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							                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  1
                Seite :                       1/6
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 A


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                     GRI-N 19 A
                Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                ETA BETA
                Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                                5ML
                 Radausführungskennz.:                                         5ML
                 Radgröße:                                               8½Jx19EH2+
                 Rad-Einpresstiefe:                                          15,1 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
                 Lochzahl:                                                       5
                 Mittenlochdurchmesser:                                     66,55 mm
§22 100429*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                              ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                         860 kg
                 Reifenabrollumfang:                                        2193 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:     MERCEDES

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                    moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                     DW4141      150 Nm
                                Schaftlänge 27 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                     DW4141     120 Nm
                                Schaftlänge 27 mm
                BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                     DW4141     130 Nm
                                Schaftlänge 27 mm
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  1
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                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 A


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                R1ECLS                        e1*2007/46*1818*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                143 bis 270     Mercedes CLS           245/35R19 M+S                            A01) bis A10)
                                                       T93)                                     A11) BF1) K01)

                                                       245/40R19 M+S

                                                       255/35R19 M+S


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                          e1*2001/116*0480*..
                204X AMG                      e1*2007/46*1884*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                350 bis 375     Mercedes GLC 63        235/55R19 M+S                            A02) bis A10)
§22 100429*00




                                AMG, GLC 63S AMG,                                               A94a) BF1) EB1)
                                GLC 63 AMG Coupe,
                                GLC 63S AMG Coupe
                                (X253, C253)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                          e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                145             Mercedes EQC           235/55R19                                A01) bis A10)
                                                       N245)                                    BF1) ER1) K01) K02)

                                                       235/55R19 M+S
                                                       W245)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne               hinten
                                                        235/55R19           255/50R19           A01) bis A10)
                                                        K01)                K02)                BF1) ER1)
                                                        245/50R19           265/45R19           A01) bis A10)
                                                        K01)                K02)                BF1) V00)
                                                        255/50R19           275/45R19           A01) bis A10)
                                                        K01)                K02)                BF1) ER2) V00)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  1
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                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 A


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                230                           e1*98/14*0169*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                170 bis 380     Mercedes SL            235/35R19 M+S                      A01) bis A10)
                                (Baureihe R230)                                           BF2) E114) EF0) K01)
                                                       245/30R19 M+S
                                                       T89)

                                                       245/35R19 M+S

                                                       255/30R19
                                                       K16) N265)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                230                           e1*98/14*0169*..
                230 AMG                       e1*2001/116*0248*..
§22 100429*00




                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                368 bis 450     Mercedes SL63 AMG,     255/30R19 M+S                      A01) bis A10)
                                SL65 AMG                                                  BF2) E114) EF0) K01) K16)
                                (Baureihe R230)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                230                           e1*98/14*0169*..
                231                           e1*2007/46*0803*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                225 bis 335     Mercedes SL            255/30R19                          A01) bis A10)
                                (Baureihe R231)                                           BF3) E114a) E115) K01)
                                                       255/35R19                          K04) N265)



                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht
                       zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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                Nr. :                         RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  1
                Seite :                       4/6
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 A


                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.
§22 100429*00




                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                       erlaubt wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                       Zubehörkit: DW4141
                       Anzugsmoment: 150 Nm
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  1
                Seite :                       5/6
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 A


                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                       Zubehörkit: DW4141
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                       Zubehörkit: DW4141
                       Anzugsmoment: 130 Nm

                E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
                      "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

                E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
                       "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
§22 100429*00




                E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
                      Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
                      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG Carbon Ceramic mit belüfteter und gelochter
                          Scheibe Ø402x39 mm

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                       einer Achslast von 1670 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                       einer Achslast von 1690 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  1
                Seite :                       6/6
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 A


                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                       komplett umzulegen.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
§22 100429*00




                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                       entsprechenden Nachweises.

                W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                Die Anlage 1 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
                GRI-N 19 A des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 13.06.2025
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100429*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024