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							Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                    Stand: 05.10.2020
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Fahrzeughersteller                     : BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
5B6                 5B6                     ohne                       66,5                     804     2266    08/20
5B6                 5B6                     ohne                       66,5                     830     2175    08/20
5B6                 5B6                     ohne                       66,5                     860     2100    08/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : BMW AG
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
F1X          e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 235/45R18 94            11A; 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48);
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         76O

Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
F1H          e1*2007/46*2018*.. 85 - 225 225/40R18 91            11A; 24J; 244; 247;       Schräghecklimousine;
                                                                 26P                       Allradantrieb;
                                             235/35R18 90        11A; 24J; 244; 247;       Frontantrieb;
                                                                 26B; 27H                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/40R18 91        11A; 24J; 244; 247;       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                 26B; 27H                  721; 725; 73C; 74D;
                                                                                           76O
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R18 92W 11A; 24J; 244; 247;              BMW Active Tourer
F2GT         e1*2007/46*1677*..                        26N; 27U                         F45;
                                                                                        BMW Gran Tourer F46;
                                             235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246;          Allradantrieb;
                                                           247; 26J; 27U                Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                        76O

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
G5K          e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 275/40R18 99         GA9; 57F                 Kombilimousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                        76B; 76O; 97H
G5L            e1*2007/46*1688*..   100 - 340 275/40R18 99     GA9; 57F                 Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                        76B; 76O; 97H

Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen         Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 225/40R18 92W 11A; 24J; 244; 247;        BMW Active Tourer
                                                        26N; 27U                   F45;
                                                                                   BMW Gran Tourer F46;
                                             235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                           247; 26J; 27U           Frontantrieb;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                   721; 725; 73C; 74D;
                                                                                   76O
UKL-L          e1*2007/46*0371*..   85 - 170 235/45R18 94  11A; 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48);
                                                                                   Allradantrieb;
                                                                                   Frontantrieb;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                   721; 725; 73C; 74D;
                                                                                   76O

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DB
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : R1ES
Zubehör                                 : VK


Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : R1ES; (Baureihe W213)
Zubehör                                 : VK


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1ES
                                          170 Nm für Typ : R1ES erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/40R18 99         GA9; 11A; 27P; 57F       Coupé; Cabrio;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76B; 76O
R1ES           e1*2007/46*1560*..    110 - 270 275/40R18 103 GA9; 11A; 27P; 57F         Baureihe W213; nicht
                                               275/40R18 99Y GA9; 11A; 27P; 5JK;        All Terrain; nicht
                                                             57F                        E300e; Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76B; 76O
R1ES           e1*2007/46*1560*..    143       275/40R18 103   58P                      erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                        170 Nm; Baureihe
                                                                                        W213;
                                                                                        E300de;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        740; 76B
212            e1*2001/116*0501*..   143       275/40R18 99    11A; 27I; 57F; 58P       erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                        170 Nm; Baureihe
                                                                                        W213;
                                                                                        E300de; nur Limousine
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        740; 76B
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97        11A; 21P                 Baureihe W212; nicht
                                                                                        AMG-Paket;
                                                                                        Stufenheck;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                        73C; 74A; 83A; 843;
                                                                                        DEG
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/40R18 95W 51J                        Baureihe W212; nicht
                                     100 - 215 275/35R18 95W 11A; 248; 57F; 688         AMG-Paket;
                                                                                        Stufenheck;
                                     100 - 245 235/40R18 91Y 57E; 689                   Heckantrieb;
                                               245/40R18 97  11A; 21P                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                               265/35R18 97  11A; 248; 57F; 575;        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                             689                        721; 725; 729; 73C;
                                     225 - 245 275/35R18 95Y 11A; 248; 57F; 688         74A; 83A; 843; DEG
212            e1*2001/116*0501*..   110 - 270 275/40R18 99  GA9; 11A; 27P; 57F         Baureihe W213; nicht
                                                                                        E300e/E350e; nicht
                                                                                        E300de; Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76B; 76O

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 221; 207; 212; 204; 204 K; 212K; 204 X; 220
Zubehör                                 : VK


Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör                                 : VK


Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : R1EC (Baureihe W213)
Zubehör                                 : VK


Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : F2CLA (Kugelbund)
Zubehör                                 : VK
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 204 K; 639/5; 204; 639/2; 639/4; 220; 212; 639
Zubehör                                 : VK


Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : H1GLE; (Kugelbund lose)
Zubehör                                 : PC17Q30-MW


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : F2CLA; 204; 204 K; 207; 212K
                                          130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                          150 Nm für Typ : H1GLE; 220; 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                          150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1EC; 212
                                          155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes
                                          Anzugsmoment
                                          170 Nm für Typ : 204 X erhöhtes Anzugsmoment; 212 erhöhtes
                                          Anzugsmoment; 221 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 245/35R18 92        11A; 27H; 27I; 57F; 575 bis
                                                                                       e1*2001/116*0431*36;
                                               255/35R18 94    11A; 248; 27B; 27H;     Coupe; Heckantrieb;
                                                               57F; 68B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                       74A; 76B; DEG; DEL
204            e1*2001/116*0431*..   120 - 225 225/40R18 92    11A; 24J; 24M           Nur Baureihe 204; Nur
                                               245/35R18       11A; 22I; 24M; 51G;     4-MATIC; Limousine;
                                                               57F; 575                10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/35R18 94    11A; 22I; 24D; 57F; 575 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                       74A; DEG; DEL
204            e1*2001/116*0431*..   270 - 287 245/40R18 93Y   11A; 248; 57F; 67O      erhöhtes
                                                                                       Anzugsmoment
                                               255/40R18 95    11A; 248; 57F; 68W      155 Nm; Nur Baureihe
                                               265/35R18 93Y   11A; 244; 27H; 27I;     205; neue C-Klasse;
                                                               57F; 689                nur Fzg.-Breite
                                               265/40R18 97    YAR; 11A; 244; 27H;     1839mm; Allradantrieb;
                                                               27I; 57F                nicht Hybrid;
                                               275/35R18 95    11A; 244; 247; 27H;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27I; 57F; 688           12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                       740; 76B; 76O; DEG;
                                                                                       DEL
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 225/40R18 91Y    11A; 24J; 24M           Nur Baureihe 204;
                                              235/40R18 95     11A; 21P; 22I; 24J;     Limousine;
                                                               24M                     Heckantrieb;
                                               245/35R18 92Y   11A; 22I; 24M; 57F;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               68T                     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                               255/35R18 94    11A; 22I; 24D; 57F;     721; 725; 73C; 74A;
                                                               68B                     DEG; DEL
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 245/40R18 97Y YBG; 11A; 248; 5IM;            erhöhtes
204 K        e1*2001/116*0457*..                         57F; 575                       Anzugsmoment
                                                                                        155 Nm; Nur Baureihe
                                              255/35R18 94Y 11A; 248; 5HI; 57F;         205; neue C-Klasse;
                                                            6B2                         Kombilimousine;
                                              255/40R18 99  11A; 248; 57F; 6B3          Limousine;
                                              265/35R18 97Y 11A; 244; 27H; 27I;         Heckantrieb; nur
                                                            5IM; 57F; 6B4               Hybrid;
                                              265/40R18 101 YAR; 11A; 244; 27H;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            27I; 57F                    12A; 51A; 576; 6AZ;
                                              275/35R18 99  11A; 244; 247; 27H;         71K; 721; 725; 73C;
                                                            27I; 57F; 67B               74A; 740; 76B; 76O
204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 245/40R18 97  11A; 248; 57F; 575;         erhöhtes
204 K          e1*2001/116*0457*..                          67O                         Anzugsmoment
                                                                                        155 Nm; Nur Baureihe
                                             255/35R18 94Y 11A; 248; 57F; 6B2           205; neue C-Klasse;
                                             255/40R18 95Y 11A; 248; 57F; 6B3           Cabrio;
                                             265/35R18 97  11A; 244; 27H; 27I;          Kombilimousine; Coupe;
                                                           57F; 6B4                     Limousine;
                                             265/40R18 97  YAR; 11A; 244; 27H;          Allradantrieb;
                                                           27I; 57F                     Heckantrieb; nicht
                                             275/35R18 95Y 11A; 244; 247; 27H;          Hybrid;
                                                           27I; 57F; 688                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 576; 6AZ;
                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                        74A; 740; 76B; 76O
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 24J; 24M          bis
                                               245/35R18 92Y 11A; 22I; 22M; 24M;        e1*2001/116*0457*24;
                                                             57F; 68T                   Kombi; Heckantrieb;
                                               255/35R18 94Y 11A; 22I; 22M; 24M;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             57F; 68B                   12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                               265/35R18 93Y 11A; 22B; 22H; 22L;        721; 725; 73C; 74A;
                                                             24D; 57F; 689              DEG
204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 24J; 24M         Nur 4-MATIC; bis
                                               245/35R18     11A; 22I; 22M; 24M;        e1*2001/116*0457*24;
                                                             51G; 57F; 575              Kombi;
                                               255/35R18 94  11A; 22I; 22M; 24M;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             57F; 575                   12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; DEG
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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Verkaufsbezeichnung:     CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
F2CLA        e1*2007/46*1912*..      85 - 165 225/40R18 92     11A; 245; 248; 26N;      Kombi; Limousine;
                                                               26P; 27I                 Allradantrieb;
                                             235/40R18 95      11A; 24J; 244; 26B;      Frontantrieb;
                                                               26N; 27H; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R18 94      11A; 24J; 244; 26B;      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                               26N; 27H; 27I            721; 725; 73C; 74A;
                                             245/40R18 93      11A; 24J; 244; 26B;      76O
                                                               26J; 27B; 27H
                                             255/40R18 95      11A; 241; 244; 246;
                                                               247; 26B; 26J; 27B;
                                                               27H
                                             265/35R18 93      11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27B; 27F
                                             265/40R18 97      11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/40R18 99         GA9; 11A; 27P; 57F       Coupé; Cabrio;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76B; 76O
R1ES           e1*2007/46*1560*..    110 - 270 275/40R18 103 GA9; 11A; 27P; 57F         Baureihe W213; nicht
                                               275/40R18 99Y GA9; 11A; 27P; 5JK;        All Terrain; nicht
                                                             57F                        E300e; Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76B; 76O
R1ES           e1*2007/46*1560*..    143     275/40R18 103     58P                      erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                        170 Nm; Baureihe
                                                                                        W213;
                                                                                        E300de;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        740; 76B
212            e1*2001/116*0501*..   143     275/40R18 99      11A; 27I; 57F; 58P       erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                        170 Nm; Baureihe
                                                                                        W213;
                                                                                        E300de; nur Limousine
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        740; 76B
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97        11A; 21P                 Baureihe W212; nicht
                                                                                        AMG-Paket;
                                                                                        Stufenheck;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                        73C; 74A; 83A; 843;
                                                                                        DEG
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/40R18 95W 51J                        Baureihe W212; nicht
                                     100 - 215 275/35R18 95W 11A; 248; 57F; 688         AMG-Paket;
                                                                                        Stufenheck;
                                     100 - 245 235/40R18 91Y 57E; 689                   Heckantrieb;
                                               245/40R18 97  11A; 21P                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                               265/35R18 97  11A; 248; 57F; 575;        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                             689                        721; 725; 729; 73C;
                                     225 - 245 275/35R18 95Y 11A; 248; 57F; 688         74A; 83A; 843; DEG
212            e1*2001/116*0501*..   110 - 270 275/40R18 99  GA9; 11A; 27P; 57F         Baureihe W213; nicht
                                                                                        E300e/E350e; nicht
                                                                                        E300de; Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76B; 76O

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 255/35R18 94Y 11A; 22I; 248; 57F; 575 Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/35R18 93Y 11A; 22I; 248; 57F; 689 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                 721; 725; 729; 73C;
                                 125 - 215 255/35R18 94  11A; 22I; 248; 57F; 575 74A; 76B
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94  11A; 22I; 248; 57F;     Coupe; Heckantrieb;
                                                         575; 68B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                 120 - 245 265/35R18 97  11A; 22I; 248; 57F; 689 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                 721; 725; 729; 73C;
                                 125 - 215 265/35R18 93Y 11A; 22I; 248; 5HA;     74A; 76B
                                                         57F; 689
                                 225 - 245 255/35R18 94  11A; 22I; 248; 57F; 575

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 265/35R18 97Y 57F; 575; 689                   Kombi; Heckantrieb;
                                          275/35R18 99  11A; 248; 57F; 67B;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        688                             12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 76B
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R18 100 11A; 24M; 56G                  erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             255/45R18 99      11A; 24M                 170 Nm; GLK-Klasse;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        740; 75I; 76B; 76O;
                                                                                        977

Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 180 - 200 255/55R18 105        11A; 26P                 GLE SUV;
                                          275/50R18 107        11A; 24J; 26N; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          285/50R18 109        11A; 24J; 26B; 26N       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        75I; 76O; BES; DEÄ

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 285/45R18 103       XFP; 57F                 erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                        170 Nm; ab Mj.2014
                                                                                        (Baureihe 217);
                                                                                        Cabrio; Coupe;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        740; 76B; 76O; 97M

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  145 - 326 265/40R18             51G; 57F; 575            Nicht für Fz. m.
                                         275/40R18             10N; 51G; 57F; 571       Länge 6158 mm; nicht
                                         275/40R18-99          11A; 22B; 24M; 57F;      für gepanzerte Fz;
                                                               571                      Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12K; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 76B
220            e1*97/27*0099*..     180 - 225 265/40R18        51G; 57F; 574            Nicht für Fz. m.
                                                                                        Länge 6158 mm; nicht
                                                                                        für gepanzerte Fz;
                                                                                        Nur 4-MATIC;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12K; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 76B
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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Verkaufsbezeichnung:    VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
639/4        L275                    65 - 170 255/45R18 99W 11A; 24C; 24D; 54A          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A
639/4          e1*2007/46*0458*..    70 - 190 255/45R18 10311A; 24C; 244; 247;          bis
639/5          e1*2007/46*0459*..,                         54A                          e1*2007/46*0459*05;
               L720                          255/45R18 99W 11A; 24C; 244; 247;          bis
                                                           5JK; 54A                     e1*2007/46*0458*07;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/45R18 99W 11A; 24C; 24D; 54A              Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 190 255/45R18 103     11A; 24C; 244; 247;          bis
                                                           54A                          e1*2007/46*0457*08;
                                             255/45R18 99W 11A; 24C; 244; 247;          Allradantrieb;
                                                           5JK; 54A                     Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 05.10.2020
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       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/45R18
                    Hinterachse:                        275/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
     den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
58P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/45R18
                    Hinterachse:                        275/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          255/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/45R18
                    Hinterachse:                          255/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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       Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
       beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
     Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
     Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
     sein.
     Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
     an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
     Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
     Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
     Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
     Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
     390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/45R18
     Hinterachse: 275/40R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          255/50R18
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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                    Hinterachse:                          285/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/45R18
                    Hinterachse:                          265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    F1H
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*2018*..
       Handelsbez.:    BMW 1ER-REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 245            y = 270                   VA
             26P                     x = 195            y = 220                   VA
             27B                     x = 280            y = 330                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                    x245         y = 270           18                VA
             26N                   x = 245       y = 270            8                VA
             27F                   x = 280       y = 330           25                HA
             27H                    x280         y = 330            8                HA
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27U                     y = 140            y = 220                   HA
             27V                     y = 140            y = 220                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           30                VA
             26N                   x = 250       y = 250            8                VA
             27F                   x = 270       y = 280           23                HA
             27H                   x = 270       y = 280            8                HA
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    F1X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1676*..
       Handelsbez.:    BMW X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 260                   VA
             26P                     x = 250            y = 210                   VA
             27B                     x = 210            y = 270                   HA
             27I                     x = 160            y = 220                   HA
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 260                   VA
             26P                     x = 250            y = 210                   VA
             27B                     x = 210            y = 270                   HA
             27I                     x = 160            y = 220                   HA
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    212
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):    Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 350            y = 300                   VA
             26P                     x = 300            y = 250                   VA
             27P                     x = 280            y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             26J                   x = 350       y = 300           30                VA
             27H                   x = 280       y = 400            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 350                   VA
             26P                     x = 240            y = 285                   VA
             27B                     x = 300            y = 350                   HA
             27I                     x = 250            y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350           30                VA
             26N                   x = 300       y = 350            8                VA
             27F                   x = 300       y = 350           30                HA
             27H                   x = 300       y = 350            8                HA
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    F2CLA
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1912*..
       Handelsbez.:    CLA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 310            y = 310                   VA
             26P                     x = 260            y = 260                   VA
             27B                     x = 270            y = 290                   HA
             27I                     x = 220            y = 240                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 310       y = 310           30                VA
             26N                   x = 310       y = 310            8                VA
             27F                   x = 270       y = 290           30                HA
             27H                   x = 270       y = 290            8                HA
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204 K
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0457*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 350                   VA
             26P                     x = 240            y = 285                   VA
             27B                     x = 300            y = 350                   HA
             27I                     x = 250            y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350           30                VA
             26N                   x = 300       y = 350            8                VA
             27F                   x = 300       y = 350           30                HA
             27H                   x = 300       y = 350            8                HA
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 245            y = 350                   VA
             26P                     x = 195            y = 300                   VA
             27B                     x = 340            y = 260                   HA
             27I                     x = 290            y = 210                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350            8                VA
             26J                   x = 245       y = 350           17                VA
             27H                   x = 340       y = 260            8                HA
             27F                   x = 340       y = 260           28                HA
Gutachten 20-00286-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53556
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: EROS 18 90
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                  Stand: 05.10.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    H1GLE
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1885*..
       Handelsbez.:    GLE-Klasse, GLS-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 270            y = 270                   VA
             26P                     x = 320            y = 320                   VA
             27I                     x = 280            y = 330                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 320       y = 320            8                VA
             26N                   x = 320       y = 320           30                VA
             27F                   x = 280       y = 330            8                HA
             27H                   x = 280       y = 330           30                HA