Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 41 Fahrzeughersteller : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 5B7 5B7 ohne 66,5 810 2400 08/20 5B7 5B7 ohne 66,5 845 2291 08/20 5B7 5B7 ohne 66,5 860 2248 08/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : VK Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 235/40R18 91 11A; 22I; 51J erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 51J; 54F 140 Nm; AUDI A4 bis MJ2015; Kombi; 245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/40R18 91Y erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 94 140 Nm; Nicht A4 260 225/40R18 M+S 52J Allroad Quattro; AUDI 235/45R18 M+S 52J A4 (B9) ab MJ2016; AUDI S4 (B9) ab MJ2016; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 41 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 235/40R18 91 11A; 22I; 5GG; 51J erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 51J; 54F 140 Nm; AUDI A4 bis MJ2015; Nicht A4 245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; Allroad Quattro; AUDI 24M S4 bis MJ2016; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/40R18 91 11A; 22I; 51J erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 51J; 54F 140 Nm; AUDI A4 bis MJ2015; Kombi; 245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 235/40R18 91 11A; 22I; 5GG; 51J erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 51J; 54F 140 Nm; AUDI A4 bis MJ2015; Nicht A4 245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; Allroad Quattro; AUDI 24M S4 bis MJ2016; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 94 140 Nm; Nicht A4 260 225/40R18 M+S 52J Allroad Quattro; AUDI 235/45R18 M+S 52J A4 (B9) ab MJ2016; AUDI S4 (B9) ab MJ2016; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 41 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/40R18 91 11A; 22I; 51J erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 51J; 54F 140 Nm; AUDI A4 bis MJ2015; Limousine; 245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 11A; 22I; 51J erhöhtes Anzugsmoment 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 51J; 54F 140 Nm; AUDI A4 bis MJ2015; AUDI S4 bis 100 - 245 245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; MJ2016; Limousine; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 255/45R18 99 erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm; Nur A6 allroad quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; DEÄ 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J erhöhtes Anzugsmoment 245/45R18 96 140 Nm; A7 Sportback; 255/40R18 95 Coupe; 4-türig; 255/45R18 99 Allradantrieb; 265/40R18 97 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; DEÄ Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 41 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 255/45R18 99 erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm; Nur A6 allroad quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; DEÄ 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J erhöhtes Anzugsmoment 245/45R18 96 140 Nm; A7 Sportback; 255/40R18 95 Coupe; 4-türig; 255/45R18 99 Allradantrieb; 265/40R18 97 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 77E; DEÄ Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 170 - 257 255/45R18 99 erhöhtes Anzugsmoment 255/50R18 102 11A; 248; 26N; 26P 140 Nm; A6 ALLROAD 255/55R18 105 11A; 248; 26N; 26P QUATTRO; 265/45R18 101 11A; 26P Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 41 Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1H e1*2007/46*2018*.. 85 - 225 225/40R18 91 11A; 24J; 244; 247; Schräghecklimousine; 26B; 27H Allradantrieb; 235/35R18 90 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 26B; 27H 721; 725; 73C; 74D; 76O Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R18 92W 11A; 241; 244; 246; BMW Active Tourer F2GT e1*2007/46*1677*.. 247; 26J; 27H; 27V F45; BMW Gran Tourer F46; 235/40R18 91W 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26J; 27H; 27V Frontantrieb; 245/40R18 93 11A; 24C; 24D; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F; 27V 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 255/40R18 99 GA3; 57F Allradantrieb; 265/35R18 97 TBE; 11A; 248; 5IM; Heckantrieb; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R18 101 YAR; 11A; 248; 57F 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 76O G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 255/40R18 95 GA3; 57F Allradantrieb; 265/35R18 97 TBE; 11A; 248; 57F Heckantrieb; 265/40R18 97 YAR; 11A; 248; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 76O Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 275/40R18 99 GA9; 57F Kombilimousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 76O; 97H G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 275/40R18 99 GA9; 57F Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 76O; 97H Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 41 Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 225/40R18 92W 11A; 241; 244; 246; BMW Active Tourer 247; 26J; 27H; 27V F45; BMW Gran Tourer F46; 235/40R18 91W 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26J; 27H; 27V Frontantrieb; 245/40R18 93 11A; 24C; 24D; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F; 27V 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R1ES Zubehör : VK Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R1ES; (Baureihe W213) Zubehör : VK Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 245/45R18 100 GA9; 11A; 26N; 26P 170 Nm; Coupé; Cabrio; 275/40R18 99 mit Allradantrieb; Radhausverbreiterung Heckantrieb; (Flap) Serie; GA9; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 27P; 57F 275/40R18 99 ohne 12A; 51A; 6AZ; 71K; Radhausverbreiterung 721; 725; 73C; 74A; (Flap) Serie; GA9; 11A; 740; 76O 248; 27H; 27P; 57F R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 275/40R18 103 11A; 27I; 57F; 58P erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm; Baureihe W213; E300de; Kombilimousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76B Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 41 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 26P; 5IM erhöhtes Anzugsmoment 245/45R18 100Y GA9; 11A; 26N; 26P; 170 Nm; Baureihe 5KA W213; nicht All Terrain; 275/40R18 103 ohne nicht E300de; nicht Radhausverbreiterung E300e; Allradantrieb; (Flap) Serie; GA9; 11A; Heckantrieb; 248; 27H; 27P; 57F 275/40R18 103 mit 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterung 12A; 51A; 6AZ; 71K; (Flap) Serie; GA9; 11A; 721; 725; 73C; 74A; 27H; 27P; 57F 740; 76O 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 200 255/40R18 95 57F; 68W Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 75 - 285 265/35R18 51G; 57F; 575; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B; 77E; 970 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 285 265/35R18 51G; 57F; 575; 689 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B; 970 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 248 Baureihe W212; nicht AMG-Paket; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 83A; 843; DEG 212 e1*2001/116*0501*.. 143 275/40R18 99 11A; 27H; 27I; 57F; erhöhtes 58P Anzugsmoment 170 Nm; Baureihe W213; E300de; nur Limousine Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76B; 83A; 843; DEG Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 41 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 245/45R18 100 GA9; 11A; 26N; 26P 170 Nm; Baureihe W213; 275/40R18 99 ohne nicht E300e/E350e; Radhausverbreiterung nicht E300de; (Flap) Serie; GA9; 11A; Allradantrieb; 248; 27H; 27P; 57F 275/40R18 99 mit Heckantrieb; Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H; (Flap) Serie; GA9; 11A; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 27H; 27P; 57F 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 83A; 843; DEG 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21P; 51J Baureihe W212; nicht 100 - 215 275/35R18 95W 11A; 22I; 244; 247; AMG-Paket; 57F; 688 Stufenheck; Heckantrieb; 100 - 245 235/40R18 91Y 11A; 21P; 57E; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 248 12A; 51A; 6AZ; 71K; 265/35R18 97 11A; 248; 57F; 575; 721; 725; 729; 73C; 689 74A; 83A; 843; DEG 225 - 245 275/35R18 95Y 11A; 22I; 244; 247; 57F; 688 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 207; 204; 211K; 221; 204 K; 212; 211 Zubehör : VK Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212 (Baureihe W212) Zubehör : VK Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R1EC (Baureihe W213) Zubehör : VK Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F2A; F2CLA (Kugelbund) Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 41 Zubehör : VK Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 221; 166; 220; 251; 212K; 639/5; F2B; 204 K; 164; 163; 212; 204; 204 X; 639/2; 215; 639; 639/4 Zubehör : VK Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : H1GLE; (Kugelbund lose) Zubehör : PC17Q30-MW Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2B; F2CLA; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212K 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 140 Nm für Typ : F2A 150 Nm für Typ : H1GLE; 164; 215; 220; 251; 639; 639/2; 639/4; 639/5 155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : R1EC erhöhtes Anzugsmoment; 163 erhöhtes Anzugsmoment; 166 erhöhtes Anzugsmoment; 204 X erhöhtes Anzugsmoment; 212 erhöhtes Anzugsmoment; 221 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 225 225/40R18 91 AMG A35; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 265/45R18 101 11A; 24C; 24D; 26B GLA-KLASSE; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 245/35R18 92 11A; 248; 27B; 27H; bis 57F; 575 e1*2001/116*0431*36; 255/35R18 94 11A; 24M; 27B; 27F; Coupe; Heckantrieb; 57F; 68B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B; DEL Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 41 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 235/40R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 204 K e1*2001/116*0457*.. 26J; 6B2 Anzugsmoment 155 Nm; Nur Baureihe 235/45R18 94Y YAR; 11A; 24J; 248; 205; neue C-Klasse; 26B; 26J; 6B3 Cabrio; Kombilimousine; Coupe; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; DEG; DEL 204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 235/40R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 204 K e1*2001/116*0457*.. 26J; 5HR Anzugsmoment 155 Nm; Nur Baureihe 235/45R18 98 11A; 24J; 248; 26B; 205; neue C-Klasse; 26J Kombilimousine; Limousine; Heckantrieb; nur Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; DEG; DEL 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204; 235/40R18 95 11A; 21P; 22I; 24J; Limousine; 24M Heckantrieb; 245/35R18 92Y 11A; 22I; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 68T 12A; 51A; 6AZ; 71K; 255/35R18 94 11A; 22B; 24D; 57F; 721; 725; 73C; 74A; 68B DEL 204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 245/40R18 97Y YBG; 11A; 248; 27I; erhöhtes 204 K e1*2001/116*0457*.. 5IM; 57F; 575 Anzugsmoment 155 Nm; Nur Baureihe 255/35R18 94Y 11A; 244; 247; 27H; 205; neue C-Klasse; 27I; 5HI; 57F; 6B2 Kombilimousine; 255/40R18 99 11A; 244; 247; 27H; Limousine; 27I; 57F; 6B3 Heckantrieb; nur 265/35R18 97Y 11A; 244; 247; 27H; Hybrid; 27I; 5IM; 57F; 6B4 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R18 101 YAR; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 576; 6AZ; 27H; 27I; 57F 71K; 721; 725; 73C; 275/35R18 99 11A; 244; 247; 27B; 74A; 740; 76B; 76O; 27H; 57F; 67B DEG; DEL Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 41 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 245/40R18 93Y 11A; 248; 27I; 57F; erhöhtes 67O Anzugsmoment 155 Nm; Nur Baureihe 255/40R18 95 11A; 244; 247; 27H; 205; neue C-Klasse; 27I; 57F; 68W nur Fzg.-Breite 265/35R18 93Y 11A; 244; 247; 27H; 1839mm; Allradantrieb; 27I; 57F; 689 nicht Hybrid; 265/40R18 97 YAR; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 27I; 57F 12A; 51A; 6AZ; 71K; 275/35R18 95 11A; 244; 247; 27B; 721; 725; 73C; 74A; 27H; 57F; 688 740; 76B; 76O; DEL 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/40R18 97 11A; 248; 27I; 57F; erhöhtes 204 K e1*2001/116*0457*.. 575; 67O Anzugsmoment 155 Nm; Nur Baureihe 255/35R18 94Y 11A; 244; 247; 27H; 205; neue C-Klasse; 27I; 57F; 6B2 Cabrio; 255/40R18 95Y 11A; 244; 247; 27H; Kombilimousine; Coupe; 27I; 57F; 6B3 Limousine; 265/35R18 97 11A; 244; 247; 27H; Allradantrieb; 27I; 57F; 6B4 Heckantrieb; nicht 265/40R18 97 YAR; 11A; 244; 247; Hybrid; 27H; 27I; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 275/35R18 95Y 11A; 244; 247; 27B; 12A; 51A; 576; 6AZ; 27H; 57F; 688 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76B; 76O; DEG; DEL 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204; Nur 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; 4-MATIC; Limousine; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 11A; 22I; 24D; 51G; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 57F; 575 721; 725; 729; 73C; 255/35R18 94 11A; 22B; 24D; 57F; 74A; DEL 575 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92Y 11A; 22I; 22M; 24M; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 57F; 68T 721; 725; 73C; 74A; 255/35R18 94Y 11A; 22B; 22H; 22L; DEG 24D; 57F; 68B 265/35R18 93Y 11A; 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; 689 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 11A; 22I; 22M; 24M; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 51G; 57F; 575 721; 725; 729; 73C; 255/35R18 94 11A; 22B; 22H; 22L; 74A; DEG 24D; 57F; 575 Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 41 Verkaufsbezeichnung: CLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 225/40R18 92 11A; 24J; 244; 26B; Kombi; Limousine; 26N; 27H; 27I Allradantrieb; 235/40R18 95 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 26B; 26J; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A; 245/40R18 93 11A; 241; 244; 246; 76O 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/40R18 95 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265/35R18 93 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 265/40R18 97 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 275/35R18 95 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 11A; 21B; 21J; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 6AZ; 71K; 265/40R18 11A; 22F; 22L; 24D; 721; 725; 729; 73C; 51G; 57F; 575 74A 275/40R18 10N; 11A; 22F; 22L; 24D; 51G; 57F; 571 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 245/45R18 100 GA9; 11A; 26N; 26P 170 Nm; Coupé; Cabrio; 275/40R18 99 mit Allradantrieb; Radhausverbreiterung Heckantrieb; (Flap) Serie; GA9; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 27P; 57F 275/40R18 99 ohne 12A; 51A; 6AZ; 71K; Radhausverbreiterung 721; 725; 73C; 74A; (Flap) Serie; GA9; 11A; 740; 76O 248; 27H; 27P; 57F R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 275/40R18 103 11A; 27I; 57F; 58P erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm; Baureihe W213; E300de; Kombilimousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76B Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 41 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 26P; 5IM erhöhtes Anzugsmoment 245/45R18 100Y GA9; 11A; 26N; 26P; 170 Nm; Baureihe 5KA W213; nicht All Terrain; 275/40R18 103 ohne nicht E300de; nicht Radhausverbreiterung E300e; Allradantrieb; (Flap) Serie; GA9; 11A; Heckantrieb; 248; 27H; 27P; 57F 275/40R18 103 mit 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterung 12A; 51A; 6AZ; 71K; (Flap) Serie; GA9; 11A; 721; 725; 73C; 74A; 27H; 27P; 57F 740; 76O 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 200 255/40R18 95 57F; 68W Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 75 - 285 265/35R18 51G; 57F; 575; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B; 77E; 970 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 285 265/35R18 51G; 57F; 575; 689 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B; 970 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 248 Baureihe W212; nicht AMG-Paket; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 83A; 843; DEG 212 e1*2001/116*0501*.. 143 275/40R18 99 11A; 27H; 27I; 57F; erhöhtes 58P Anzugsmoment 170 Nm; Baureihe W213; E300de; nur Limousine Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76B; 83A; 843; DEG Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 41 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 245/45R18 100 GA9; 11A; 26N; 26P 170 Nm; Baureihe W213; 275/40R18 99 ohne nicht E300e/E350e; Radhausverbreiterung nicht E300de; (Flap) Serie; GA9; 11A; Allradantrieb; 248; 27H; 27P; 57F 275/40R18 99 mit Heckantrieb; Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H; (Flap) Serie; GA9; 11A; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 27H; 27P; 57F 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; 83A; 843; DEG 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21P; 51J Baureihe W212; nicht 100 - 215 275/35R18 95W 11A; 22I; 244; 247; AMG-Paket; 57F; 688 Stufenheck; Heckantrieb; 100 - 245 235/40R18 91Y 11A; 21P; 57E; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 248 12A; 51A; 6AZ; 71K; 265/35R18 97 11A; 248; 57F; 575; 721; 725; 729; 73C; 689 74A; 83A; 843; DEG 225 - 245 275/35R18 95Y 11A; 22I; 244; 247; 57F; 688 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 51G Cabrio; Heckantrieb; 245/40R18 93Y 11A; 22I; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R18 94Y 11A; 22I; 248; 57F; 575 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 265/35R18 93Y 11A; 22B; 244; 247; 74A; 76B 57F; 689 125 - 215 255/35R18 94 11A; 22I; 248; 57F; 575 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 11A; 22I; 248; 57F; Coupe; Heckantrieb; 575; 68B 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 245 235/40R18 11A; 248; 51G 12A; 51A; 6AZ; 71K; 245/40R18 97 11A; 22I; 248 721; 725; 729; 73C; 265/35R18 97 11A; 22B; 244; 247; 74A; 76B 57F; 689 125 - 215 245/40R18 93Y 11A; 22I; 248; 5HA 265/35R18 93Y 11A; 22B; 244; 247; 5HA; 57F; 689 225 - 245 255/35R18 94 11A; 22I; 248; 57F; 575 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 245; 5BG Kombi; Allradantrieb; 245/40R18 97Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 41 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 57E; 67B; 689 Kombi; Heckantrieb; 245/40R18 97Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R18 97Y 11A; 248; 57F; 575; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 689 721; 725; 729; 73C; 275/35R18 99 11A; 248; 57F; 67B; 74A 688 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R18 100 11A; 24J; 24M; 56G erhöhtes Anzugsmoment 245/50R18 100 11A; 22I; 24D; 56G; 170 Nm; GLK-Klasse; 57F Allradantrieb; 255/45R18 99 11A; 24J; 24M Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O; DEG; DEL Verkaufsbezeichnung: GLE-Klasse, GLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H1GLE e1*2007/46*1885*.. 180 - 200 255/55R18 105 11A; 26P GLE SUV; 255/60R18 108 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 265/55R18 108 11A; 24J; 26B; 26N 12A; 51A; 6AZ; 71K; 265/60R18 110 11A; 24J; 26B; 26N 721; 725; 73C; 74A; 275/50R18 107 11A; 24J; 26B; 26N 75I; 76O 275/60R18 113 11A; 24J; 26B; 26N 285/50R18 109 11A; 241; 246; 26B; 26J 285/55R18 113 11A; 241; 246; 26B; 26J Verkaufsbezeichnung: MERCEDES R-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 251 e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 235/60R18 11A; 24C; 24D; 51J; 10B; 11B; 11G; 11H; 103W 56G 12A; 51A; 6AZ; 71K; 255/55R18 105 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 285/50R18 109 11A; 24C; 24D 76O Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 163 e1*96/79*0083*.. 110 - 173 255/55R18 105 11A; 24D; 24J erhöhtes Anzugsmoment 110 - 215 265/55R18 108 11A; 24D; 24J 170 Nm; 285/50R18 109 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 184 - 255 255/55R18 105 11A; 24D; 24J; 52J 12A; 51A; 6AZ; 71K; 255 265/55R18 108 11A; 24D; 24J; 52J 721; 725; 729; 73C; 285/50R18 10N; 11A; 24C; 24D; 74A; 740; 75I 51G 164 e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 255/55R18 105 11A; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 285/50R18 109 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 41 Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 190 235/55R18 104 11A; 246; 248; 51J; erhöhtes 56G Anzugsmoment 170 Nm; M-Klasse; 235/60R18 103 11A; 246; 248; 51J; nicht GLE Coupé; GLE 56G SUV; nicht GL-Klasse; 245/60R18 105 11A; 24J; 24M; 51J; nicht GLS; 56G Allradantrieb; 150 - 225 255/55R18 105 11A; 24J; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H; 285/50R18 109 11A; 24C; 24D; 27I 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 75I; 76O; BES Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 275/45R18 103 57F; 575 erhöhtes Anzugsmoment 285/45R18 103 XFP; 57F 170 Nm; ab Mj.2014 (Baureihe 217); Cabrio; Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76B; 76O; 83A; 97M; DEL 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y 56G erhöhtes Anzugsmoment 245/50R18 56G 170 Nm; bis Mj.2013 100W 150 - 380 255/40R18 95Y 5HR (Baureihe 221); 255/45R18 99Y Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 83A; DEL Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m. 24J; 24M; 51G Länge 6158 mm; nicht 265/40R18 11A; 22B; 24D; 51G; für gepanzerte Fz; 57F; 575 Heckantrieb; 275/40R18-99 11A; 22B; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 571 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 41 Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/45R18 11A; 22B; 22L; 51G Nicht für Fz. m. 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22L; Länge 6158 mm; nicht 24J; 24M; 5HR für gepanzerte Fz; 255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 22L; Nur 4-MATIC; 24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R18 11A; 22B; 22L; 24M; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 51G; 57F; 574 721; 725; 729; 73C; 74A 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m. 24J; 24M; 51G Länge 6158 mm; 265/40R18 11A; 22B; 24D; 51G; Heckantrieb; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 275/40R18-99 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 571 721; 725; 729; 73C; 74A; MBN Verkaufsbezeichnung: VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 L275 65 - 170 255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 54A 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A 639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 190 255/45R18 10311A; 21P; 24C; 243; bis 639/5 e1*2007/46*0459*.., 244; 54A e1*2007/46*0459*05; L720 255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 243; bis 244; 5JK; 54A e1*2007/46*0458*07; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 24D; Heckantrieb; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 190 255/45R18 103 11A; 21P; 24C; 243; bis 244; 54A e1*2007/46*0457*08; 255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 243; Allradantrieb; 244; 5JK; 54A Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 41 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 41 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 243) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 41 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 41 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 41 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 58P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 730kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 41 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 41 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 41 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 41 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der Vorderachse nicht zulässig. 843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm an der Vorderachse nicht zulässig. 970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse. 97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß. BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 390mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm an der Vorderachse nicht zulässig. GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 41 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314 mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig. TBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. XFP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R18 Hinterachse: 285/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F1H Genehm.Nr.: e1*2007/46*2018*.. Handelsbez.: BMW 1ER-REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 270 VA 26P x = 195 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x245 y = 270 18 VA 26N x = 245 y = 270 8 VA 27F x = 280 y = 330 25 HA 27H x280 y = 330 8 HA Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 280 23 HA 27H x = 270 y = 280 8 HA Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 310 VA 26P x = 260 y = 260 VA 27B x = 270 y = 290 HA 27I x = 220 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 310 30 VA 26N x = 310 y = 310 8 VA 27F x = 270 y = 290 30 HA 27H x = 270 y = 290 8 HA Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 166 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0598*.. Handelsbez.: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Variante(n): Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 235 y = 270 VA 26P x = 185 y = 220 VA 27B x = 340 y = 235 HA 27I x = 290 y = 185 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 235 y = 270 4 VA 27H x = 340 y = 235 6 HA Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 20 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 290 y = 390 HA 27I x = 240 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 20 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 290 y = 390 30 HA 27H x = 290 y = 390 8 HA Gutachten 20-00286-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53556 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EROS 18 90 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 05.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 41 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: H1GLE Genehm.Nr.: e1*2007/46*1885*.. Handelsbez.: GLE-Klasse, GLS-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 270 VA 26P x = 320 y = 320 VA 27I x = 280 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 320 8 VA 26N x = 320 y = 320 30 VA 27F x = 280 y = 330 8 HA 27H x = 280 y = 330 30 HA