TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage FORD 01 zum Teilegutachten Nr.: 22-00127-CP-BWG-** (Stand 07/22) Hersteller: DIEWE WHEELS GmbH Typ: COMBAT 18 Seite 1 von 3 1. Verwendungsbereich: Hersteller: Typ: Bezeichnung: kW-Bereich ETG - Nr.: Ford (D) FAC Transit/Tourneo 74 - 136 e11*2007/46*0676*-- e5*2007/46*1034*-- e1*2007/46*0239*-- FCC Custom e1*2007/46*1005*-- FAD Transit e11*2007/46*0801*-- e5*2007/46*1032*-- FED e11*2007/46*1096*-- FCD e1*2007/46*1100*-- e8*2007/46*0173*-- FDD e1*2007/46*1098*-- Einschränkung zum Verwendungsbereich: Nur zulässig für Fahrzeuge mit einer maximalen Achslast von max. 2030 kg und Fahrzeuge mit Einzelbereifung an allen Achsen, gegebenenfalls ist eine Achslastbegrenzung an Achse 2 erforderlich. Auch möglich an Fahrzeugen mit Sonderaufbau, die auf o.g. Fahrzeugen basieren. Falls diese Fahrzeuge eine abweichende Genehmigung der 2ten Stufe haben, ist hierfür eine Abnahme eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr einer amtlichen Prüfstelle erforderlich. 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise (siehe Punkt 3.) 215/55 R 18 – 99 *) 1), 2), 3), 4a), 5), 6), 7), 9), 10), 11) 235/55 R 18 – 104 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6b), 9), 10), 11) 235/50 R 18 – 101 *) 1), 2), 3), 4a), 5), 6a), 9), 10), 11) 245/50 R 18 – 104 *) 1), 2), 3), 4a), 5), 6b), 9), 10), 11) 255/55 R 18 – 109 *) 1), 2), 3), 4a), 5), 6c), 8), 10), 11) 255/55 R 18C – 116 *) 1), 2), 3), 4a), 5), 6c), 8), 10), 11) 255/55 R 18C – 118 *) 1), 2), 3), 4a), 5), 6c), 8), 10), 11) 255/55 R 18C – 120 *) 1), 2), 3), 4a), 5), 6c), 8), 10), 11) Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage FORD 01 zum Teilegutachten Nr.: 22-00127-CP-BWG-** (Stand 07/22) Hersteller: DIEWE WHEELS GmbH Typ: COMBAT 18 Seite 2 von 3 3. Auflagen und Hinweise: Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 3) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. 4) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 4a) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. \ Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. 5) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 6) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 1550kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 6a) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 1650kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 6b) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 1800kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 6c) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2030kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 7) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 8) Diese Rad-Reifenkombination ist nicht zulässig bei Fahrzeugtyp FAC und FCC (Transit Custom) Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage FORD 01 zum Teilegutachten Nr.: 22-00127-CP-BWG-** (Stand 07/22) Hersteller: DIEWE WHEELS GmbH Typ: COMBAT 18 Seite 3 von 3 Fortsetzung zu 3. Auflagen und Hinweise: 9) Diese Rad-Reifenkombination ist nicht zulässig bei Fahrzeugtyp FAD, FED, FCD und FDD (Transit) 10) Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß das System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden. 11) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: Ausf. Kennzeichnung Rad Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll- ab: [mm] / [mm] tiefe last umfang LK -zahl [mm] [kg] [mm] 160 COMBAT 18 5G ohne 160/5 65,1 50 1015 2200 02/22 Radbefestigung: Radmuttern M 14 x 1,5 mm, Kegelwinkel 60 Grad, Innenvielzahn, Anzugsmoment: 160 Nm 4. Abnahme des Anbaus: Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Die Anlage FORD 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 22-00127-CP-BWG-** München, den 01.07.2022 Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland