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							                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  BP1
                Seite :                       1/7
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 A


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                     GRI-N 19 A
                Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                ETA BETA
                Montageposition:                                        Vorderachse **)
                 Radausführung:                                                5ML
                 Radausführungskennz.:                                         5ML
                 Radgröße:                                               8½Jx19EH2+
                 Rad-Einpresstiefe:                                          15,1 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
                 Lochzahl:                                                       5
                 Mittenlochdurchmesser:                                     66,55 mm
§22 100429*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                              ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                         860 kg
                 Reifenabrollumfang:                                        2193 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5ML ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
                beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5MC (KBA-Nr.
                100432*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
                separaten Gutachten für den Radtyp GRI-N K 19, 5MC (KBA-Nr. 100432*00) zu entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:     MERCEDES

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                    moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                     DW4141      150 Nm
                                Schaftlänge 27 mm
                BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                         120 Nm
                                Schaftlänge 27 mm
                BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                         130 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                Gutachten zur Erteilung der       Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                             RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                      BP1
                Seite :                           2/7
                Auftraggeber :                    DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                        GRI-N 19 A


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                R1ECLS                         e1*2007/46*1818*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx19EH2+,       9½Jx19EH2+,
                                                        ET15,1            ET20,1
                143 bis 270      Mercedes CLS           245/40R19         275/35R19                           A01) bis A10)
                                                        K01)                                                  A11) BF1)
                                                        255/35R19         285/30R19                           A01) bis A10)
                                                        K01)                                                  A11) BF1) V00)
                                                        255/40R19         285/35R19                           A01) bis A10)
                                                        K01)                                                  A11) BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5ML ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5MC (KBA-Nr. 100432*00) an der Hinterachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100429*00




                212                            e1*2001/116*0501*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx19EH2+,       9½Jx19EH2+,
                                                        ET15,1            ET20,1
                110 bis 270      Mercedes E-Klasse      215/40R19         245/35R19                           A01) bis A10)
                                 (W213, Limousine)      K01) N225) T90)                                       A11) BF1) E111a) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5ML ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5MC (KBA-Nr. 100432*00) an der Hinterachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der       Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                             RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                      BP1
                Seite :                           3/7
                Auftraggeber :                    DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                        GRI-N 19 A


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                           e1*2001/116*0480*..
                204X AMG                       e1*2007/46*1884*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx19EH2+,       9½Jx19EH2+,
                                                        ET15,1            ET20,1
                350 bis 375      Mercedes GLC 63        255/50R19         255/50R19                           A01) bis A10)
                                 AMG, GLC 63S AMG,      K01)                                                  BF1) EB1) N265)
                                 GLC 63 AMG Coupe,      265/45R19         265/45R19                           A01) bis A10)
                                 GLC 63S AMG Coupe      K01)                                                  BF1) EB1)
                                 (X253, C253)                                                                 A01) bis A10)
                                                        275/45R19         275/45R19
                                                        K01)                                                  BF1) EB1)
                                                        235/55R19         255/50R19                           A02) bis A10)
                                                        N245)                                                 BF1) EB1)
                                                        235/55R19         285/45R19                           A02) bis A10)
                                                        N245)                                                 BF1) EB1) V00)
§22 100429*00




                                                        245/55R19         295/45R19                           A01) bis A10)
                                                        K01) N255)                                            BF1) EB1) V00)
                                                        255/50R19         285/45R19                           A01) bis A10)
                                                        K01) N265)                                            BF1) EB1) V00)
                                                        265/50R19         295/45R19                           A01) bis A10)
                                                        K01)                                                  BF1) EB1) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5ML ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5MC (KBA-Nr. 100432*00) an der Hinterachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                           e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx19EH2+,       9½Jx19EH2+,
                                                        ET15,1            ET20,1
                145              Mercedes EQC           235/55R19         255/50R19                           A01) bis A10)
                                                        K01)                                                  BF1) ER1)
                                                        235/55R19         285/45R19                           A01) bis A10)
                                                        K01)                                                  BF1) ER1) V00)
                                                        245/50R19         265/45R19                           A01) bis A10)
                                                        K01)                                                  BF1) V00)
                                                        255/50R19         275/45R19                           A01) bis A10)
                                                        K01)                                                  BF1) ER2) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5ML ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5MC (KBA-Nr. 100432*00) an der Hinterachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der       Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                             RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                      BP1
                Seite :                           4/7
                Auftraggeber :                    DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                        GRI-N 19 A


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                230                            e1*98/14*0169*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx19EH2+,       9½Jx19EH2+,
                                                        ET15,1            ET20,1
                170 bis 380      Mercedes SL            235/35R19 M+S     235/35R19 M+S                       A01) bis A10)
                                 (Baureihe R230)        K01)                                                  BF2) E114)
                                                        245/30R19 M+S     245/30R19 M+S                       A01) bis A10)
                                                        K01)                                                  BF2) E114) T89)
                                                        245/35R19 M+S     245/35R19 M+S                       A01) bis A10)
                                                        K01)                                                  BF2) E114)
                                                        255/30R19         255/30R19                           A01) bis A10)
                                                        K01)                                                  BF2) E114)
                                                        255/30R19         285/30R19                           A01) bis A10)
                                                        K01)                                                  BF2) E114) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5ML ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5MC (KBA-Nr. 100432*00) an der Hinterachse zulässig
§22 100429*00




                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                230                            e1*98/14*0169*..
                230 AMG                        e1*2001/116*0248*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx19EH2+,       9½Jx19EH2+,
                                                        ET15,1            ET20,1
                350 bis 450      Mercedes SL63 AMG,     255/30R19 M+S     255/30R19 M+S                       A01) bis A10)
                                 SL65 AMG               K01)                                                  BF2) E114)
                                 (Baureihe R230)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5ML ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5MC (KBA-Nr. 100432*00) an der Hinterachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                230                            e1*98/14*0169*..
                231                            e1*2007/46*0803*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx19EH2+,       9½Jx19EH2+,
                                                        ET15,1            ET20,1
                225 bis 335      Mercedes SL            255/30R19         255/30R19                           A01) bis A10)
                                 (Baureihe R231)        K01)                                                  BF3) E114a) E115)
                                                        255/35R19         255/35R19                           A01) bis A10)
                                                        K01)                                                  BF3) E114a) E115)
                                                        255/35R19         285/30R19                           A01) bis A10)
                                                        K01)                                                  BF3) E114a) E115) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5ML ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5MC (KBA-Nr. 100432*00) an der Hinterachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  BP1
                Seite :                       5/7
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 A


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht
                       zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
§22 100429*00




                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                       erlaubt wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  BP1
                Seite :                       6/7
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 A


                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                       Zubehörkit: DW4141
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
§22 100429*00




                       Anzugsmoment: 130 Nm

                E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                       die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

                E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
                      "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

                E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
                       "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

                E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
                      Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
                      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG Carbon Ceramic mit belüfteter und gelochter
                          Scheibe Ø402x39 mm

                ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                       zulässig bis zu einer Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                       zulässig bis zu einer Achslast von 1680 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  BP1
                Seite :                       7/7
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 A


                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 100429*00




                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                       entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage BP1 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ GRI-N 19 A des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 13.06.2025
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100429*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024