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							                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  4
                Seite :                       1/7
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 A


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                     GRI-N 19 A
                Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                ETA BETA
                Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                                 5F
                 Radausführungskennz.:                                          5F
                 Radgröße:                                               8½Jx19EH2+
                 Rad-Einpresstiefe:                                          33,1 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                       110 mm
                 Lochzahl:                                                       5
                 Mittenlochdurchmesser:                                     67,10 mm
§22 100429*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                           Ø67.1 - Ø65.1
                 geprüfte Radlast: *)                                         860 kg
                 Reifenabrollumfang:                                        2193 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:     ALFA-ROMEO

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                    moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                        DW4171      120 Nm
                                Schaftlänge 28,2 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                       DW415      110 Nm
                                Schaftlänge 26 mm
                BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                        DW4171     140 Nm
                                Schaftlänge 28,2 mm
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  4
                Seite :                       2/7
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 A


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                939                           e3*2001/116*0212*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 191      Alfa Romeo 159, 159    225/35R19                            A01) bis A10)
                                Sportwagon             A93) K04) T88)                       BF1) K14) K20) K23) S03)

                                                       225/40R19
                                                       K04)

                                                       235/35R19
                                                       A93) K02) T91)

                                                       245/30R19
                                                       A93) G9V) K01) K02) T89)

                                                       245/35R19
                                                       K01) K02)
§22 100429*00




                                                       255/30R19
                                                       K01) K02) T91)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                939                           e3*2001/116*0212*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 191     Alfa Romeo Brera &     225/35R19                            A01) bis A10)
                                Spider                 A93) T88)                            BF1) K04) S03)

                                                       225/40R19
                                                       K14) K20) K23)

                                                       235/35R19
                                                       A93) K14) K20) K23) T91)

                                                       245/30R19
                                                       A93) G6L) K01) K14) K20) K23) T89)

                                                       245/35R19
                                                       K01) K14) K20) K23)

                                                       255/30R19
                                                       K01) K14) K20) K23) T91)

                                                       255/35R19
                                                       K01) K14) K20) K23)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  4
                Seite :                       3/7
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 A


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                940                           e3*2007/46*0027*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                77 bis 177      Alfa Romeo Giulietta   225/35R19                                A01) bis A10)
                                                       G1R) K04) K20)                           BF2) S03)

                                                       245/30R19
                                                       K01) K04)

                                                       255/30R19
                                                       K01) K02) K20)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne               hinten
                                                        225/35R19           255/30R19           A01) bis A10)
                                                                            K02) K20)           BF2) G1R) S03) V00)
§22 100429*00




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                949                           e3*2007/46*0435*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 206     Alfa Romeo Stelvio     235/50R19                                A02) bis A10)
                                                                                                BF3) E47) S03)
                                                       235/55R19
                                                       GKM)

                                                       255/45R19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                AV1                           e3*2018/858*00061*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                96 bis 120      Alfa Romeo Tonale      225/45R19                                A02) bis A10)
                                                                                                A11a) BF2) E19a)
                                                       235/45R19

                                                       245/40R19
                                                       A01) K04)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.
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                Nr. :                         RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  4
                Seite :                       4/7
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 A


                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht
                       zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 100429*00




                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                       erlaubt wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  4
                Seite :                       5/7
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 A


                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                       Zubehörkit: DW4171
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm
                       Zubehörkit: DW415
                       Anzugsmoment: 110 Nm

                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                       Zubehörkit: DW4171
                       Anzugsmoment: 140 Nm
§22 100429*00




                E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

                E47)   Nicht geprüft für beschussgeschützte Fahrzeuge.

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.

                G6L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16 ausgerüstet oder
                       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                       und G01) zu beachten.

                G9V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16, 215/55R16
                       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GKM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R19, 235/60R18,
                     235/65R17, 255/40R21, 255/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  4
                Seite :                       6/7
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 A


                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
§22 100429*00




                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

                K20)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
                       Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

                K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                       bzw. auszuschneiden.

                S03)   Vor der Montage der Räder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen.

                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                       entsprechenden Nachweises.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  4
                Seite :                       7/7
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 A


                Die Anlage 4 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
                GRI-N 19 A des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 13.06.2025
§22 100429*00
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100429*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024