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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                14a
                Seite :                     1/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                  GRI-N 20
                Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                           ETA BETA
                Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                              5C
                Radausführungskennz.:                                       5C
                Radgröße:                                               8½Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                       33,1 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
§22 100069*00




                Lochzahl:                                                    5
                Mittenlochdurchmesser:                                   67,10 mm
                Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                         Ø67.1 - Ø66.1
                geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
                 Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   NISSAN

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                     moment
                BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                           DW4200      120 Nm
                BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                           DW4200      110 Nm
                BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         DW4187      120 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         DW4187     110 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                14a
                Seite :                     2/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                FE0E                          e13*2018/858*00237*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                45 bis 90       Nissan Ariya           235/50R20                                A02) bis A10)
                                                       A01) K04)                                BF1)

                                                           245/45R20

                                                           255/45R20
                                                           A01) K04)


                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                S51                               e1*2001/116*0479*..
                S51N                              e1*2007/46*0565*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
                175 bis 287     Nissan Infiniti FX30d,     265/50R20                            A01) bis A10)
§22 100069*00




                                FX37, FX50, QX70           K04)                                 BF1) EF0) K01)

                                                           275/45R20


                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                Y51                               e13*2007/46*1105*..
                Y51H                              e13*2007/46*1148*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
                125 bis 235     Nissan Infiniti M, Infiniti M 255/35R20                         A02) bis A10)
                                Hybrid, Infiniti Q70                                            A11) BF2) EF0)

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                V37                              e13*2007/46*1378*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                155 bis 298     Nissan Infiniti Q60       245/35R20                             A02) bis A10)
                                (2WD + 4WD)                                                     BF1)
                                                          255/30R20

                                                           255/35R20
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                14a
                Seite :                     3/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F15                           e11*2007/46*0132*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                140 bis 157     Nissan Juke            225/35R20                                 A01) bis A10)
                                (Allrad)                                                         BF2) K01) K04)
                                                       235/30R20

                                                         235/35R20
                                                         G01)

                                                         245/30R20

                                                         255/30R20
                                                         K74)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                F15                             e11*2007/46*0132*..
§22 100069*00




                F15                             e3*2007/46*0162*..
                F15                             e5*2007/46*1031*..
                F15-LPG                         e3*2007/46*0225*..
                F15M                            e3*2007/46*0257*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                69 bis 160      Nissan Juke, Nissan Juke 225/35R20                               A01) bis A10)
                                Bifuel                                                           BF2) E19) K01) K04) K74)
                                (Frontantrieb)           235/30R20

                                                         235/35R20
                                                         G01)

                                                         245/30R20

                                                         255/30R20

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                         K01)                 K04) K74)          BF2) E19) V00)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F16                            e9*2007/46*6697*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                84 bis 86       Nissan Juke             225/35R20                                A02) bis A10)
                                (Frontantrieb)                                                   A93) BF3) E19)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                14a
                Seite :                     4/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                Z50                           e1*2001/116*0298*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                172             Nissan Murano          245/45R20                          A01) bis A10)
                                                       K04)                               BF2) K01)

                                                        245/50R20
                                                        K02)

                                                        255/45R20
                                                        K02)

                                                        265/45R20
                                                        K02)

                                                        275/45R20
                                                        K02)
§22 100069*00




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                Z51                           e1*2001/116*0478*..
                Z51                           e3*2007/46*0073*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                140 bis 188     Nissan Murano          235/55R20                          A01) bis A10)
                                                       K04)                               BF2) K01)

                                                        245/50R20
                                                        K02)

                                                        255/50R20
                                                        K02)

                                                        265/45R20
                                                        K02)

                                                        275/45R20
                                                        K02)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                J10                            e11*2001/116*0295*..
                J10                            e3*2007/46*0067*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                76 bis 110      Nissan Qashqai,         245/35R20                         A01) bis A10)
                                Qashqai+2                                                 BF2) K01) K02)
                                                        255/35R20
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                14a
                Seite :                     5/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                J11                              e11*2007/46*0963*..
                J11                              e5*2007/46*1029*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                81 bis 120      Nissan Qashqai            225/35R20                         A02) bis A10)
                                (Frontantrieb + Allrad)                                     BF4)
                                                          235/35R20
                                                          A01) K04)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                T31                            e1*2001/116*0432*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                104 bis 127     Nissan X-Trail          245/35R20                           A01) bis A10)
                                (bis EG-Genehmigungs-                                       BF2) K02)
                                Nr.:                    255/35R20
                                e1*2001/116*0432*05)    K01)
§22 100069*00




                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                T31                            e1*2001/116*0432*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 127     Nissan X-Trail          255/35R20                           A01) bis A10)
                                (ab EG-Genehmigungs-                                        BF2) K01) K02)
                                Nr.:
                                e1*2001/116*0432*06)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                T32                            e13*2007/46*1456*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                96 bis 130      Nissan X-Trail          235/45R20                           A01) bis A10)
                                (Serie 225/65R17 ww.                                        BF1) K01) K04)
                                225/55R19)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                14a
                Seite :                     6/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                T33                            e13*2018/858*00293*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                116 bis 120     Nissan X-Trail          235/45R20                         A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF1)
                                                        235/50R20
                                                        A01) K02)

                                                        245/45R20
                                                        A01) K04)

                                                        255/45R20
                                                        A01) K02)

                                                        265/45R20
                                                        A01) K01) K02)
§22 100069*00




                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                14a
                Seite :                     7/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20



                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 100069*00




                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                       Zubehörkit: DW4200
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                       Zubehörkit: DW4200
                       Anzugsmoment: 110 Nm

                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Zubehörkit: DW4187
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Zubehörkit: DW4187
                       Anzugsmoment: 110 Nm

                E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                14a
                Seite :                     8/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 100069*00




                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K74)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                       Maßnahmen erforderlich:
                       • die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der
                         Radmitte um 10 mm aufzuweiten,
                       • die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
                         entsprechend zu kürzen.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage 14a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ GRI-N 20 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 18.11.2024
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100069*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024
						
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