Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 16
Seite : 1/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GRI-N 19
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: ETA BETA
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 5C1
Radausführungskennz.: 5C1
Radgröße: 8Jx19EH2+
Rad-Einpresstiefe: 38,1 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 67,10 mm
§22 100430*00
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø67.1 - Ø64.1
geprüfte Radlast: *) 850 kg
Reifenabrollumfang: 2225 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: HONDA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 DW4195 110 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 DW4195 120 Nm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 16
Seite : 2/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1 e6*2001/116*0113*..
CU2 e6*2001/116*0114*..
CU3 e6*2001/116*0115*..
CW1 e6*2001/116*0120*..
CW2 e6*2001/116*0121*..
CW3 e6*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148 Honda Accord 225/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) G3N) N235) T88) BF1) K01)
225/40R19
N235)
235/35R19
K04)
§22 100430*00
245/35R19
K04) K15)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1 e11*2001/116*0255*..
FK2 e11*2001/116*0256*..
FK3 e11*2001/116*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110 Honda Civic, Honda 215/35R19 A01) bis A10)
Civic Tourer BF1) E45) K60) K61) T85)
(ab Modelljahr 2012)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FC e11*2007/46*3633*..
FK e6*2007/46*0256*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 134 Honda Civic 4dr 215/35R19 A02) bis A10)
(4-türig) A93) BF1)
225/35R19
A93a)
235/35R19
245/30R19
A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 16
Seite : 3/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FC e11*2007/46*3633*..
FK e6*2007/46*0256*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 134 Honda Civic 5dr 215/35R19 A02) bis A10)
(5-türig) N225) BF1)
215/35R19 M+S
225/35R19
A01) K04) N235)
225/35R19 M+S
A01) K04)
245/30R19
A01) K01) K04)
§22 100430*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FE e6*2018/858*00064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 Honda Civic 235/35R19 A01) bis A10)
BF2) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5 e11*2001/116*0301*..
RE6 e11*2001/116*0302*..
RE7 e11*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122 Honda CR-V 235/50R19 A01) bis A10)
(beim Typ RE5 nur BF1) E46) K01)
zulässig bis EG- 245/45R19
Genehmigungs-Nr.:
e11*2001/116*0301*05;
beim Typ RE6 nur 255/45R19
zulässig bis EG-
Genehmigungs-Nr.:
e11*2001/116*0302*05)
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Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 16
Seite : 4/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5 e11*2001/116*0301*..
RE6 e11*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118 Honda CR-V 225/45R19 A02) bis A10)
(ab Modelljahr 2013; BF1) E46a)
Typ RE5 nur zulässig 225/55R19
ab EG-Genehmigungs-
A01) K01)
Nr.
e11*2001/116*0301*06;
Typ RE6 nur zulässig 235/45R19
ab EG-Genehmigungs- A01) K01)
Nr.
e11*2001/116*0302*06) 235/50R19
A01) K01) K04)
245/45R19
A01) K01)
§22 100430*00
255/45R19
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RW e6*2007/46*0265*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
107 bis 142 Honda CR-V, CR-V 235/50R19 A01) bis A10)
Hybrid A93a) A11) BF2) K01)
235/55R19
A93a)
245/50R19
K02)
255/50R19
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZF1 e11*2007/46*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 89 Honda CR-Z 225/30R19 A01) bis A10)
A11) BF1) K01) K04) K58)
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Nr. : RT-000001-00-0-347
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Seite : 5/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZC e6*2007/46*0425*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 Honda e 225/30R19 A01) bis A10)
BF1) K01) T84)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
§22 100430*00
dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht
zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 16
Seite : 6/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
§22 100430*00
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: DW4195
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: DW4195
Anzugsmoment: 120 Nm
E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
• Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
• Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
• Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06
E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
• Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
• Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
• Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03
E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
• Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
• Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G3N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 215/60R16,
225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 16
Seite : 7/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
§22 100430*00
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhauskante ist von der Stoßfängerkante bis zur Oberkante der Schwellerbeplankung
komplett umzulegen,
• die Kunststoffhalterung des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu entfernen,
• die oberhalb der Stoßfängerkante befindliche Blechkante ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante aufzuweiten,
• der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an der
aufgeweiteten Blechkante oberhalb des Stoßfänger zu verkleben,
• die Kunststoffradhauskante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante bis zum
hinteren Befestigungspunkt (Bereich 45° hinter der Radmitte) um 15 mm zu kürzen,
• der Stoßfänger ist an seiner Oberkante mittels Karosseriekleber zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 16
Seite : 8/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu verkleben,
• das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend nachzuarbeiten
(ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese nicht weiter ins Radhaus
ragt als die gekürzte Verbreiterung,
• der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus ist zu
entfernen.
K61) An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im Bereich
30 Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 100430*00
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 16 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ GRI-N 19 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH
Geschäftsstelle Essen, 13.06.2025
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
Seite 9 von 9
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100430*00
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024