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							                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  10a
                Seite :                       1 / 10
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                           GRI-N 19
                Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                     ETA BETA
                Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                                 5C
                 Radausführungskennz.:                                          5C
                 Radgröße:                                                 8Jx19EH2+
                 Rad-Einpresstiefe:                                          30,1 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
                 Lochzahl:                                                       5
                 Mittenlochdurchmesser:                                     67,10 mm
§22 100430*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                              ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                         850 kg
                 Reifenabrollumfang:                                        2225 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:      KIA

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                         moment
                BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                DW463       120 Nm
                BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                DW463       140 Nm

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                FG                             e4*2001/116*0114*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 106      Kia Carens, Kia UN      235/35R19                               A01) bis A10)
                                                                                                BF1) K01) K21) K33) K47)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  10a
                Seite :                       2 / 10
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                JD                            e4*2007/46*0496*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 100      Kia Ceed               225/30R19                          A01) bis A10)
                                (3-Türer)                                                 BF1) K01) K02) K28) K62)
                                                                                          K63) K64) T84)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                JD                             e4*2007/46*0496*..
                JD                             e4*2007/46*0497*..
                JDG                            e50*2007/46*0120*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 100      Kia Ceed                225/30R19                         A01) bis A10)
                                (5-Türer, Kombi)                                          BF1) K01) K02) K28) K62)
                                                                                          K63) K64) T84)
§22 100430*00




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                CD                            e4*2007/46*1299*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                75 bis 150      Kia XCeed              225/35R19                          A01) bis A10)
                                                       G5W) N235)                         A11) BF1) K01)

                                                        235/35R19
                                                        K04) K72)

                                                        245/35R19
                                                        K04) K72)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                DE                            e4*2007/46*1139*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                77              Kia Niro               225/35R19                          A01) bis A10)
                                                       N235)                              BF1) G5W) K01) K02)

                                                        225/35R19 M+S


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                GE                             e4*2001/116*0100*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 142     Kia Magentis, Optima    225/35R19                         A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  10a
                Seite :                       3 / 10
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                LD                            e4*2001/116*0075*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                138 bis 196     Kia Opirus             235/40R19                          A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K04) K33) K40)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                TF                            e4*2007/46*0255*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 121     Kia Optima             235/35R19                          A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K02)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                JF                             e4*2007/46*1018*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
§22 100430*00




                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                99 bis 132      Kia Optima, Optima      235/35R19                         A01) bis A10)
                                Sportswagon                                               BF1) K01) K02)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                XM                            e11*2001/116*0358*..
                XM                            e11*2007/46*0141*..
                XMG                           e13*2007/46*1098*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 145     Kia Sorento           235/50R19                           A01) bis A10)
                                                                                          BF2) K03) K04)
                                                        235/55R19
                                                        K53)

                                                        245/50R19

                                                        255/45R19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                UM                            e4*2007/46*0894*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                136 bis 204     Kia Sorento            235/50R19                          A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K02)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                MQ4                           e4*2007/46*1530*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                118 bis 148     Kia Sorento            235/55R19                          A01) bis A10)
                                                                                          A11) BF1) K01) K02)
                                                        255/50R19
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  10a
                Seite :                       4 / 10
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19



                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                JE                              e4*2001/116*0089*..
                JES                             e4*2001/116*0120*..
                JESG                            e11*2001/116*0346*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                83 bis 129      Kia Sportage             225/45R19                         A02) bis A10)
                                (mit                     N235)                             BF1)
                                Serienverbreiterungen,
                                Fahrzeugbreite 1840
                                                         235/40R19
                                mm)
                                                        245/40R19
                                                        A01) K04)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                JE                              e4*2001/116*0089*..
§22 100430*00




                JES                             e4*2001/116*0120*..
                JESG                            e11*2001/116*0346*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                83 bis 129      Kia Sportage             225/45R19                         A01) bis A10)
                                (ohne                    N235)                             BF1) K01) K04)
                                Serienverbreiterungen,
                                Fahrzeugbreite 1800
                                                         235/40R19
                                mm)
                                                        245/40R19


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                SL                              e11*2007/46*0166*..
                SLS                             e11*2007/46*0136*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 135      Kia Sportage            235/45R19                          A01) bis A10)
                                (bis Modell 2013)                                          BF1) E47) K01) K58)
                                                        245/45R19
                                                        K04)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  10a
                Seite :                       5 / 10
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                SL                             e11*2007/46*0166*..
                SLS                            e11*2007/46*0136*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 135      Kia Sportage           225/45R19                         A01) bis A10)
                                (ab Modell 2014)                                         BF1) E47a) K04)
                                                       235/45R19

                                                       245/45R19
                                                       K01)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                QL                            e11*2007/46*3139*..
                QL                            e5*2007/46*1080*..
                QLE                           e11*2007/46*3144*..
                QLE                           e5*2007/46*1081*..
§22 100430*00




                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 136      Kia Sportage           225/45R19                         A01) bis A10)
                                                                                         A11) BF1) K01) K02)
                                                       235/45R19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                NQ5E                          e4*2018/858*00079*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 132      Kia Sportage           235/45R19                         A01) bis A10)
                                                                                         A11) BF1) K01) K02)
                                                       245/45R19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                CK                            e11*2007/46*4002*..
                CK                            e5*2007/46*1079*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                147 bis 188     Kia Stinger            225/40R19                         A02) bis A10)
                                (Heckantrieb)                                            BF1) EF0)
                                                       235/35R19
                                                       A01) K04) T91)

                                                       245/35R19
                                                       A01) K03) K04)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  10a
                Seite :                       6 / 10
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                CK                              e11*2007/46*4002*..
                CK                              e5*2007/46*1079*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                147             Kia Stinger              225/40R19                         A02) bis A10)
                                (Allradantrieb)                                            BF1)
                                                         245/35R19
                                                         A01) K03) K04)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.
§22 100430*00




                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht
                       zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  10a
                Seite :                       7 / 10
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19



                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                       erlaubt wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                       Zubehörkit: DW463
                       Anzugsmoment: 120 Nm
§22 100430*00




                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                       Zubehörkit: DW463
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                E47)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
                       • Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05
                       • Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09

                E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
                      • Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06
                      • Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  10a
                Seite :                       8 / 10
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                       herzustellen.
§22 100430*00




                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                K33)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
                       auszuschneiden.

                K40)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die Radhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm hinter Radmitte um- und
                          anzulegen und in diesem Bereich um ca. 5 mm aufzuweiten

                K47)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                       seitlichen Stoßleiste vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  10a
                Seite :                       9 / 10
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                K53)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die im Bereich vor und hinter Radmitte befindlichen Schrauben zur Befestigung des
                          Kunststoffinnenkotflügels sind zu entfernen und die dahinterliegende Blechlaschen nach
                          oben zu biegen,
                       • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der Radhausverbreiterung ist im Bereich von
                          Stoßfängeroberkante bis 45° hinter Radmitte um 8 mm zu kürzen,
                       • die in diesem Bereich befindliche Blechradhauskante ist umzulegen und der
                          Kunststoffinnenkotflügel dahinter zu klemmen,
                       • die Kunststoffausbuchtungen im Bereich vor und hinter Radmitte sind warm einzuformen
                          und mit Karosseriekleber an den umgebogenen Blechlaschen zu befestigen.

                K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
                          150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm zu kürzen,
                       • die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die Befestigungslasche
                          des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
§22 100430*00




                       • der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.

                K62)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
                         entfernen,
                       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
                         Radmitte umzulegen,
                       • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

                K63)   An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
                       um 10 mm aufzuweiten.

                K64)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die Befestigungsschraube des Stoßfängers ist um ca. 20 mm nach hinten zu versetzen und
                          die Metallasche bis zur versetzten Schraube abzutrennen,
                       • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist in
                          einem Radius von 100mm um die Lasche der Stoßfängeroberkante auszuschneiden,
                       • der restliche Kunststoffinnenkotflügel ist eng an das Radhaus anzulegen.

                K72)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 45 Grad vor Radmitte bis zur Oberkante
                          Stoßfängerauf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen,
                       • - im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist die Blechlasche zu kürzen und die
                          Befestigungsschraube um 10 mm nach innen hinten zu versetzen

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  10a
                Seite :                       10 / 10
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                Die Anlage 10a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ GRI-N 19 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 13.06.2025
§22 100430*00
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100430*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024