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							                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  12
                Seite :                       1/7
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                      GRI-N 19
                Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                ETA BETA
                Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                                 5E
                 Radausführungskennz.:                                          5E
                 Radgröße:                                                 8Jx19EH2+
                 Rad-Einpresstiefe:                                          38,1 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
                 Lochzahl:                                                       5
                 Mittenlochdurchmesser:                                     67,10 mm
§22 100430*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                           Ø67.1 - Ø65.1
                 geprüfte Radlast: *)                                         850 kg
                 Reifenabrollumfang:                                        2225 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:     CITROEN

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                    moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                       DW415       120 Nm
                                Schaftlänge 26 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                       DW415      110 Nm
                                Schaftlänge 26 mm
                BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                       DW415      125 Nm
                                Schaftlänge 26 mm
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  12
                Seite :                       2/7
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                E                                e2*2007/46*0624*..
                E                                e2*2007/46*0625*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 96       Citroen Berlingo          225/35R19                         A01) bis A10)
                                (Serienreifen bis 205/..; T88)                              BF1) E26) E84) K01) K04)
                                außer Elektro)
                                                         235/35R19
                                                         G6N) T91)

                                                         245/30R19
                                                         G5T) T89)


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                E                                e2*2007/46*0624*..
                E                                e2*2007/46*0625*..
§22 100430*00




                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                57 bis 62       Citroen e-Berlingo        225/40R19                         A01) bis A10)
                                (Serienreifen bis 205/..) K04)                              BF1) K01) T93)

                                                         245/35R19


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                E                               e2*2007/46*0624*..
                E                               e2*2007/46*0625*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 96       Citroen Berlingo         225/45R19                          A01) bis A10)
                                (Serienreifen ab 215/..;                                    BF1) E26) E85) K01) K04)
                                außer Elektro)           235/40R19
                                                         T95)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                3                              e2*2007/46*0356*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                68 bis 133      Citroen C4 Picasso,     225/35R19                           A01) bis A10)
                                Grand C4 Picasso,       K04) T88)                           BF2) K01) K12)
                                Citroen C4 SpaceTourer,
                                Grand C4 SpaceTourer
                                                        235/35R19
                                                        K13) K22) K25) K26)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  12
                Seite :                       3/7
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                R                             e2*2001/116*0360*..
                R                             e2*2007/46*0065*..
                R*****                        e2*2001/116*0360*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                80 bis 177      Citroen C5             225/40R19                           A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)     A93) N235) T93)                     BF2)

                                                        225/45R19
                                                        N235)

                                                        235/40R19
                                                        A93a) N245)

                                                        245/35R19
                                                        A93) T93)
§22 100430*00




                                                        245/40R19


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                A                               e2*2007/46*0642*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                96 bis 133      Citroen C5 Aircross      235/45R19                         A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF2) K04)
                                                        245/45R19
                                                        K03)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                N                             e9*2018/858*11066*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                96 bis 133      Citroen C5 X           235/45R19                           A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                J                              e2*2007/46*0601*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                96 bis 165      Citroen DS7             235/45R19                          A02) bis A10)
                                Crossback, Citroen DS7                                     A11) BF2) EF0)
                                                        245/45R19
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  12
                Seite :                       4/7
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                V                              e2*2007/46*0530*..
                V                              e2*2007/46*0531*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                57 bis 130      Citroen Jumpy,          245/40R19                          A01) bis A10)
                                SpaceTourer, e-Jumpy                                       BF3) E75) ER1) K04) T98)

                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
§22 100430*00




                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht
                       zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  12
                Seite :                       5/7
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                       erlaubt wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
§22 100430*00




                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm
                       Zubehörkit: DW415
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm
                       Zubehörkit: DW415
                       Anzugsmoment: 110 Nm

                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm
                       Zubehörkit: DW415
                       Anzugsmoment: 125 Nm

                E26)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.

                E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
                       Fenster).

                E84)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16 oder
                       215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                       zugelassen sind.

                E85)   Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16 oder
                       215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                       zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  12
                Seite :                       6/7
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                       einer Achslast von 1700 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G5T)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/60R16
                       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
§22 100430*00




                       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16
                     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

                K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  12
                Seite :                       7/7
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                       auszuschneiden.

                K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                       aufzuweiten.

                K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                       aufzuweiten.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 100430*00




                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                Die Anlage 12 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ GRI-N 19 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 13.06.2025
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100430*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024