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							                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                15d
                Seite :                     1 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                          GRI-N 20
                Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                   ETA BETA
                Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                                      5C
                Radausführungskennz.:                                               5C
                Radgröße:                                                       8½Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                               33,1 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                           114,3 mm
§22 100069*03




                Lochzahl:                                                            5
                Mittenlochdurchmesser:                                          67,10 mm
                Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                                   ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                              800 kg
                 Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:      KIA

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                    Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                            moment
                BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   DW463       120 Nm
                BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   DW463       140 Nm

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                CD                            e4*2007/46*1299*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                75 bis 150      Kia XCeed              235/30R20                                 A01) bis A10)
                                                                                                 A11) BF1) K01) K72)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                15d
                Seite :                     2 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                SV1                           e6*2018/858*00331*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                50              Kia EV3                225/40R20                           A01) bis A10)
                                                                                           BF1) K01)
                                                         235/35R20
                                                         K02)

                                                         235/40R20
                                                         K02)

                                                         245/35R20
                                                         K02)

                                                         255/35R20
                                                         K02)
§22 100069*03




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                TF                            e4*2007/46*0255*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 121     Kia Optima             225/35R20                           A01) bis A10)
                                                                                           BF1) K01) K02) K25) K62)

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                JF                              e4*2007/46*1018*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                99 bis 132      Kia Optima, Optima       225/35R20                         A01) bis A10)
                                Sportswagon                                                BF1) K01) K02)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                XM FL                         e11*2007/46*0634*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 204     Kia Sorento            235/45R20                           A01) bis A10)
                                                                                           BF1) K04)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                15d
                Seite :                     3 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                XM                            e11*2001/116*0358*..
                XM                            e11*2007/46*0141*..
                XMG                           e13*2007/46*1098*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 145     Kia Sorento            235/45R20                         A02) bis A10)
                                                                                         BF2)
                                                        245/45R20
                                                        A01) K03) K04)

                                                        255/40R20
                                                        A01) K03) K04)

                                                        255/45R20
                                                        A01) K03) K04) K53)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100069*03




                UM                            e4*2007/46*0894*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                136 bis 204     Kia Sorento            235/45R20                         A01) bis A10)
                                                       K04)                              BF1) K01)

                                                        245/45R20
                                                        K02)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                MQ4                           e4*2007/46*1530*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                118 bis 148     Kia Sorento            235/50R20                         A01) bis A10)
                                                                                         A11) BF1) K01) K02)
                                                        255/45R20

                                                        265/45R20
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                15d
                Seite :                     4 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                JE                              e4*2001/116*0089*..
                JES                             e4*2001/116*0120*..
                JESG                            e11*2001/116*0346*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                83 bis 129      Kia Sportage             225/35R20                         A02) bis A10)
                                (mit                     N235) T90)                        BF1)
                                Serienverbreiterungen,
                                Fahrzeugbreite 1840 mm) 235/35R20

                                                         245/35R20
                                                         A01) K04)

                                                         255/35R20
                                                         A01) K01) K04)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100069*03




                JE                              e4*2001/116*0089*..
                JES                             e4*2001/116*0120*..
                JESG                            e11*2001/116*0346*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                83 bis 129      Kia Sportage             225/35R20                         A01) bis A10)
                                (ohne                    K04) N235) T90)                   BF1) K01)
                                Serienverbreiterungen,
                                Fahrzeugbreite 1800 mm) 235/35R20
                                                         K04)

                                                         245/35R20
                                                         K04)

                                                         255/35R20
                                                         K02)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                SL                              e11*2007/46*0166*..
                SLS                             e11*2007/46*0136*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 135      Kia Sportage             235/45R20                         A01) bis A10)
                                (bis Modell 2013)        G4C)                              BF1) E47) K01) K58)

                                                         245/40R20
                                                         K04)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                15d
                Seite :                     5 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                SL                             e11*2007/46*0166*..
                SLS                            e11*2007/46*0136*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 135      Kia Sportage            245/40R20                            A01) bis A10)
                                (ab Modell 2014)        K04) K58)                            BF1) E47a) K01)

                                                        255/35R20
                                                        K02)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                QL                            e11*2007/46*3139*..
                QL                            e5*2007/46*1080*..
                QLE                           e11*2007/46*3144*..
                QLE                           e5*2007/46*1081*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
§22 100069*03




                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 136      Kia Sportage           235/40R20                             A01) bis A10)
                                                                                             A11) BF1) K01) K02)
                                                        255/35R20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                NQ5E                          e4*2018/858*00079*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 132      Kia Sportage           225/40R20                             A01) bis A10)
                                                       GKR) K04) N235)                       A11) BF1) K01)

                                                        235/40R20

                                                        235/45R20

                                                        245/40R20
                                                        K02)

                                                        255/35R20
                                                        GMD) K02)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                CK                            e11*2007/46*4002*..
                CK                            e5*2007/46*1079*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne              hinten
                147 bis 269     Kia Stinger            225/35R20          255/30R20          A01) bis A10)
                                (Heckantrieb)                             K02)               BF1) V00)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                15d
                Seite :                     6 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                CK                              e11*2007/46*4002*..
                CK                              e5*2007/46*1079*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne            hinten
                147             Kia Stinger              225/35R20        255/30R20          A01) bis A10)
                                (Allradantrieb)                           K02) K70)          BF1) V00)

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                CK                              e11*2007/46*4002*..
                CK                              e5*2007/46*1079*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne            hinten
                269 bis 272     Kia Stinger GT           225/35R20        255/30R20          A01) bis A10)
                                (Allradantrieb)                           K04) K70)          BF1) V00)

                Auflagen und Hinweise
§22 100069*03




                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                15d
                Seite :                     7 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 100069*03




                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                       Zubehörkit: DW463
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                       Zubehörkit: DW463
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                E47)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
                       • Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05
                       • Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09

                E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
                      • Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06
                      • Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.

                GKR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R17,
                     235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                15d
                Seite :                     8 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20



                GMD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/65R17 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§22 100069*03




                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                       mm aufzuweiten.

                K53)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
                       Maßnahmen erforderlich:
                       • die im Bereich vor und hinter Radmitte befindlichen Schrauben zur Befestigung des
                         Kunststoffinnenkotflügels sind zu entfernen und die dahinterliegende Blechlaschen nach
                         oben zu biegen,
                       • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der Radhausverbreiterung ist im Bereich von
                         Stoßfängeroberkante bis 45° hinter Radmitte um 8 mm zu kürzen,
                       • die in diesem Bereich befindliche Blechradhauskante ist umzulegen und der
                         Kunststoffinnenkotflügel dahinter zu klemmen,
                       • die Kunststoffausbuchtungen im Bereich vor und hinter Radmitte sind warm einzuformen
                         und mit Karosseriekleber an den umgebogenen Blechlaschen zu befestigen.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                15d
                Seite :                     9 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
                          150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm zu kürzen,
                       • die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die
                          Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten
                          Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
                       • der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.

                K62)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
                         entfernen,
                       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
                         Radmitte umzulegen,
                       • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

                K70)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
§22 100069*03




                       erforderlich:
                       • die Befestigungsschraube des Stoßfängers ist um ca. 20 mm nach hinten zu versetzen
                          und die Metallasche bis zur versetzten Schraube abzutrennen,
                       • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist in einem
                          Radius von 100mm um die Lasche der Stoßfängeroberkante auszuschneiden,
                       • der restliche Filzinnenkotflügel im kompletten Verlauf der Radhauskante ist eng an das
                          Radhaus anzulegen.

                K72)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 45 Grad vor Radmitte bis zur Oberkante
                          Stoßfängerauf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen,
                       • - im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist die Blechlasche zu kürzen und die
                          Befestigungsschraube um 10 mm nach innen hinten zu versetzen

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-03-0-347
                Anlage-Nr. :                15d
                Seite :                     10 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Die Anlage 15d mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ GRI-N 20 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 18.11.2024
§22 100069*03
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100069*03




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024
						
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