            26B                     x = 310              y = 310                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 310        y = 420            30                VA
§22 55508*00




                            26N                  x = 310        y = 420            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.