Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000002-00-0-347
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 1 / 11
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19 A
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GRI-N 19 A
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: ETA BETA
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: 5MC
Radausführungskennz.: 5MC
Radgröße: 8½Jx19EH2+
Rad-Einpresstiefe: 55,1 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,55 mm
§22 100429*00
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 860 kg
Reifenabrollumfang: 2193 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an
der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
für den Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 130 Nm
Schaftlänge 27 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 130 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, DW4141 150 Nm
Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000002-00-0-347
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 2 / 11
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19 A
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19EH2+, 8½Jx19EH2+,
ET40,1 ET55,1
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, C204) N235) BF1) E110) G9R)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
BF1) E110) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 100429*00
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19EH2+, 8½Jx19EH2+,
ET40,1 ET55,1
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
(Limousine, W204) BF1) E104) GEV) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000002-00-0-347
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 3 / 11
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19 A
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19EH2+, 8½Jx19EH2+,
ET40,1 ET55,1
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio A94a) N235) A11) BF2) E110a) T88)
A205) 225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A02) bis A10)
A94a) A11) BF2) E110a) T88)
225/40R19 225/40R19 A02) bis A10)
N235) A11) BF2) E110a)
225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A02) bis A10)
A11) BF2) E110a)
235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
A94a) N245) A11) BF2) E110a)
235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A02) bis A10)
A94a) A11) BF2) E110a)
§22 100429*00
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
A11) BF2) E110a)
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
A11) BF2) E110a) V00)
225/40R19 245/35R19 A02) bis A10)
A11) BF2) E110a)
225/40R19 255/35R19 A02) bis A10)
A11) BF2) E110a)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000002-00-0-347
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 4 / 11
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19 A
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19EH2+, 8½Jx19EH2+,
ET40,1 ET55,1
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, W205) N235) A11) BF2) E103) T88)
225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A02) bis A10)
A11) BF2) E103) T88)
225/40R19 225/40R19 A02) bis A10)
N235) T93) A11) BF2) E103) GAZ)
225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A02) bis A10)
T93) A11) BF2) E103) GAZ)
235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
N245) T91) A11) BF2) E103)
235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
T91) A11) BF2) E103)
§22 100429*00
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
T93) A11) BF2) E103)
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
T91) A11) BF2) E103) V00)
225/40R19 245/35R19 A02) bis A10)
T93) A11) BF2) E103)
225/40R19 255/35R19 A02) bis A10)
A11) BF2) E103) GB9)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000002-00-0-347
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 5 / 11
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19 A
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19EH2+, 8½Jx19EH2+,
ET40,1 ET55,1
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10)
(Kombi, S205) N235) T93) A11) BF2) E103) GCW)
225/40R19 M+S 225/40R19 M+S A02) bis A10)
T93) A11) BF2) E103) GCW)
235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
N245) T91) A11) BF2) E103) GCT)
235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
T91) A11) BF2) E103) GCT)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
T93) A11) BF2) E103) GCT)
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
T91) A11) BF2) E103) V00)
§22 100429*00
225/40R19 245/35R19 A02) bis A10)
T93) A11) BF2) E103) GCT)
225/40R19 255/35R19 A02) bis A10)
A11) BF2) E103) GCV)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW e1*2018/858*00016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19EH2+, 8½Jx19EH2+,
ET40,1 ET55,1
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10)
(Limousine, W206, nur A94a) N235) A11a) BF3) E131)
Fahrzeugausführungen 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
ohne Hinterachslenkung) A94) N245) T91) A11a) BF3) E131)
225/40R19 255/35R19 A02) bis A10)
A94a) A11a) BF3) E131)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000002-00-0-347
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 6 / 11
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19 A
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW e1*2018/858*00016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19EH2+, 8½Jx19EH2+,
ET40,1 ET55,1
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10)
(Limousine, W206, nur A94a) N235) A11a) BF3)
Fahrzeugausführungen 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
mit Hinterachslenkung) A94) N245) T91) A11a) BF3)
225/40R19 255/35R19 A02) bis A10)
A94a) A11a) BF3)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100429*00
R2CS e1*2018/858*00017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19EH2+, 8½Jx19EH2+,
ET40,1 ET55,1
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10)
(Kombi, S206, nur A94a) N235) T93) A11a) BF3) E131)
Fahrzeugausführungen 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
ohne Hinterachslenkung) A94) N245) T91) A11a) BF3) E131)
225/40R19 255/35R19 A02) bis A10)
A94a) A11a) BF3) E131)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS e1*2018/858*00017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19EH2+, 8½Jx19EH2+,
ET40,1 ET55,1
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10)
(Kombi, S206, nur A94a) N235) T93) A11a) BF3)
Fahrzeugausführungen 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
mit Hinterachslenkung) A94) N245) T91) A11a) BF3)
225/40R19 255/35R19 A02) bis A10)
A94a) A11a) BF3)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000002-00-0-347
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 7 / 11
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19 A
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS e1*2018/858*00017*..
R2CW e1*2018/858*00016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19EH2+, 8½Jx19EH2+,
ET40,1 ET55,1
300 bis 310 Mercedes C43 AMG 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
Limousine, Kombi A94) A11) BF4)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
§22 100429*00
8Jx19EH2+, 8½Jx19EH2+,
ET40,1 ET55,1
100 bis 225 Mercedes GLK 235/45R19 235/45R19 A02) bis A10)
A94) BF1)
235/50R19 235/50R19 A01) bis A10)
A94) BF1)
245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)
A94) BF1)
255/45R19 255/45R19 A01) bis A10)
A94) BF1)
235/50R19 255/45R19 A01) bis A10)
A94) BF1) V00)
235/50R19 265/45R19 A01) bis A10)
A94) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht
zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000002-00-0-347
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 8 / 11
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19 A
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
§22 100429*00
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000002-00-0-347
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 9 / 11
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19 A
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 130 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 150 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
§22 100429*00
Zubehörkit: DW4141
Anzugsmoment: 150 Nm
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
• Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18,
255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000002-00-0-347
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 10 / 11
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19 A
GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder
min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22 100429*00
GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/55R16,
225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000002-00-0-347
Anlage-Nr. : AB3
Seite : 11 / 11
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 19 A
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
entsprechenden Nachweises.
Die Anlage AB3 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ GRI-N 19 A des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH
Geschäftsstelle Essen, 13.06.2025
§22 100429*00
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100429*00
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024