Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : AP4
Seite : 1/4
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GRI-N 19
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: ETA BETA
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: 5C
Radausführungskennz.: 5C
Radgröße: 8Jx19EH2+
Rad-Einpresstiefe: 30,1 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 67,10 mm
§22 100430*00
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 850 kg
Reifenabrollumfang: 2225 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades GRI-N 19, 5C ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5C (KBA-Nr. 100432*00)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
für den Radtyp GRI-N K 19, 5C (KBA-Nr. 100432*00) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: KIA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 DW463 120 Nm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : AP4
Seite : 2/4
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CK e11*2007/46*4002*..
CK e5*2007/46*1079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19EH2+, 9½Jx19EH2+,
ET30,1 ET33,1
147 bis 269 Kia Stinger 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
(Heckantrieb) BF1)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K03) BF1)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
BF1)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19, 5C ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5C (KBA-Nr. 100432*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
§22 100430*00
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CK e11*2007/46*4002*..
CK e5*2007/46*1079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19EH2+, 9½Jx19EH2+,
ET30,1 ET33,1
147 Kia Stinger 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
(Allradantrieb) K03) BF1)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19, 5C ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5C (KBA-Nr. 100432*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CK e11*2007/46*4002*..
CK e5*2007/46*1079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19EH2+, 9½Jx19EH2+,
ET30,1 ET33,1
269 bis 272 Kia Stinger GT 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
(Allradantrieb) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19, 5C ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5C (KBA-Nr. 100432*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : AP4
Seite : 3/4
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht
zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
§22 100430*00
zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : AP4
Seite : 4/4
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: DW463
Anzugsmoment: 120 Nm
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
§22 100430*00
entsprechenden Nachweises.
Die Anlage AP4 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ GRI-N 19 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH
Geschäftsstelle Essen, 13.06.2025
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
Seite 9 von 9
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100430*00
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024