Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 1 / 15
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GRI-N 19
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: ETA BETA
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 5C1
Radausführungskennz.: 5C1
Radgröße: 8Jx19EH2+
Rad-Einpresstiefe: 38,1 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 67,10 mm
§22 100430*00
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø67.1 - Ø66.1
geprüfte Radlast: *) 850 kg
Reifenabrollumfang: 2225 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: RENAULT
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, DW4187 120 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW4164 120 Nm
Schaftlänge 28,2 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW4164 140 Nm
Schaftlänge 28,2 mm
BF4 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 DW4200 130 Nm
BF5 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 DW4200 120 Nm
BF6 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW4164 130 Nm
Schaftlänge 28,2 mm
BF7 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, DW4187 110 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 2 / 15
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RHN e9*2018/858*30002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 116 Renault Austral 225/50R19 A02) bis A10)
(ohne 4-Control BF1) E75a)
Hinterachslenkung, 235/45R19
Verbundlenkerachse)
A93a)
235/50R19
245/45R19
255/45R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RHN e9*2018/858*30002*..
§22 100430*00
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Renault Austral 225/50R19 A02) bis A10)
(mit 4-Control BF2) E75)
Hinterachslenkung, 235/45R19
Mehrlenkerachse)
A93a)
235/50R19
A01) K04)
245/45R19
255/45R19
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFC e2*2007/46*0470*..
RFC e2*KS07/46*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 165 Renault Espace 235/50R19 A02) bis A10)
A93a) BF3)
235/55R19
245/50R19
A01) K03)
255/50R19
A01) K03)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 3 / 15
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RHN e9*2018/858*30002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Renault Espace 215/50R19 A02) bis A10)
(mit 4-Control A93) M00) T93) BF2) E75) EF0)
Hinterachslenkung)
225/50R19
A93)
235/45R19
A93)
235/50R19
A01) GDR) K02)
245/45R19
A93)
§22 100430*00
255/45R19
A01) A93a) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Fluence 225/35R19 A01) bis A10)
BF1) K04) K84)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFE e2*2007/46*0475*..
RFE e2*2007/46*0586*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120 Renault Kadjar, Kadjar 225/45R19 A02) bis A10)
2300 BF1)
(2WD und 4WD) 235/40R19
235/45R19
245/40R19
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Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 17a
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Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Y e11*2001/116*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127 Renault Koleos 225/45R19 A02) bis A10)
BF4)
235/45R19
245/40R19
A01) K76)
245/45R19
A01) K76)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RZG e11*2007/46*3255*..
RZG e6*2007/46*0269*..
§22 100430*00
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 140 Renault Koleos 225/55R19 A02) bis A10)
(2WD und 4WD) BF5)
235/50R19
245/45R19
A01) G01)
245/50R19
255/45R19
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 17a
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Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 118 Renault Laguna 215/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, A93) T85) BF6) E62)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
225/35R19
195/.. oder 205/..)
A93) T88)
225/40R19
235/35R19
235/40R19
A01) K21)
§22 100430*00
245/30R19
A01) K01) K04) T89)
245/35R19
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 177 Renault Laguna 225/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, A93) N235) T88) BF6) E62)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
225/40R19
215/.. oder 225/..)
N235)
235/35R19
T91)
235/40R19
A01) K21)
245/30R19
A01) K01) K04) T89)
245/35R19
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 6 / 15
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 177 Renault Laguna 215/35R19 A02) bis A10)
(Allradlenkung) N225) T85) BF6)
225/35R19
N235) T88)
225/40R19
N235)
235/35R19
T91)
245/30R19
§22 100430*00
A01) K01) T89)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Megane 215/35R19 A02) bis A10)
(Limousine 5-türig, A01) A93) K78) T85) BF7)
Coupe, Kombi, Cabriolet,
Ausführungen mit
225/30R19
kleinsten Serienreifen
195/65R15 oder A93) T84)
205/55R16 oder
205/50R17) 225/35R19
A01) K77) K78) T88)
245/30R19
A01) K04) K28) K77) K78) K79)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 7 / 15
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Megane 215/35R19 A01) bis A10)
(Limousine 5-türig, A93) T85) BF7) K78)
Coupe, Kombi, Cabriolet,
Ausführungen mit
225/35R19
Serienreifen
205/65R15 oder K77)
205/60R16 oder
205/55R17) 225/40R19
G6P) K28) K77) K79)
235/35R19
K04) K28) K77) K79)
245/30R19
§22 100430*00
G3B) K04) K28) K77) K79)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 162 Renault Megane 225/30R19 A02) bis A10)
(Limousine 5-türig, A93) T84) BF7) E70)
Coupe, Kombi, Cabriolet,
Ausführungen mit
225/35R19
kleinsten Serienreifen
225/..) A01) G1R) K77) K78) T88)
245/30R19
A01) K04) K28) K77) K78) K79)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB e2*2007/46*0546*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 Renault Megane, 215/35R19 A02) bis A10)
Megane Grandtour N225) T85) BF1)
225/30R19
A93a) T84)
225/35R19
T88)
245/30R19
A01) K01) T89)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 8 / 15
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB e2*2007/46*0546*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
151 Renault Megane GT, 225/35R19 A02) bis A10)
Megane Grandtour GT T88) BF1)
245/30R19
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RCB e2*2018/858*00018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 Renault Scenic e-tech 215/50R19 A01) bis A10)
electric M00) T93) BF1) K01)
§22 100430*00
235/45R19
245/45R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
JZ e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81 Renault Scenic, Grand 225/35R19 A02) bis A10)
Scenic T88) BF7)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
235/35R19
195/65R15 oder
205/55R16) A01) G6N) K64) K82) T91)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
JZ e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 103 Renault Scenic, Grand 225/35R19 A02) bis A10)
Scenic T88) BF7)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
225/40R19
205/65R15 oder
205/60R16 oder A01) GA4) K64) K82)
205/55R17)
235/35R19
A01) K64) K82) T91)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 9 / 15
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 118 Renault Scenic, Grand 225/35R19 A02) bis A10)
Scenic T88) BF7)
(Ausführungen mit
Serienreifen
225/40R19
225/50R17 ww.
225/45R18) A01) K64) K82)
235/35R19
A01) K64) K82) T91)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 100430*00
81 bis 97 Renault Scenic XMOD 225/35R19 A02) bis A10)
BF7) T88)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD e11*2007/46*2969*..
RFD e2*2007/46*0653*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 165 Renault Talisman, 225/40R19 A02) bis A10)
Talisman Grandtour N235) BF1)
235/35R19
A93) G7K) N245) T91)
235/40R19
N245)
245/35R19
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht
zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 10 / 15
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
§22 100430*00
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: DW4187
Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 11 / 15
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
Zubehörkit: DW4164
Anzugsmoment: 120 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
Zubehörkit: DW4164
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: DW4200
Anzugsmoment: 130 Nm
§22 100430*00
BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: DW4200
Anzugsmoment: 120 Nm
BF6) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
Zubehörkit: DW4164
Anzugsmoment: 130 Nm
BF7) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: DW4187
Anzugsmoment: 110 Nm
E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen
8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx19H2 ET65 ausgerüstet sind.
E75) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung.
E75a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 12 / 15
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G3B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
205/55R16, 205/60R16, 205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
§22 100430*00
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GA4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 225/45R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GDR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R20 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 13 / 15
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
§22 100430*00
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind
komplett zu kürzen,
• vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis
zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen,
• die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das
Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.
K76) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an das
Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb der
Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.
K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
eng an die Radhauskante anzulegen.
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
• der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
• die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.
K79) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung
befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 14 / 15
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
K82) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 30° vor Radmitte bis zum Schweller um 5 mm
nach außen aufzuweiten.
K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach
außen aufzuweiten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
§22 100430*00
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100430 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000001-00-0-347
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 15 / 15
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19
Die Anlage 17a mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ GRI-N 19 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH
Geschäftsstelle Essen, 13.06.2025
§22 100430*00
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100430*00
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024