ECE Regelung Nr. 124 / Regulation No.124 Homologation nr. E1 124R-000890 Anlage Nr / Annex n 3 Hersteller /Manufacturer ETABETA SpA unipersonale EUT/Type EROS 18 75 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: EROS 18 75 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallrad Handelsmarke: Eta Beta Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 5R2 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 44 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2255 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : MERCEDES Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment 204, 204K Radschraube M14x1,5 Kugel Ø28 mm, 130 Nm Schaftlänge 28 mm, PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY DAR-Registrierungs-Nr. / DAR-registration number 1 of 3 KBA-P 00062-13 QUALILAB Srl Via Trento, 87, 25020 - Capriano Del Colle (BS), info@qualilab.it, www.qualilab.it ECE Regelung Nr. 124 / Regulation No.124 Homologation nr. E1 124R-000890 Anlage Nr / Annex n 3 Hersteller /Manufacturer ETABETA SpA unipersonale EUT/Type EROS 18 75 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/45R18 A03)A05)A06)A10) (LIM. STUFENHECK 4T.) A94)E103)ER1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/45R18 A03)A05)A06)A10) (KOMBI) A94)E103)ER1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/45R18 A03)A05)A06)A10) (CABRIOLET, COUPE) A94a)E110a) Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY DAR-Registrierungs-Nr. / DAR-registration number 2 of 3 KBA-P 00062-13 QUALILAB Srl Via Trento, 87, 25020 - Capriano Del Colle (BS), info@qualilab.it, www.qualilab.it ECE Regelung Nr. 124 / Regulation No.124 Homologation nr. E1 124R-000890 Anlage Nr / Annex n 3 Hersteller /Manufacturer ETABETA SpA unipersonale EUT/Type EROS 18 75 A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder Typ EROS 18 75 des Auftraggebers ETA BETA SpA unipersonale. 25.05.2020 PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY DAR-Registrierungs-Nr. / DAR-registration number 3 of 3 KBA-P 00062-13 QUALILAB Srl Via Trento, 87, 25020 - Capriano Del Colle (BS), info@qualilab.it, www.qualilab.it