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							                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  18b
                Seite :                       1/9
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                          GRI-N 19
                Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                    ETA BETA
                Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                                5C1
                 Radausführungskennz.:                                         5C1
                 Radgröße:                                                 8Jx19EH2+
                 Rad-Einpresstiefe:                                          38,1 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
                 Lochzahl:                                                       5
                 Mittenlochdurchmesser:                                     67,10 mm
§22 100430*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                              ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                         850 kg
                 Reifenabrollumfang:                                        2225 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:      MAZDA

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                        moment
                BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               DW463       110 Nm
                BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               DW463       120 Nm

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                BL                             e11*2001/116*0262*..
                BLE                            e13*2007/46*1071*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                77 bis 136      Mazda 3                215/35R19                               A01) bis A10)
                                (Schrägheck, bis       T85)                                    BF1) E50) K01) K58)
                                Modelljahr 2013)
                                                       225/35R19
                                                       K04) T88)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  18b
                Seite :                       2/9
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                BL                               e11*2001/116*0262*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                74 bis 121      Mazda 3                  225/35R19                         A01) bis A10)
                                (4-/ 5-Türer, ab                                           BF1) E50a) K01) K04)
                                Modelljahr 2014)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                BP                            e13*2007/46*1972*..
                BPE                           e13*2007/46*2249*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 137      Mazda 3               225/35R19                            A01) bis A10)
                                                                                           BF2) K01) K04)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100430*00




                GH                             e1*2001/116*0448*..
                GHE                            e13*2007/46*1075*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG 225/35R19                             A01) bis A10)
                                (Stufenheck,                                               BF1) E51) K01) K02) K16)
                                Schrägheck, Kombi,                                         K23) K56) T88)
                                Typ GH bis EG-Gen.-
                                Nr.
                                e1*2001/116*0448*13,
                                Typ GHE nur bis EG-
                                Gen.-Nr
                                e13*2007/46*1075*05)

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                GH                              e1*2001/116*0448*..
                GHE                             e13*2007/46*1075*..
                GJ                              e1*2007/46*1001*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                88 bis 143      Mazda 6                  225/40R19                         A02) bis A10)
                                (bei Typ GH nur          A93a)                             BF1) E51a)
                                Ausführungen ab EG-
                                Genehmigungs-Nr.
                                                         225/45R19
                                e1*2001/116*0448*14,
                                bei Typ GHE nur
                                Ausführungen ab EG-      235/40R19
                                Genehmigungs-Nr.         A01) K03)
                                e13*2007/46*1075*06)
                                                         245/40R19
                                                         A01) K01) K12) K68)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  18b
                Seite :                       3/9
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                DJ1                           e1*2007/46*1335*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                77 bis 115      Mazda CX-3             225/40R19                         A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K01) K04)
                                                       235/35R19

                                                       235/40R19

                                                       245/35R19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                GH                            e1*2001/116*0448*..
                GHE                           e13*2007/46*1075*..
                KE                            e13*2007/46*1247*..
§22 100430*00




                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 141     Mazda CX-5             225/55R19                         A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                       235/50R19
                                                       A01) K01)

                                                       245/45R19

                                                       245/50R19
                                                       A01) K01)

                                                       255/45R19
                                                       A01) K01)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                KF                            e13*2007/46*1803*..
                KFE                           e13*2007/46*1832*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 143     Mazda CX-5            225/55R19                          A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                       235/50R19
                                                       A01) K01) K04)

                                                       245/45R19

                                                       245/50R19
                                                       A01) K01) K02)

                                                       255/45R19
                                                       A01) K01) K04)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  18b
                Seite :                       4/9
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                ER                            e11*2001/116*0308*..
                ERE                           e13*2007/46*1109*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 191     Mazda CX-7            235/50R19                         A01) bis A10)
                                                                                        BF1) K01) K04)
                                                       235/55R19

                                                       245/50R19

                                                       255/50R19
                                                       K51)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                TB1                           e13*KS07/46*0005*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
§22 100430*00




                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                204             Mazda CX-9            245/55R19                         A02) bis A10)
                                                                                        BF2)
                                                       255/50R19

                                                       255/55R19

                                                       265/50R19

                                                       275/50R19
                                                       A01) K01)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                DM                            e13*2007/46*2041*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 143      Mazda CX-30           225/45R19                         A01) bis A10)
                                (2WD)                                                   BF2) K01)
                                                      235/45R19

                                                       245/40R19
                                                       A93a) K04)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                DM                            e13*2007/46*2041*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 137      Mazda CX-30           225/45R19                         A01) bis A10)
                                (4WD)                                                   BF2) K01)
                                                      235/45R19
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  18b
                Seite :                       5/9
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                DR                            e13*2007/46*2300*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                60 bis 81       Mazda MX-30           225/45R19                           A01) bis A10)
                                                      A93)                                BF2) K04)

                                                        235/45R19
                                                        A93a) K01)

                                                        245/40R19
                                                        A93) K01)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                KH01                          e13*2018/858*00255*..
                KH01E                         e13*2018/858*00449*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
§22 100430*00




                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                141 bis 187     Mazda CX-60           235/55R19                           A02) bis A10)
                                                                                          A11) A94) BF2)
                                                        245/50R19
                                                        A01) K01) K02)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                KL01                          e13*2018/858*00760*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                141 bis 187     Mazda CX-80           235/50R19                           A02) bis A10)
                                                      ER2)                                A94) BF2)

                                                        235/55R19
                                                        ER1)

                                                        245/50R19
                                                        A01) ER2) K01)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                TA                             e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
                TA                             G517
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                105 bis 155     Mazda Xedos 9           225/35R19                         A01) bis A10)
                                (Serie 205/65R15)       T88)                              BF1) K01) K04) K12)

                                                        235/35R19
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  18b
                Seite :                       6/9
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                TA                             e13*98/14*0002*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120             Mazda Xedos 9           225/35R19                          A01) bis A10)
                                (Serie 215/55R16)                                          BF1) K01) K04) K12)
                                                        235/35R19


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
§22 100430*00




                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht
                       zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  18b
                Seite :                       7/9
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                       erlaubt wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
§22 100430*00




                      Fahrzeugherstellers).

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                       Zubehörkit: DW463
                       Anzugsmoment: 110 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                       Zubehörkit: DW463
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
                       siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

                E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe
                      Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

                E51)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                       • Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
                       • Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

                E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                      Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
                      Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
                      Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  18b
                Seite :                       8/9
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                       einer Achslast von 1670 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                       einer Achslast von 1700 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
§22 100430*00




                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

                K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                       komplett umzulegen.

                K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                       bzw. auszuschneiden.

                K51)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung bis zur
                       Stoßfängeroberkante umzulegen.

                K56)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
                       Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  18b
                Seite :                       9/9
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:

                       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
                         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
                       • die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
                         klemmen
                       • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen
                       • der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
                         auszuschneiden (siehe Skizze)
§22 100430*00




                K68)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

                T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                Die Anlage 18b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ GRI-N 19 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 13.06.2025
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100430*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024