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							                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  17
                Seite :                       1 / 10
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                      GRI-N 19
                Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                ETA BETA
                Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                                5C1
                 Radausführungskennz.:                                         5C1
                 Radgröße:                                                 8Jx19EH2+
                 Rad-Einpresstiefe:                                          38,1 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
                 Lochzahl:                                                       5
                 Mittenlochdurchmesser:                                     67,10 mm
§22 100430*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                           Ø67.1 - Ø66.1
                 geprüfte Radlast: *)                                         850 kg
                 Reifenabrollumfang:                                        2225 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:     NISSAN

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                    moment
                BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                          DW4200      120 Nm
                BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                          DW4200      110 Nm
                BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                        DW4187      110 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                        DW4187     120 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                Gutachten zur Erteilung der    Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                          RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                   17
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                Auftraggeber :                 DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                     GRI-N 19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                FE0E                          e13*2018/858*00237*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                45 bis 90       Nissan Ariya          235/55R19                                 A02) bis A10)
                                                                                                BF1) EF0)
                                                          245/50R19
                                                          A93a)

                                                          255/50R19
                                                          A01) K04)


                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                Y51                               e13*2007/46*1105*..
                Y51H                              e13*2007/46*1148*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 100430*00




                125 bis 235     Nissan Infiniti M,          245/45R19                           A02) bis A10)
                                Infiniti M Hybrid, Infiniti                                     A11) A94) BF2) EB1) EF0)
                                Q70


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                V37                              e13*2007/46*1378*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
                125 bis 225     Nissan Infiniti Q50, Infiniti 225/45R19                         A02) bis A10)
                                Q50 Hybrid                                                      A11) BF1) EB2)
                                (2WD + 4WD)                   235/40R19

                                                          245/40R19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F15                           e11*2007/46*0132*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                140 bis 157     Nissan Juke           225/35R19                                 A02) bis A10)
                                (Allrad)                                                        BF2)
                                                      225/40R19

                                                          235/35R19
                                                          A01) K01) K04)

                                                          235/40R19
                                                          A01) G01) K01) K04)

                                                          245/35R19
                                                          A01) K01) K04)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  17
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                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F15                            e11*2007/46*0132*..
                F15                            e3*2007/46*0162*..
                F15                            e5*2007/46*1031*..
                F15-LPG                        e3*2007/46*0225*..
                F15M                           e3*2007/46*0257*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                69 bis 160      Nissan Juke, Nissan     225/35R19                         A02) bis A10)
                                Juke Bifuel                                               BF2) E19)
                                (Frontantrieb)          225/40R19

                                                        235/35R19
                                                        A01) K01) K04)

                                                        235/40R19
                                                        A01) G01) K01) K04) K74)
§22 100430*00




                                                        245/35R19
                                                        A01) K01) K04) K74)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                ZE0                           e11*2007/46*0230*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                80              Nissan Leaf           215/35R19                           A02) bis A10)
                                                      A93a) T85)                          BF2)

                                                        225/35R19

                                                        235/35R19
                                                        A01) K01) K04)

                                                        245/30R19
                                                        A01) K01) K04)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  17
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                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                Z50                           e1*2001/116*0298*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                172             Nissan Murano          225/55R19                         A02) bis A10)
                                                                                         BF2)
                                                       235/55R19
                                                       A01) K01) K04)

                                                       245/50R19
                                                       A01) K01) K04)

                                                       245/55R19
                                                       A01) K01) K04)

                                                       255/50R19
                                                       A01) K01) K02)
§22 100430*00




                                                       265/50R19
                                                       A01) K01) K02)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                Z51                           e1*2001/116*0478*..
                Z51                           e3*2007/46*0073*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                140 bis 188     Nissan Murano          235/55R19                         A01) bis A10)
                                                       K03) K04)                         BF2)

                                                       245/55R19
                                                       K01) K04)

                                                       255/55R19
                                                       K01) K04)

                                                       265/50R19
                                                       K01) K02)

                                                       275/50R19
                                                       K01) K02)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  17
                Seite :                       5 / 10
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                C13                           e9*2007/46*3086*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                81 bis 140      Nissan Pulsar          215/35R19                           A02) bis A10)
                                                                                           BF2)
                                                        225/30R19
                                                        A01) K01)

                                                        225/35R19
                                                        A01) K01)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                J10                           e11*2001/116*0295*..
                J10                           e3*2007/46*0067*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 100430*00




                76 bis 110      Nissan Qashqai,        225/45R19                           A02) bis A10)
                                Qashqai+2                                                  BF2)
                                                       235/40R19

                                                        235/45R19

                                                        245/40R19


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                J11                             e11*2007/46*0963*..
                J11                             e5*2007/46*1029*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                81 bis 120      Nissan Qashqai           225/40R19                         A02) bis A10)
                                (Frontantrieb + Allrad)                                    BF3)
                                                         225/45R19

                                                        235/40R19


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                J12                            e9*2018/858*11042*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                103 bis 116     Nissan Qashqai          225/50R19                          A02) bis A10)
                                (Fahrzeugausführungen                                      BF4) E60)
                                mit Verbundlenker-      245/45R19
                                Hinterachse; 2WD)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  17
                Seite :                       6 / 10
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                J12                             e9*2018/858*11042*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                103 bis 116     Nissan Qashqai           225/50R19                         A02) bis A10)
                                (Fahrzeugausführungen N235)                                A11) BF4)
                                mit Mehrlenker-
                                Hinterachse; 2WD &
                                                         245/45R19
                                4WD)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                T31                            e1*2001/116*0432*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                104 bis 127     Nissan X-Trail          225/45R19                          A02) bis A10)
                                (bis EG-                                                   BF2)
                                Genehmigungs-Nr.:       235/45R19
                                e1*2001/116*0432*05)
§22 100430*00




                                                        245/40R19


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                T31                            e1*2001/116*0432*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 127     Nissan X-Trail          225/45R19                          A02) bis A10)
                                (ab EG-                                                    BF2)
                                Genehmigungs-Nr.:       235/45R19
                                e1*2001/116*0432*06)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                T32                            e13*2007/46*1456*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                96 bis 130      Nissan X-Trail         225/55R19                           A02) bis A10)
                                (Serie 225/65R17 ww.                                       BF1)
                                225/55R19)             235/50R19
                                                       A01) K01) K04)

                                                        245/45R19
                                                        A93)

                                                        255/45R19
                                                        A01) K01) K04)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  17
                Seite :                       7 / 10
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                T33                            e13*2018/858*00293*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                116 bis 120     Nissan X-Trail         235/50R19                           A02) bis A10)
                                                       A93)                                A11) BF1)

                                                       235/55R19

                                                       245/50R19
                                                       A01) A93a) K04)

                                                       255/50R19
                                                       A01) K02)


                Auflagen und Hinweise
§22 100430*00




                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht
                       zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  17
                Seite :                       8 / 10
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19



                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                       erlaubt wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 100430*00




                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                       Zubehörkit: DW4200
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                       Zubehörkit: DW4200
                       Anzugsmoment: 110 Nm

                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Zubehörkit: DW4187
                       Anzugsmoment: 110 Nm

                BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Zubehörkit: DW4187
                       Anzugsmoment: 120 Nm
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  17
                Seite :                       9 / 10
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19



                E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                E60)   Nicht zulässig bei Allradfahrzeugen.

                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Infiniti mit belüfteter Scheibe Ø352x32 mm

                EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Infiniti mit belüfteter Scheibe Ø352x32 mm

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
§22 100430*00




                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000001-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  17
                Seite :                       10 / 10
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19


                K74)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der Radmitte
                          um 10 mm aufzuweiten,
                       • die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
                          entsprechend zu kürzen.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                Die Anlage 17 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ GRI-N 19 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH
§22 100430*00




                Geschäftsstelle Essen, 13.06.2025
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100430*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024