Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 9
Seite : 1/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GRI-N 19
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: ETA BETA
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 5C
Radausführungskennz.: 5C
Radgröße: 8Jx19EH2+
Rad-Einpresstiefe: 30,1 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 67,10 mm
§22 100430*00
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø67.1 - Ø66.1
geprüfte Radlast: *) 850 kg
Reifenabrollumfang: 2225 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: NISSAN
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 DW4200 120 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 DW4200 110 Nm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, DW4187 110 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, DW4187 120 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 9
Seite : 2/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FE0E e13*2018/858*00237*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
45 bis 90 Nissan Ariya 235/55R19 A01) bis A10)
BF1) EF0) K04)
245/50R19
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F15 e11*2007/46*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157 Nissan Juke 225/35R19 A01) bis A10)
(Allrad) BF2) K01) K04)
225/40R19
§22 100430*00
235/35R19
235/40R19
G01)
245/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F15 e11*2007/46*0132*..
F15 e3*2007/46*0162*..
F15 e5*2007/46*1031*..
F15-LPG e3*2007/46*0225*..
F15M e3*2007/46*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160 Nissan Juke, Nissan 225/35R19 A01) bis A10)
Juke Bifuel BF2) E19) K01) K04)
(Frontantrieb) 225/40R19
K74)
235/35R19
K74)
235/40R19
G01) K74)
245/35R19
K74)
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Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 9
Seite : 3/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE0 e11*2007/46*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 Nissan Leaf 215/35R19 A01) bis A10)
T85) BF2) K01) K04)
225/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z50 e1*2001/116*0298*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
172 Nissan Murano 225/55R19 A01) bis A10)
K04) BF2) K01)
235/55R19
§22 100430*00
K02)
245/50R19
K02)
245/55R19
K02)
255/50R19
K02)
265/50R19
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
C13 e9*2007/46*3086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 Nissan Pulsar 215/35R19 A01) bis A10)
K04) BF2) K01)
225/30R19
K04)
225/35R19
K04)
245/30R19
K28)
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Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 9
Seite : 4/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
J10 e11*2001/116*0295*..
J10 e3*2007/46*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110 Nissan Qashqai, 225/45R19 A02) bis A10)
Qashqai+2 BF2)
235/40R19
A01) K04)
235/45R19
A01) K04)
245/40R19
A01) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100430*00
J11 e11*2007/46*0963*..
J11 e5*2007/46*1029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120 Nissan Qashqai 225/40R19 A02) bis A10)
(Frontantrieb + Allrad) BF3)
225/45R19
235/40R19
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
J12 e9*2018/858*11042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 116 Nissan Qashqai 245/45R19 A01) bis A10)
(Fahrzeugausführungen A11) BF4) K01)
mit Mehrlenker-
Hinterachse; 2WD &
4WD)
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Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 9
Seite : 5/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NFK e2*2018/858*00024*..
NFK e2*2018/858*00025*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 96 Nissan Townstar 225/40R19 A01) bis A10)
(inkl. Elektro-Fz.) G6P) T93) BF4) K01) K02)
235/35R19
A93a) T91)
245/35R19
T93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T31 e1*2001/116*0432*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 100430*00
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127 Nissan X-Trail 225/45R19 A02) bis A10)
(bis EG- BF2)
Genehmigungs-Nr.: 235/45R19
e1*2001/116*0432*05)
A01) K04)
245/40R19
A01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T31 e1*2001/116*0432*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127 Nissan X-Trail 225/45R19 A02) bis A10)
(ab EG- BF2)
Genehmigungs-Nr.: 235/45R19
e1*2001/116*0432*06)
A01) K04)
245/45R19
A01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T32 e13*2007/46*1456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 130 Nissan X-Trail 245/45R19 A01) bis A10)
(Serie 225/65R17 ww. BF1) K01) K02)
225/55R19)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 9
Seite : 6/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T33 e13*2018/858*00293*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
116 bis 120 Nissan X-Trail 235/50R19 A01) bis A10)
A11) BF1) K02)
235/55R19
245/50R19
K01)
255/50R19
K01)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§22 100430*00
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht
zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 9
Seite : 7/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
§22 100430*00
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: DW4200
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: DW4200
Anzugsmoment: 110 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: DW4187
Anzugsmoment: 110 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: DW4187
Anzugsmoment: 120 Nm
E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 9
Seite : 8/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G6P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 100430*00
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K74) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der Radmitte
um 10 mm aufzuweiten,
• die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
entsprechend zu kürzen.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 9
Seite : 9/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Die Anlage 9 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
GRI-N 19 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH
Geschäftsstelle Essen, 13.06.2025
§22 100430*00
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
Seite 9 von 9
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100430*00
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024