Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000003-00-0-347
Anlage-Nr. : CE2
Seite : 1/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 20
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GRI-N 20
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: ETA BETA
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: 5G
Radausführungskennz.: 5G
Radgröße: 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 20,1 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
§22 100069*00
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,55 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 800 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades GRI-N 20, 5G ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GRI-N K 20, 5G (KBA-Nr.
100072*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp GRI-N K 20, 5G (KBA-Nr. 100072*00) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 140 Nm
Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000003-00-0-347
Anlage-Nr. : CE2
Seite : 2/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 10Jx20H2,
ET20,1 ET38,1
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
xDrive K01) BF1)
(Limousine, außer 550i 235/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
und M550D) BF1) V00)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
245/35R20 295/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
§22 100069*00
255/35R20 295/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 20, 5G ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 20, 5G (KBA-Nr. 100072*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 10Jx20H2,
ET20,1 ET38,1
280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
xDrive K01) BF1)
(Limousine, nur 550i 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
und M550D) K01) BF1) V00)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
245/35R20 295/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
255/35R20 295/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 20, 5G ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 20, 5G (KBA-Nr. 100072*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000003-00-0-347
Anlage-Nr. : CE2
Seite : 3/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 10Jx20H2,
ET20,1 ET38,1
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
xDrive K01) BF1)
(Kombi, außer 550i und 235/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
M550D) BF1) V00)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
245/35R20 295/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
§22 100069*00
K01) BF1) V00)
255/35R20 295/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 20, 5G ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 20, 5G (KBA-Nr. 100072*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 10Jx20H2,
ET20,1 ET38,1
280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
xDrive K01) BF1)
(Kombi, nur 550i und 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
M550D) K01) BF1) V00)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
245/35R20 295/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
255/35R20 295/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 20, 5G ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 20, 5G (KBA-Nr. 100072*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000003-00-0-347
Anlage-Nr. : CE2
Seite : 4/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GT e1*2007/46*0215*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 10Jx20H2,
ET20,1 ET38,1
120 bis 330 BMW 5er GT 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
K01) BF1) E19a) G01)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) E19a) V00)
245/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) E19a) V00)
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) E19a) GA5) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 20, 5G ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 20, 5G (KBA-Nr. 100072*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
§22 100069*00
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 10Jx20H2,
ET20,1 ET38,1
230 bis 235 BMW 6er 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand K01) BF1) E19a)
Coupe; Ausführungen mit 245/30R20 295/25R20 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen K01) BF1) E19a) V00)
225/..) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) E19a) V00)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) E19a) V00)
245/35R20 295/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) E19a) V00)
255/30R20 295/25R20 A01) bis A10)
K01) BF1) E19a) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) E19a) V00)
255/35R20 295/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) E19a) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 20, 5G ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 20, 5G (KBA-Nr. 100072*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000003-00-0-347
Anlage-Nr. : CE2
Seite : 5/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 10Jx20H2,
ET20,1 ET38,1
300 bis 330 BMW 6er 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand K01) BF1) E19a) G01)
Coupe. Ausführungen mit 245/30R20 295/25R20 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen K01) T90) BF1) E19a) V00)
245/..) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) E19a) V00)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) E19a) V00)
255/30R20 295/25R20 A01) bis A10)
K01) BF1) E19a) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) E19a) V00)
§22 100069*00
Die Verwendung des Rades GRI-N 20, 5G ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 20, 5G (KBA-Nr. 100072*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
701 e1*2001/116*0490*..
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 10Jx20H2,
ET20,1 ET38,1
155 bis 400 BMW 7er, BMW 7er 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
xDrive K03) BF1) E50) E70)
(Baureihe F01) 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K03) BF1) E50) E70) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 20, 5G ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 20, 5G (KBA-Nr. 100072*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000003-00-0-347
Anlage-Nr. : CE2
Seite : 6/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 10Jx20H2,
ET20,1 ET38,1
100 bis 210 BMW X3, X4 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
(kleinste K01) BF1)
Serienradgröße 17Zoll) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
245/35R20 295/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1)
245/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
§22 100069*00
K01) BF1) V00)
255/35R20 295/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 20, 5G ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 20, 5G (KBA-Nr. 100072*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 10Jx20H2,
ET20,1 ET38,1
225 bis 265 BMW X3, X4 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
(kleinste K01) BF1)
Serienradgröße 18Zoll) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
245/35R20 295/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
245/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
255/35R20 295/30R20 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 20, 5G ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 20, 5G (KBA-Nr. 100072*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000003-00-0-347
Anlage-Nr. : CE2
Seite : 7/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 20
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 100069*00
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000003-00-0-347
Anlage-Nr. : CE2
Seite : 8/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 20
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
• Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
• Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
§22 100069*00
GA5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21,
245/45R19, 245/50R18, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000003-00-0-347
Anlage-Nr. : CE2
Seite : 9/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 20
Die Anlage CE2 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ GRI-N 20 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH
Geschäftsstelle Essen, 18.11.2024
§22 100069*00
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100069*00
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024