Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000002-00-0-347
Anlage-Nr. : BP6
Seite : 1 / 10
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19 A
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GRI-N 19 A
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: ETA BETA
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: 5S
Radausführungskennz.: 5S
Radgröße: 8½Jx19EH2+
Rad-Einpresstiefe: 50,1 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,50 mm
§22 100429*00
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 860 kg
Reifenabrollumfang: 2193 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5S ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5S (KBA-Nr. 100432*00)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
für den Radtyp GRI-N K 19, 5S (KBA-Nr. 100432*00) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: PORSCHE
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 130 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
BF2 1+2 Serien-Radmutter, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5 120 Nm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 130 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
BF4 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
BF5 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
BF6 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000002-00-0-347
Anlage-Nr. : BP6
Seite : 2 / 10
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19 A
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
982 e13*2007/46*1607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19EH2+, 9½Jx19EH2+,
ET50,1 ET40,1
220 Porsche 718 Boxster, 235/40R19 265/40R19 A02) bis A10)
718 Boxter T, 718 BF1)
Cayman, 718 Cayman T 255/35R19 285/35R19 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5S (KBA-Nr. 100432*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
964 F035
§22 100429*00
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19EH2+, 9½Jx19EH2+,
ET50,1 ET40,1
184 bis 191 Porsche 911 215/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
(964 schmale K03) K13) K25) K39) BF2) V00)
Karosserie) 215/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K03) K13) K25) K39) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5S (KBA-Nr. 100432*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
964 F035
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19EH2+, 9½Jx19EH2+,
ET50,1 ET40,1
184 Porsche 911 215/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
(964 breite Karosserie K39) BF2) V00)
WTL)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5S (KBA-Nr. 100432*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000002-00-0-347
Anlage-Nr. : BP6
Seite : 3 / 10
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19 A
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
996 e13*95/54*0031*.., e13*98/14*0031*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19EH2+, 9½Jx19EH2+,
ET50,1 ET40,1
221 bis 254 Porsche 911 215/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
(Typ 996 mit schmaler N225) BF1) V00)
Karosserie) 215/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
N225) BF1) V00)
215/35R19 M+S 255/30R19 M+S A02) bis A10)
BF1) V00)
215/35R19 M+S 265/30R19 M+S A01) bis A10)
BF1) V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
BF1) V00)
225/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
BF1) V00)
§22 100429*00
225/35R19 M+S 265/30R19 M+S A01) bis A10)
BF1) V00)
225/35R19 M+S 275/30R19 M+S A01) bis A10)
BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5S (KBA-Nr. 100432*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
987 e13*2001/116*0141*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19EH2+, 9½Jx19EH2+,
ET50,1 ET40,1
155 bis 243 Porsche Boxster, 215/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
Cayman N225) BF3) V00)
225/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
N235) BF3) V00)
225/35R19 255/35R19 A02) bis A10)
N235) BF3) V00)
235/35R19 255/35R19 A02) bis A10)
BF3) V00)
235/35R19 265/35R19 A01) bis A10)
BF3) V00)
245/30R19 275/30R19 A01) bis A10)
K01) BF3) V00)
255/30R19 275/30R19 A01) bis A10)
K01) BF3) V00)
255/30R19 285/30R19 A01) bis A10)
K01) BF3) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5S (KBA-Nr. 100432*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000002-00-0-347
Anlage-Nr. : BP6
Seite : 4 / 10
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19 A
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
987 e13*2001/116*0141*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19EH2+, 9½Jx19EH2+,
ET50,1 ET40,1
155 bis 243 Porsche Boxster, 235/35R19 255/35R19 A02) bis A10)
Caymann, Cayman S, BF3) V00)
Cayman R 235/35R19 265/35R19 A01) bis A10)
BF3) V00)
255/30R19 275/30R19 A01) bis A10)
K01) BF3) V00)
255/30R19 285/30R19 A01) bis A10)
K01) BF3) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5S (KBA-Nr. 100432*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
§22 100429*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
981 e13*2007/46*1185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19EH2+, 9½Jx19EH2+,
ET50,1 ET40,1
155 bis 250 Porsche Boxster, 235/40R19 265/40R19 A02) bis A10)
Cayman BF1) V00)
235/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
BF1) V00)
235/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
BF1) V00)
245/35R19 275/35R19 A01) bis A10)
BF1) V00)
255/35R19 275/35R19 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
255/35R19 285/35R19 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5S (KBA-Nr. 100432*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000002-00-0-347
Anlage-Nr. : BP6
Seite : 5 / 10
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19 A
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9PA e13*2001/116*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19EH2+, 9½Jx19EH2+,
ET50,1 ET40,1
176 bis 397 Porsche Cayenne 255/50R19 255/50R19 A01) bis A10)
K01) A11) BF4) EF0) ER2) N265)
255/55R19 255/55R19 A01) bis A10)
K01) A11) BF4) EF0) ER1) G1E)
N265)
275/45R19 275/45R19 A01) bis A10)
K01) A11) BF4) EF0) ER3)
275/50R19 275/50R19 A01) bis A10)
K01) A11) BF4) EF0) ER1) G1E)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5S (KBA-Nr. 100432*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
§22 100429*00
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
92A e13*2007/46*1085*..
92AH e13*2007/46*1107*..
92AHN e13*2007/46*1108*..
92AN e13*2007/46*1106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19EH2+, 9½Jx19EH2+,
ET50,1 ET40,1
155 bis 405 Porsche Cayenne 255/50R19 255/50R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit A93) A11) BF5) EB1) ER2) N265)
Serien-Verbreiterung) 255/55R19 255/55R19 A02) bis A10)
A93) A11) BF5) EB1) ER1) N265)
275/45R19 275/45R19 A02) bis A10)
A11) BF5) EB1) ER3)
275/50R19 275/50R19 A01) bis A10)
A11) BF5) EB1) ER1)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5S (KBA-Nr. 100432*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000002-00-0-347
Anlage-Nr. : BP6
Seite : 6 / 10
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19 A
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
92A e13*2007/46*1085*..
92AH e13*2007/46*1107*..
92AHN e13*2007/46*1108*..
92AN e13*2007/46*1106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19EH2+, 9½Jx19EH2+,
ET50,1 ET40,1
155 bis 405 Porsche Cayenne 255/50R19 255/50R19 A01) bis A10)
(Ausführungen ohne A93) A11) BF5) EB1) ER2) N265)
Serien-Verbreiterung) 255/55R19 255/55R19 A01) bis A10)
A93) A11) BF5) EB1) ER1) N265)
275/45R19 275/45R19 A01) bis A10)
A11) BF5) EB1) ER3)
275/50R19 275/50R19 A01) bis A10)
K01) A11) BF5) EB1) ER1)
§22 100429*00
Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5S (KBA-Nr. 100432*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
970 e13*2007/46*0970*..
970H e13*2007/46*1161*..
970HN e13*2007/46*1160*..
970N e13*2007/46*1143*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19EH2+, 9½Jx19EH2+,
ET50,1 ET40,1
155 bis 309 Porsche Panamera, -4, 245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
-4S, -Diesel, -S , -S E- BF6) E63) EB2) EF0) V00)
Hybrid
(Ausf. mit kleinsten 255/45R19 285/40R19 A01) bis A10)
Serienrädern in 18Zoll) BF6) E63) EB2) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19, 5S (KBA-Nr. 100432*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht
zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000002-00-0-347
Anlage-Nr. : BP6
Seite : 7 / 10
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19 A
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
§22 100429*00
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
Anzugsmoment: 130 Nm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000002-00-0-347
Anlage-Nr. : BP6
Seite : 8 / 10
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19 A
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5
Anzugsmoment: 120 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Anzugsmoment: 130 Nm
BF4) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
Anzugsmoment: 160 Nm
BF5) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
§22 100429*00
Anzugsmoment: 160 Nm
BF6) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
Anzugsmoment: 160 Nm
E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor
Sonderrad-Anbau zu entfernen.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. 7PP.615.123.C mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø410x38 mm
EB2) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Porsche (Farbe silber) mit belüfteter Scheibe
Ø360x36 mm
• Achse 2: 4-Kolben Festsattel Kennz. Porsche (Farbe silber) mit belüfteter Scheibe
Ø330x28 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1620 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000002-00-0-347
Anlage-Nr. : BP6
Seite : 9 / 10
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19 A
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1680 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R20 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
§22 100429*00
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000002-00-0-347
Anlage-Nr. : BP6
Seite : 10 / 10
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19 A
K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich vor der Vorderachse, im markierten
Bereich 1, warm einzuformen und eng an das Blech- Innenradhaus anzulegen/ kleben,
• zusätzlich ist der im Bild markierten Bereich 2 auszuschneiden und an den Schnittkanten zu
verkleben.
§22 100429*00
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
entsprechenden Nachweises.
Die Anlage BP6 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ GRI-N 19 A des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH
Geschäftsstelle Essen, 13.06.2025
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100429*00
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024