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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                9a
                Seite :                     1/5
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                       GRI-N 20
                Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                ETA BETA
                Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                                   5F
                Radausführungskennz.:                                            5F
                Radgröße:                                                    8½Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            33,1 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                          110 mm
§22 100069*00




                Lochzahl:                                                         5
                Mittenlochdurchmesser:                                        67,10 mm
                Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                                 ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                           800 kg
                 Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:    DFSK

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                          moment
                BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                DW4202      110 Nm
                BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                DW4202      120 Nm

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                DXK6470AS-XPL1              e4*KS07/46*0038*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                107           DFSK Glory 580        225/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                                              BF1) K04)
                                                      235/40R20
                                                      K01)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                9a
                Seite :                     2/5
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20



                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                DXK6471AS3H                 e4*KS07/46*0046*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                101           DFSK Fengon 5 ww.     235/40R20                           A01) bis A10)
                              DXK6471AS3H                                               BF1) K01)
                                                    235/40R20 M+S

                                                       245/40R20
                                                       K04)

                                                       245/40R20 M+S
                                                       K04)

                                                       255/35R20
                                                       K04)

                                                       255/35R20 M+S
§22 100069*00




                                                       K04)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                SERES 3                       e4*KS18/858*00002*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55              DFSK Seres 3          245/35R20                         A02) bis A10)
                                                                                        BF1)
                                                       255/35R20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                FENGON500                     e4*KS18/858*00016*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                78              DFSK Fengon 500       225/35R20                         A01) bis A10)
                                                      A93a)                             BF2) E43)

                                                       225/40R20

                                                       235/35R20

                                                       245/30R20

                                                       245/35R20

                                                       255/30R20
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                9a
                Seite :                     3/5
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                FENGON 600                    e4*KS18/858*00024*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                130             DFSK Fengon 600       225/40R20                          A02) bis A10)
                                                      A93)                               BF2)

                                                       235/40R20
                                                       A93)

                                                       235/45R20

                                                       245/40R20

                                                       255/40R20

                                                       HL 255/40R20
§22 100069*00




                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                9a
                Seite :                     4/5
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20



                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).
§22 100069*00




                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                       Zubehörkit: DW4202
                       Anzugsmoment: 110 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                       Zubehörkit: DW4202
                       Anzugsmoment: 120 Nm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                9a
                Seite :                     5/5
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                E43)   Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die Typenbezeichnung
                       kann dadurch anders lauten und die KW- Zahl um ±4 schwanken. Die Verwendung der
                       Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen (s.a. Foto):
                       • Motorleistung 78 KW
                       • Bremsanlage: Scheibendurchmesser v/h: 300/278, Bremssattel v/h: 1-Kolben Faustsattel/
                          1-Kolben Faustsattel
                       • Karosserievariante s. Foto
                       • Radaufhängung: VA Mc Pherson Federbein; HA Verbundlenkerachse
                       • Serienbereifung: 205/65R16
§22 100069*00




                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                Die Anlage 9a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ GRI-N 20 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 18.11.2024
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100069*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024