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							                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  8
                Seite :                       1 / 15
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                      GRI-N 19
                Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                ETA BETA
                Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                                 5C
                 Radausführungskennz.:                                          5C
                 Radgröße:                                                 8Jx19EH2+
                 Rad-Einpresstiefe:                                          30,1 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
                 Lochzahl:                                                       5
                 Mittenlochdurchmesser:                                     67,10 mm
§22 100430*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                           Ø67.1 - Ø60.1
                 geprüfte Radlast: *)                                         850 kg
                 Reifenabrollumfang:                                        2225 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:     TOYOTA

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                    moment
                BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                           DW469       110 Nm
                BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                           DW469       120 Nm
                BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                        DW4160      140 Nm
                                Schaftlänge 28,2 mm
                BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                        DW4160     160 Nm
                                Schaftlänge 28,2 mm
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  8
                Seite :                       2 / 15
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                XPA1G(EU,M)                  e6*2007/46*0454*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                192 bis 206   Toyota Yaris GR         225/30R19                          A02) bis A10)
                                                      A01) G01)                          BF1)

                                                       225/35R19

                                                       245/30R19
                                                       A01) G01) K01) K04)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                XZ1L(EU,M)                    e6*2007/46*0250*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                131             Lexus ES               225/40R19                         A02) bis A10)
§22 100430*00




                                                       N235)                             A11) BF1)

                                                       235/40R19
                                                       A01) K04)

                                                       245/35R19
                                                       A01) K01) K04)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                HL10(A)                       e6*2007/46*0035*..
                HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
                L10(A)                        e6*2007/46*0034*..
                S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                133 bis 215     Lexus GS200T,          235/35R19                         A02) bis A10)
                                GS250, GS300,          T91)                              A11) BF2) E65) E66)
                                GS300H, GS450H
                                                       245/35R19
                                                       A01) K01) K04)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  8
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                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
                S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                183 bis 255     Lexus GS300, GS430, 225/40R19                            A02) bis A10)
                                GS460, GS450H          A01) G01) N235)                   A11) BF1) E64)

                                                       235/35R19
                                                       N245) T91)

                                                       245/35R19
                                                       A01) K03) K04) K70)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                AZ1                           e6*2007/46*0111*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
§22 100430*00




                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                114 bis 175     Lexus NX200t, NX300, 235/45R19                           A02) bis A10)
                                NX300h                 G4C)                              BF1)

                                                       235/50R19

                                                       245/45R19

                                                       255/45R19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                XU3(A)                        e6*2001/116*0090*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                150 bis 203     Lexus RX300, RX350     235/45R19                         A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                       245/45R19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                HXU3(A)                       e6*2001/116*0098*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                155             Lexus RX400h           235/45R19                         A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                       245/45R19
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  8
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                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                AL1(A)                        e6*2001/116*0117*..
                HAL1(A)                       e6*2001/116*0118*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                183 bis 204     Lexus RX350, RX450H 235/50R19                                   A02) bis A10)
                                                                                                BF1)
                                                       235/55R19

                                                       245/50R19

                                                       255/50R19
                                                       A01) K01) K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne               hinten
                                                        235/55R19           255/50R19           A01) bis A10)
§22 100430*00




                                                                            K04)                BF1) V00)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                AL3(M)                        e6*2018/858*00209*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                136 bis 140     Lexus RX350H,          235/60R19                                A02) bis A10)
                                RX450H+                                                         BF3)
                                                       245/55R19
                                                       A01) K01) K04)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                ZA1(EU,M)                   e6*2007/46*0263*..
                ZA1(EU,M)-TMG               e13*2007/46*2005*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                112 bis 127   Lexus UX               225/40R19                                  A01) bis A10)
                                                                                                A11) BF1) K03)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                E15J(A)                       e11*2001/116*0299*..
                E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
                E15UT(A)MS1                   e11*2007/46*0167*..
                E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
                HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 130    Toyota Auris            215/35R19                                 A01) bis A10)
                              (1. Generation)                                                   BF1) E58) G7F) K01) K04)
                                                                                                K78) T85)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  8
                Seite :                       5 / 15
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                T25                             e11*2001/116*0196*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 130     Toyota Avensis          225/35R19                            A01) bis A10)
                                (Fahrzeuge vor Facelift                                      BF1) K01) K04) K50) K63)
                                2006, ohne                                                   K64) K65) K66)
                                Serienbereifung
                                215/50R17)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                T25                             e11*2001/116*0196*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 130     Toyota Avensis          225/35R19                            A01) bis A10)
                                (Fahrzeuge ab Facelift                                       BF1) K01) K04) K50) K63)
                                2006, mit                                                    K64) K65) K66)
                                Serienbereifung
§22 100430*00




                                215/50R17)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                T27                            e11*2001/116*0331*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                82 bis 130      Toyota Avensis         225/40R19                             A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)     GCS)                                  BF1)

                                                        235/35R19
                                                        A01) K01) K04)

                                                        235/40R19
                                                        A01) G0Z) K01) K04) K13) K22) K81)

                                                        245/35R19
                                                        A01) K01) K04)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                EAM1(M)                       e6*2018/858*00144*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                59 bis 118      Toyota BZ4X            235/55R19                             A01) bis A10)
                                (2WD, 4WD)                                                   A93) BF4) K01)
                                                       245/50R19
                                                       K04)

                                                        255/50R19
                                                        K02)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  8
                Seite :                       6 / 15
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                XV7(EU,M)                     e6*2007/46*0322*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                131             Toyota Camry           225/40R19                         A01) bis A10)
                                                       N235)                             A11) BF1) K01)

                                                       225/40R19 M+S

                                                       235/40R19
                                                       K02)

                                                       245/35R19
                                                       K02)


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                AX2T(M)                      e6*2018/858*00294*..
§22 100430*00




                AX2T(M)-TGRE                 e13*2018/858*00573*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                72 bis 112    Toyota C-HR             215/50R19                          A02) bis A10)
                              (Frontantrieb)          GM9) M00)                          A11) BF2)

                                                       225/45R19

                                                       235/45R19

                                                       245/40R19

                                                       HL 245/40R19


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                ZE1HE(EU,M)                  e6*2007/46*0318*..
                ZE1HE(EU,M)-TMG              e13*2007/46*2012*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                72 bis 112    Toyota Corolla          225/35R19                          A01) bis A10)
                              (Schrägheck, Kombi)     G2P)                               A11) BF1) K01)

                                                       245/30R19
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  8
                Seite :                       7 / 15
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                XG1TJ(JP,M)                  e6*2018/858*00186*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                72 bis 112    Toyota Corolla Cross    225/45R19                            A02) bis A10)
                                                      A01) A93a) K03)                      A11) BF2)

                                                        235/40R19
                                                        A93)

                                                        235/45R19
                                                        G99)

                                                        245/40R19
                                                        A01) A93a) K01)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100430*00




                XW3(A)                          e11*2001/116*0264*..
                XW3(A)                          e6*2007/46*0347*..
                XW3(A)-TMG                      e13*2007/46*1956*..
                XW4(A)                          e11*2007/46*0157*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                73              Toyota Prius Plus        225/35R19                         A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) K01) K16) K25)
                                                        245/30R19                          K88)
                                                        K04) K26)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 130     Toyota RAV4              235/45R19                         A01) bis A10)
                                (ohne                                                      BF1) E62) K01)
                                Serienverbreiterung,     235/50R19
                                nur bis EG-
                                                         K04)
                                Genehmigungs-Nr.:
                                e6*2001/116*0105*08)
                                                         245/45R19
                                                         K04)

                                                        255/45R19
                                                        K04)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  8
                Seite :                       8 / 15
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 130     Toyota RAV4              235/45R19                         A02) bis A10)
                                (mit                                                       BF1) E62)
                                Serienverbreiterung,     235/50R19
                                nur bis EG-
                                Genehmigungs-Nr.:
                                e6*2001/116*0105*08) 245/45R19

                                                        255/45R19


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                XA3(A)                         e6*2001/116*0105*..
                XA4 (EU, M)                    e6*2007/46*0166*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 100430*00




                91 bis 114      Toyota RAV4             225/55R19                          A02) bis A10)
                                (nur Ausführungen ab    G5Z) N235)                         BF2) E63)
                                EG-Genehmigungs-
                                Nr.:
                                                        225/55R19 M+S
                                e6*2001/116*0105*09
                                bzw.                    G5Z)
                                e6*2007/46*0166*00)
                                                        235/50R19
                                                        A01) G2H) K01) K04)

                                                        245/45R19

                                                        245/50R19
                                                        A01) G5Z) K01) K04) K89)

                                                        255/45R19
                                                        A01) K01) K04)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  8
                Seite :                       9 / 15
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                XA5(EU,M)                   e6*2007/46*0289*..
                XA5(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1991*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                129 bis 131   Toyota RAV4            225/55R19                          A02) bis A10)
                                                     A93a) N235)                        A11) BF1)

                                                      225/55R19 M+S
                                                      A93a)

                                                      235/55R19
                                                      A01) GCE) K01) K02)

                                                      245/45R19
                                                      A93) GL2)

                                                      245/50R19
§22 100430*00




                                                      A01) K01) K02)

                                                      255/45R19
                                                      A01) A93a) K01) K02)

                                                      255/50R19
                                                      A01) GCE) K01) K02)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                XA5P(EU,M)                  e6*2007/46*0429*..
                XA5P(EU,M)-TGRE             e13*2007/46*2356*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                136           Toyota RAV4            225/55R19                          A02) bis A10)
                                                     N235)                              A11) A93) BF1)

                                                      225/55R19 M+S

                                                      235/55R19
                                                      A01) GCE) K01)

                                                      245/50R19
                                                      A01) K01)

                                                      255/45R19
                                                      A01) K01)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  8
                Seite :                       10 / 15
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                AR2                           e11*2001/116*0350*..
                AR2N                          e11*2007/46*0117*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                82 bis 130      Toyota Verso          225/40R19                            A02) bis A10)
                                                      A01) K16) K23) K83)                  BF1)

                                                       235/35R19
                                                       T91)

                                                       245/35R19
                                                       A01) K01) K16) K23)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§22 100430*00




                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht
                       zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  8
                Seite :                       11 / 15
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                       erlaubt wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
§22 100430*00




                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                       Zubehörkit: DW469
                       Anzugsmoment: 110 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                       Zubehörkit: DW469
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                       Zubehörkit: DW4160
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                       Zubehörkit: DW4160
                       Anzugsmoment: 160 Nm

                E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
                       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

                E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  8
                Seite :                       12 / 15
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19



                E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09 bzw.
                       e6*2007/46*0166*00

                E64)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05 beim
                       Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)

                E65)   Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

                E66)   Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G0Z)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
                       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
§22 100430*00




                       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                       und G01) zu beachten.

                G2H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18, 225/65R17,
                     235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                G2P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18
                       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.

                G5Z)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18, 225/65R17
                       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                G7F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16,
                       225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                G99)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17 ausgerüstet oder
                       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                       und G01) zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  8
                Seite :                       13 / 15
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                GCE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R19 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.

                GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18
                     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GL2)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R19, 225/60R18,
                       225/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GM9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R19, 225/55R18,
                     245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
§22 100430*00




                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  8
                Seite :                       14 / 15
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                       komplett umzulegen.

                K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                       auszuschneiden.

                K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                       bzw. auszuschneiden.

                K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                       aufzuweiten.

                K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                       aufzuweiten.

                K50)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis zum
                       hinteren Stoßfänger umzulegen.
§22 100430*00




                K63)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm, von
                       Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

                K64)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus aufzuweiten.

                K65)   An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im Bereich
                       von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben auszuschneiden. Die
                       Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft werden.

                K66)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
                       Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.

                K70)   An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • das Gummikederband an den Radhauskante ist zu entfernen,
                       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis zum
                         hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm).

                K78)   Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
                       notwendig:
                       • die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem Schweller
                          komplett umzulegen,
                       • die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
                          Radhausausschnittkanten anzupassen,
                       • die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng an
                          das Innere Radhaus anzulegen.

                K81)   An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
                       auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen.

                K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich.
                       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
                       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und
                          zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
                       • der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  8
                Seite :                       15 / 15
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19



                K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der
                         Radmitte sind zu entfernen,
                       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
                       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

                K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • die im Bereich der Radmitte befindliche Lasche (Kunststoff und Metall) zur Befestigung der
                         Kunststoffradhauskante ist um 25 mm zu kürzen (hierdurch entfällt der Befestigungsniet),
                       • die verbleibende Kunststoffradhauskante ist klebend an der Blechradhauskante zu befestigen.

                M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
§22 100430*00




                       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                       entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage 8 mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ GRI-N 19 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 13.06.2025
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100430*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024