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							                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  AB3
                Seite :                       1 / 11
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 A


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                     GRI-N 19 A
                Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                ETA BETA
                Montageposition:                                        Hinterachse **)
                 Radausführung:                                                5MC
                 Radausführungskennz.:                                         5MC
                 Radgröße:                                               8½Jx19EH2+
                 Rad-Einpresstiefe:                                          55,1 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
                 Lochzahl:                                                       5
                 Mittenlochdurchmesser:                                     66,55 mm
§22 100429*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                              ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                         860 kg
                 Reifenabrollumfang:                                        2193 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
                beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an
                der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
                für den Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) zu entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:     MERCEDES

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                    moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          130 Nm
                                Schaftlänge 27 mm
                BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                         130 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                         150 Nm
                                Schaftlänge 27,5 mm
                BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                     DW4141     150 Nm
                                Schaftlänge 27 mm
                Gutachten zur Erteilung der       Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                             RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                      AB3
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                Auftraggeber :                    DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                        GRI-N 19 A


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204                            e1*2001/116*0431*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                        8Jx19EH2+,        8½Jx19EH2+,
                                                        ET40,1            ET55,1
                115 bis 225      Mercedes C-Klasse      225/35R19         225/35R19                           A01) bis A10)
                                 (Coupe, C204)                            N235)                               BF1) E110) G9R)
                                                        225/35R19         255/30R19                           A01) bis A10)
                                                                                                              BF1) E110) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an der Vorderachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204                            e1*2001/116*0431*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
§22 100429*00




                (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                        8Jx19EH2+,        8½Jx19EH2+,
                                                        ET40,1            ET55,1
                88 bis 225       Mercedes C-Klasse      225/35R19         255/30R19                           A02) bis A10)
                                 (Limousine, W204)                                                            BF1) E104) GEV) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an der Vorderachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der       Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                             RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                      AB3
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                Auftraggeber :                    DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                        GRI-N 19 A


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204                            e1*2001/116*0431*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                        8Jx19EH2+,        8½Jx19EH2+,
                                                        ET40,1            ET55,1
                110 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R19         225/35R19                           A02) bis A10)
                                 (Coupe C205, Cabrio                      A94a) N235)                         A11) BF2) E110a) T88)
                                 A205)                  225/35R19 M+S     225/35R19 M+S                       A02) bis A10)
                                                                          A94a)                               A11) BF2) E110a) T88)
                                                        225/40R19         225/40R19                           A02) bis A10)
                                                                          N235)                               A11) BF2) E110a)
                                                        225/40R19 M+S     225/40R19 M+S                       A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF2) E110a)
                                                              235/35R19               235/35R19               A02) bis A10)
                                                                                      A94a) N245)             A11) BF2) E110a)
                                                              235/35R19 M+S           235/35R19 M+S           A02) bis A10)
                                                                                      A94a)                   A11) BF2) E110a)
§22 100429*00




                                                              245/35R19               245/35R19               A01) bis A10)
                                                                                                              A11) BF2) E110a)
                                                              225/35R19               255/30R19               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF2) E110a) V00)
                                                              225/40R19               245/35R19               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF2) E110a)
                                                              225/40R19               255/35R19               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF2) E110a)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an der Vorderachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der       Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                             RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                      AB3
                Seite :                           4 / 11
                Auftraggeber :                    DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                        GRI-N 19 A


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204                            e1*2001/116*0431*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                        8Jx19EH2+,        8½Jx19EH2+,
                                                        ET40,1            ET55,1
                85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/35R19         225/35R19                           A02) bis A10)
                                 (Limousine, W205)                        N235)                               A11) BF2) E103) T88)
                                                        225/35R19 M+S     225/35R19 M+S                       A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF2) E103) T88)
                                                              225/40R19               225/40R19               A02) bis A10)
                                                                                      N235) T93)              A11) BF2) E103) GAZ)
                                                              225/40R19 M+S           225/40R19 M+S           A02) bis A10)
                                                                                      T93)                    A11) BF2) E103) GAZ)
                                                              235/35R19               235/35R19               A01) bis A10)
                                                                                      N245) T91)              A11) BF2) E103)
                                                              235/35R19 M+S           235/35R19 M+S           A01) bis A10)
                                                                                      T91)                    A11) BF2) E103)
§22 100429*00




                                                              245/35R19               245/35R19               A01) bis A10)
                                                                                      T93)                    A11) BF2) E103)
                                                              225/35R19               255/30R19               A02) bis A10)
                                                                                      T91)                    A11) BF2) E103) V00)
                                                              225/40R19               245/35R19               A02) bis A10)
                                                                                      T93)                    A11) BF2) E103)
                                                              225/40R19               255/35R19               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF2) E103) GB9)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an der Vorderachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der       Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                             RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                      AB3
                Seite :                           5 / 11
                Auftraggeber :                    DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                        GRI-N 19 A


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204K                           e1*2001/116*0457*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                        8Jx19EH2+,        8½Jx19EH2+,
                                                        ET40,1            ET55,1
                85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/40R19         225/40R19                           A02) bis A10)
                                 (Kombi, S205)                            N235) T93)                          A11) BF2) E103) GCW)
                                                        225/40R19 M+S     225/40R19 M+S                       A02) bis A10)
                                                                          T93)                                A11) BF2) E103) GCW)
                                                        235/35R19         235/35R19                           A01) bis A10)
                                                                          N245) T91)                          A11) BF2) E103) GCT)
                                                        235/35R19 M+S     235/35R19 M+S                       A01) bis A10)
                                                                          T91)                                A11) BF2) E103) GCT)
                                                        245/35R19         245/35R19                           A01) bis A10)
                                                                          T93)                                A11) BF2) E103) GCT)
                                                        225/35R19         255/30R19                           A02) bis A10)
                                                                          T91)                                A11) BF2) E103) V00)
§22 100429*00




                                                        225/40R19         245/35R19                           A02) bis A10)
                                                                          T93)                                A11) BF2) E103) GCT)
                                                        225/40R19         255/35R19                           A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF2) E103) GCV)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an der Vorderachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CW                            e1*2018/858*00016*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                                         8Jx19EH2+,       8½Jx19EH2+,
                                                         ET40,1           ET55,1
                120 bis 195      Mercedes C-Klasse       225/40R19        225/40R19                           A02) bis A10)
                                 (Limousine, W206, nur                    A94a) N235)                         A11a) BF3) E131)
                                 Fahrzeugausführungen 235/35R19           235/35R19                           A02) bis A10)
                                 ohne Hinterachslenkung)                  A94) N245) T91)                     A11a) BF3) E131)
                                                         225/40R19        255/35R19                           A02) bis A10)
                                                                          A94a)                               A11a) BF3) E131)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an der Vorderachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der       Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                             RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                      AB3
                Seite :                           6 / 11
                Auftraggeber :                    DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                        GRI-N 19 A


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CW                             e1*2018/858*00016*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8Jx19EH2+,       8½Jx19EH2+,
                                                          ET40,1           ET55,1
                120 bis 195      Mercedes C-Klasse        225/40R19        225/40R19                          A02) bis A10)
                                 (Limousine, W206, nur                     A94a) N235)                        A11a) BF3)
                                 Fahrzeugausführungen 235/35R19            235/35R19                          A02) bis A10)
                                 mit Hinterachslenkung)                    A94) N245) T91)                    A11a) BF3)
                                                          225/40R19        255/35R19                          A02) bis A10)
                                                                           A94a)                              A11a) BF3)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an der Vorderachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100429*00




                R2CS                            e1*2018/858*00017*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                                         8Jx19EH2+,       8½Jx19EH2+,
                                                         ET40,1           ET55,1
                120 bis 195      Mercedes C-Klasse       225/40R19        225/40R19                           A02) bis A10)
                                 (Kombi, S206, nur                        A94a) N235) T93)                    A11a) BF3) E131)
                                 Fahrzeugausführungen 235/35R19           235/35R19                           A02) bis A10)
                                 ohne Hinterachslenkung)                  A94) N245) T91)                     A11a) BF3) E131)
                                                         225/40R19        255/35R19                           A02) bis A10)
                                                                          A94a)                               A11a) BF3) E131)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an der Vorderachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CS                             e1*2018/858*00017*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8Jx19EH2+,       8½Jx19EH2+,
                                                          ET40,1           ET55,1
                120 bis 195      Mercedes C-Klasse        225/40R19        225/40R19                          A02) bis A10)
                                 (Kombi, S206, nur                         A94a) N235) T93)                   A11a) BF3)
                                 Fahrzeugausführungen 235/35R19            235/35R19                          A02) bis A10)
                                 mit Hinterachslenkung)                    A94) N245) T91)                    A11a) BF3)
                                                          225/40R19        255/35R19                          A02) bis A10)
                                                                           A94a)                              A11a) BF3)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an der Vorderachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der       Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                             RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                      AB3
                Seite :                           7 / 11
                Auftraggeber :                    DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                        GRI-N 19 A


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CS                           e1*2018/858*00017*..
                R2CW                           e1*2018/858*00016*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                        8Jx19EH2+,        8½Jx19EH2+,
                                                        ET40,1            ET55,1
                300 bis 310      Mercedes C43 AMG       245/35R19         245/35R19                           A01) bis A10)
                                 Limousine, Kombi                         A94)                                A11) BF4)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an der Vorderachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                           e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
§22 100429*00




                                                        8Jx19EH2+,        8½Jx19EH2+,
                                                        ET40,1            ET55,1
                100 bis 225      Mercedes GLK           235/45R19         235/45R19                           A02) bis A10)
                                                                          A94)                                BF1)
                                                        235/50R19         235/50R19                           A01) bis A10)
                                                                          A94)                                BF1)
                                                        245/45R19         245/45R19                           A02) bis A10)
                                                                          A94)                                BF1)
                                                        255/45R19         255/45R19                           A01) bis A10)
                                                                          A94)                                BF1)
                                                        235/50R19         255/45R19                           A01) bis A10)
                                                                          A94)                                BF1) V00)
                                                        235/50R19         265/45R19                           A01) bis A10)
                                                                          A94)                                BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 19 A, 5MC ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 19, 5RE (KBA-Nr. 100430*00) an der Vorderachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.


                Auflagen und Hinweise

                A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                         Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                         dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht
                         zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  AB3
                Seite :                       8 / 11
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 A


                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.
§22 100429*00




                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                       erlaubt wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  AB3
                Seite :                       9 / 11
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 A


                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                       Anzugsmoment: 130 Nm

                BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 130 Nm

                BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
§22 100429*00




                       Zubehörkit: DW4141
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

                E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
                      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

                E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
                      die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

                E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
                       die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                       • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

                E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18,
                     255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  AB3
                Seite :                       10 / 11
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 A


                GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
                     225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                GB9)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
                       225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                       Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                       COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
                       A01) und G01) zu beachten.

                GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
                     225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder
                     min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22 100429*00




                GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
                     225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
                     255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/55R16,
                     225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
                     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
                     A01) und G01) zu beachten.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100429 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000002-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  AB3
                Seite :                       11 / 11
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 A


                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                       entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage AB3 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ GRI-N 19 A des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 13.06.2025
§22 100429*00
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100429*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024