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							                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     1 / 11
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                  GRI-N 20
                Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                           ETA BETA
                Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                              5G
                Radausführungskennz.:                                       5G
                Radgröße:                                               8½Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                       20,1 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
§22 100069*03




                Lochzahl:                                                    5
                Mittenlochdurchmesser:                                   72,55 mm
                Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                            ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
                 Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                     moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                             140 Nm
                                Schaftlänge 27 mm
                BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             140 Nm
                                Schaftlänge 33 mm
                BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                             120 Nm
                                Schaftlänge 26 mm
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     2 / 11
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                3L                              e1*2007/46*0314*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive      225/35R20                         A01) bis A10)
                                (Limousine, ab EG-                                         A11) BF1) E66a) G01) K01)
                                Genehmigungs-Nr.                                           K02) K13) K22) K25) K82)
                                e1*2007/46*0314*05,                                        T90)
                                mit kleinsten
                                Serienreifen 205/..)

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                3L                              e1*2007/46*0314*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive      225/35R20                         A01) bis A10)
                                (Limousine, ab EG-                                         A11) BF1) E66a) K01) K02)
                                Genehmigungs-Nr.                                           K13) K22) K25) K82) T90)
                                e1*2007/46*0314*05,
§22 100069*03




                                mit kleinsten
                                Serienreifen 225/.. )

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                3K                              e1*2007/46*0315*..
                3K-N1                           e24*2007/46*0022*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive      225/35R20                         A01) bis A10)
                                (Kombi, ab EG-                                             BF1) E66b) G01) K01) K02)
                                Genehmigungs-Nr.                                           K13) K22) K25) K82) T90)
                                e1*2007/46*0315*06 bzw.
                                e24*2007/46*0022*03,
                                mit kleinsten
                                Serienreifen 205/..)

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                3K                              e1*2007/46*0315*..
                3K-N1                           e24*2007/46*0022*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive      225/35R20                         A01) bis A10)
                                (Kombi, ab EG-                                             BF1) E66b) K01) K02) K13)
                                Genehmigungs-Nr.                                           K22) K25) K82) N235) T90)
                                e1*2007/46*0315*06 bzw.
                                e24*2007/46*0022*03,
                                mit kleinsten
                                Serienreifen 225/..)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     3 / 11
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                3K-N1                         e24*2007/46*0022*..
                3-V                           e1*2007/46*0559*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 265     BMW 3er Gran Turismo 235/35R20                                 A01) bis A10)
                                                       K04) T92)                               BF1) EF0) K01)

                                                         245/35R20
                                                         K02) K28) K76)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                3C                              e1*2007/46*0316*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 110     BMW 4er, 4er xDrive      225/35R20                             A01) bis A10)
                                (Cabrio, Coupe 2-türig,  G01) K04) K13) K22) K25)              BF1) K01) T90)
                                Grand Coupe 4-türig,
§22 100069*03




                                mit kleinsten            245/30R20
                                Serienreifen 205/..)     K02) K82)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                3C                              e1*2007/46*0316*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 265     BMW 4er, 4er xDrive      225/35R20                             A01) bis A10)
                                (Cabrio, Coupe 2-türig,  G01) K04) K13) K22) K25) N235) T90)   BF1) K01)
                                Grand Coupe 4-türig,
                                mit kleinsten            225/35R20 M+S
                                Serienreifen 225/..)     G01) K04) K13) K22) K25) T90)

                                                         235/30R20
                                                         G01) K04) K82) N245) T88)

                                                         235/30R20 M+S
                                                         G01) K04) K82) T88)

                                                         245/30R20
                                                         K02) K82) N255) T90)

                                                         245/30R20 M+S
                                                         K02) K82) T90)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                5L                             e1*2007/46*0363*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er        245/35R20                              A01) bis A10)
                                xDrive                  K04)                                   BF1) K01)
                                (Limousine, außer 550i
                                und M550D)              255/35R20
                                                        K28) K76)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     4 / 11
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                5L                              e1*2007/46*0363*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er         245/35R20                         A01) bis A10)
                                xDrive                   K04) N255)                        BF1) K01)
                                (Limousine, nur 550i
                                und M550D)               255/35R20
                                                         K28) K76) N265)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                5K                             e1*2007/46*0455*..
                K-N1                           e1*2007/46*0508*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er        245/35R20                          A01) bis A10)
                                xDrive                  K04) T95)                          BF1) K01)
                                (Kombi, außer 550i und
§22 100069*03




                                M550D)                  255/35R20
                                                        K28) K76)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                5K                              e1*2007/46*0455*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er         255/35R20                         A01) bis A10)
                                xDrive                                                     BF1) K01) K28) K76)
                                (Kombi, nur 550i und
                                M550D)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                GT                            e1*2007/46*0215*..
                K-N1                          e1*2007/46*0508*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 330     BMW 5er GT             245/40R20                           A01) bis A10)
                                                       N255)                               BF1) E19a) ER1) K01) K04)

                                                         245/40R20 M+S

                                                         255/40R20
                                                         G01) N265)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     5 / 11
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                6C                              e1*2007/46*0562*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                230 bis 235     BMW 6er                  225/35R20                         A01) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio, Grand    T90)                              BF1) E19a) K01)
                                Coupe; Ausführungen mit
                                kleinsten Serienreifen   235/35R20
                                225/..)                  K04) T92)

                                                         245/30R20
                                                         K04) T90)

                                                         245/35R20
                                                         K04)

                                                         255/30R20
                                                         T92)
§22 100069*03




                                                         255/35R20
                                                         K83)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                6C                              e1*2007/46*0562*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                300 bis 330     BMW 6er                  245/35R20                         A01) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio, Grand    K04)                              BF1) E19a) K01)
                                Coupe. Ausführungen mit
                                kleinsten Serienreifen   255/30R20
                                245/..)                  T92)

                                                         255/35R20
                                                         G01) K83)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                765                           e1*2001/116*0172*.., e1*98/14*0172*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                150 bis 327     BMW 7er                235/40R20                           A02) bis A10)
                                                       N245)                               A94) BF2)

                                                         245/35R20
                                                         T95)

                                                         245/40R20

                                                         255/35R20
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     6 / 11
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                701                            e1*2001/116*0490*..
                7L                             e1*2007/46*0276*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                155 bis 400     BMW 7er, BMW 7er        245/40R20                         A01) bis A10)
                                xDrive                                                    BF1) E50) E70) ER1) K03)
                                (Baureihe F01)          255/35R20                         K04)
                                                        T97)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                X1                            e1*2007/46*0275*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 190      BMW X1                 225/35R20                          A01) bis A10)
                                                                                          BF3) K03) K04)
§22 100069*03




                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                X3                             e1*2007/46*0512*..
                X-N1                           e1*2007/46*0454*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 210     BMW X3, X4              245/35R20                         A01) bis A10)
                                (kleinste                                                 BF1) K01)
                                Serienradgröße 17Zoll) 245/40R20
                                                        K80)

                                                        255/35R20
                                                        K02) K80)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                X3                             e1*2007/46*0512*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                225 bis 265     BMW X3, X4              245/35R20                         A01) bis A10)
                                (kleinste                                                 BF1) K01)
                                Serienradgröße 18Zoll) 245/40R20
                                                        K80)

                                                        255/35R20
                                                        K02) K80)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     7 / 11
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
§22 100069*03




                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     8 / 11
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

                E50)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
§22 100069*03




                E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
                      • Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

                E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
                      • Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
                      • Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03

                E70)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
                       • Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
                       • Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                     einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     9 / 11
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 100069*03




                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                       kürzen.

                K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                       bzw. auszuschneiden.

                K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                       mm aufzuweiten.

                K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                K76)   An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich von
                       der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen und
                       klebend zu befestigen.

                K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich von
                          Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
                       • die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
                          Radhauskante zu kürzen,
                       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante zu
                          klemmen.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     10 / 11
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor
                          Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das
                          äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
                       • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
                          auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
                          Befestigungsschraube zu kürzen.

                K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die Befestigungslasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10mm zu kürzen,
                       • die Befestigungsschraube ist um 5mm nach hinten zu versetzen,
                       • der Filzinnenkotflügel ist eng ans Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 100069*03




                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     11 / 11
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                Die Anlage 3 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ GRI-N 20 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 18.11.2024
§22 100069*03
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100069*03




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024