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							                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  10
                Seite :                       1/8
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                          GRI-N 19
                Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                    ETA BETA
                Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                                 5C
                 Radausführungskennz.:                                          5C
                 Radgröße:                                                 8Jx19EH2+
                 Rad-Einpresstiefe:                                          30,1 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
                 Lochzahl:                                                       5
                 Mittenlochdurchmesser:                                     67,10 mm
§22 100430*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                              ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                         850 kg
                 Reifenabrollumfang:                                        2225 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:      HYUNDAI

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                        moment
                BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               DW463       110 Nm
                BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               DW463       120 Nm
                BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               DW463       125 Nm

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                TG                            e4*2001/116*0099*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 191     Hyundai Grandeur       225/45R19                               A02) bis A10)
                                                                                               BF1)
                                                       235/45R19
                                                       A01) K11)

                                                       245/40R19
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  10
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                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19



                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                FD                              e11*2001/116*0313*..
                FDH                             e11*2001/116*0343*..
                FDH                             e11*2007/46*0225*..
                FDHG                            e11*2001/116*0361*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 105      Hyundai i30, i30CW      215/35R19                         A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)                                        BF1) K01) K04) K21) K45)
                                                                                          T85)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                EL                            e11*2007/46*0104*..
                ELH                           e11*2007/46*0192*..
                LM                            e11*2007/46*0128*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
§22 100430*00




                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 135      Hyundai IX35          225/45R19                           A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K02)
                                                        235/45R19
                                                        K52)

                                                        245/40R19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                EN                            e9*2001/116*0071*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                176 bis 184     Hyundai iX55           245/50R19                          A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K04)
                                                        245/55R19
                                                        K50)

                                                        255/50R19
                                                        K50)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  10
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                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                OS                             e4*2007/46*1259*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                77 bis 146      Hyundai Kona, Kona      225/35R19                         A01) bis A10)
                                Hybrid                                                    A11) BF1) K01) K02)
                                (Frontantrieb)          225/40R19
                                                        GG4)

                                                        235/35R19

                                                        235/40R19
                                                        G7U)

                                                        245/35R19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100430*00




                OS                            e4*2007/46*1259*..
                OSE                           e4*2007/46*1522*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                26 bis 28       Hyundai Kona Elektro   225/40R19                          A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K02)
                                                        235/40R19

                                                        245/35R19


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                SX2                            e4*2018/858*00153*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                69 bis 146      Hyundai Kona            225/40R19                         A01) bis A10)
                                (Fahrzeuge mit                                            A11) BF2) G01) K01) K02)
                                Verbundlenker an HA;
                                Frontantrieb)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  10
                Seite :                       4/8
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                CM                            e11*2001/116*0270*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 145     Hyundai Santa Fe      235/50R19                           A01) bis A10)
                                                      A93) K04)                           BF1)

                                                        235/55R19
                                                        A93) K04)

                                                        245/50R19
                                                        A93) K01)

                                                        255/50R19
                                                        K01) K02)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100430*00




                DM                            e11*2007/46*0633*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 199     Hyundai Santa Fe, Grand 235/50R19                         A01) bis A10)
                                Santa Fe                                                  BF1) K01) K02)
                                                        235/55R19

                                                        245/50R19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                TM                            e4*2007/46*1318*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 147     Hyundai Santa Fe       235/50R19                          A01) bis A10)
                                                                                          BF3) E56) K01) K02)
                                                        235/55R19

                                                        245/50R19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                TM                            e4*2007/46*1318*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                132 bis 148     Hyundai Santa Fe, Santa 235/50R19                         A01) bis A10)
                                Fe Hybrid                                                 A11) BF3) E56a) K01) K02)
                                                        235/55R19

                                                        245/50R19
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  10
                Seite :                       5/8
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                NF                             e11*2001/116*0241*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 184     Hyundai Sonata         225/40R19                         A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K01) K04) K15) K21)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                JM                            e4*2001/116*0087*..
                JMG                           e11*2001/116*0355*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                83 bis 129      Hyundai Tucson         225/45R19                         A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K01) K04)
                                                       235/40R19

                                                       245/40R19
§22 100430*00




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                TL                            e11*2007/46*2711*..
                TL                            e5*2007/46*1084*..
                TLE                           e11*2007/46*2724*..
                TLE                           e5*2007/46*1076*..
                TLE-HME                       e13*2007/46*1612*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 136      Hyundai Tucson         225/45R19                         A01) bis A10)
                                                                                         A11) BF1) K01) K02)
                                                       235/45R19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                NX4E                          e5*2018/858*00001*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 132      Hyundai Tucson, ix35   225/50R19                         A01) bis A10)
                                                                                         A11) BF2) K01) K02)
                                                       235/50R19

                                                       245/45R19

                                                       255/45R19


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  10
                Seite :                       6/8
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19



                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht
                       zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
§22 100430*00




                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                       erlaubt wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  10
                Seite :                       7/8
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                       Zubehörkit: DW463
                       Anzugsmoment: 110 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                       Zubehörkit: DW463
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                       Zubehörkit: DW463
                       Anzugsmoment: 125 Nm
§22 100430*00




                E56)   Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*02

                E56a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*03

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18
                     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GG4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18,
                     235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  10
                Seite :                       8/8
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K11)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

                K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
                       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

                K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K45)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
                       auszuschneiden.
§22 100430*00




                K50)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die auf der Radhauskante angebrachte Kunststoffverbreiterung ist bis zur
                          Blechradhauskante zu kürzen,
                       • der im Bereich zwischen Radmitte und Stoßfängeroberkante befindliche Kunststoffniet zur
                          Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels ist zu entfernen und die dahinterliegende
                          Blechlasche nach außen zu biegen,
                       • die Kunststoffausbuchtungen im Bereich der Stoßfängeroberkante und im Bereich zwischen
                          Stoßfängeroberkante und Radmitte sind warm einzuformen,
                       • der eingeformte Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante und
                          Radmitte mit Karosseriekleber an der umgebogenen Blechlasche zu befestigen

                K52)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10mm zu
                          kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszu-schneiden,
                       • die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
                          umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen,
                       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                          auszuschneiden.

                T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                Die Anlage 10 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ GRI-N 19 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 13.06.2025
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100430*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024