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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                12d
                Seite :                     1 / 11
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                  GRI-N 20
                Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                           ETA BETA
                Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                              5C
                Radausführungskennz.:                                       5C
                Radgröße:                                               8½Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                       33,1 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
§22 100069*00




                Lochzahl:                                                    5
                Mittenlochdurchmesser:                                   67,10 mm
                Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                         Ø67.1 - Ø60.1
                geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
                 Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                     moment
                BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            DW469       110 Nm
                BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            DW469       120 Nm
                BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         DW4160      160 Nm
                                Schaftlänge 28,2 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                12d
                Seite :                     2 / 11
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                XZ1L(EU,M)                    e6*2007/46*0250*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                131             Lexus ES               225/35R20                                   A02) bis A10)
                                                       N235)                                       A11) BF1)

                                                        245/30R20
                                                        A01) K01) K04)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                HL10(A)                       e6*2007/46*0035*..
                HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
                L10(A)                        e6*2007/46*0034*..
                S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne              hinten
§22 100069*00




                133 bis 215     Lexus GS200T,          225/35R20          255/30R20                A01) bis A10)
                                GS250, GS300, GS300H, N235)               K04) T92)                A11) BF2) E65) E66) V00)
                                GS450H

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
                S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                183 bis 255     Lexus GS300, GS430,    245/30R20                                   A01) bis A10)
                                GS460, GS450H          T90)                                        A11) BF1) E64) K03) K04)
                                                                                                   K70)
                                                        255/30R20
                                                        K71) T92)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/30R20            245/30R20             A01) bis A10)
                                                        N245)                K04) K70) T90)        A11) BF1) E64) V00)
                                                        245/30R20            255/30R20             A01) bis A10)
                                                        K03)                 K04) K70) K71) T92)   A11) BF1) E64) V00)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                AZ1                            e6*2007/46*0111*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                114 bis 175     Lexus NX200t, NX300, 245/40R20                                     A02) bis A10)
                                NX300h                                                             BF1)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                UXC1(EU, M)                   e11*2007/46*1532*..
                UXC1(EU,M)                    e6*2007/46*0335*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                341 bis 351     Lexus RCF              255/30R20                                   A01) bis A10)
                                                                                                   BF1) K01)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                12d
                Seite :                     3 / 11
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20



                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                AL1(A)                        e6*2001/116*0117*..
                HAL1(A)                       e6*2001/116*0118*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                183 bis 204     Lexus RX350, RX450H 235/45R20                             A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                        245/45R20

                                                        255/45R20

                                                        265/45R20


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                ZA1(EU,M)                   e6*2007/46*0263*..
                ZA1(EU,M)-TMG               e13*2007/46*2005*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
§22 100069*00




                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                112 bis 127   Lexus UX               225/35R20                            A01) bis A10)
                                                                                          A11) BF1) K03)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                T27                            e11*2001/116*0331*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                82 bis 130      Toyota Avensis          235/35R20                         A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)      G0Z) K13) K22)                    BF1) K01) K04) K81)

                                                        255/30R20
                                                        GCS)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                EAM1(M)                       e6*2018/858*00144*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                59 bis 118      Toyota BZ4X            235/50R20                          A02) bis A10)
                                (2WD, 4WD)             A01) A93) K01)                     BF3)

                                                        245/45R20
                                                        A93)

                                                        255/45R20
                                                        A01) A93) K01)

                                                        265/45R20
                                                        A01) A93a) K01)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                12d
                Seite :                     4 / 11
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                XV7(EU,M)                     e6*2007/46*0322*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                131             Toyota Camry           225/35R20                           A01) bis A10)
                                                       K04) N235)                          A11) BF1)

                                                         225/35R20 M+S
                                                         K04)

                                                         245/30R20
                                                         K01) K02)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
                AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
                AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0338*..
                AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
§22 100069*00




                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                72 bis 112    Toyota C-HR            225/35R20                             A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF2) K01) K04) K91)

                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                AX2T(M)                      e6*2018/858*00294*..
                AX2T(M)-TGRE                 e13*2018/858*00573*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                72 bis 112    Toyota C-HR             225/40R20                            A02) bis A10)
                              (Frontantrieb)                                               A11) BF2)
                                                      245/35R20

                                                         HL 245/35R20


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                XG1TJ(JP,M)                     e6*2018/858*00186*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                72 bis 112      Toyota Corolla Cross     235/40R20                         A01) bis A10)
                                                         G99) K03)                         A11) BF2)

                                                         245/35R20
                                                         A93a) K01)

                                                         255/35R20
                                                         K01)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                12d
                Seite :                     5 / 11
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 130     Toyota RAV4              235/45R20                         A01) bis A10)
                                (ohne                                                      BF1) E62) K01)
                                Serienverbreiterung,     245/40R20
                                nur bis EG-              K04)
                                Genehmigungs-Nr.:
                                e6*2001/116*0105*08)     255/40R20
                                                         K04)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 130     Toyota RAV4              235/45R20                         A02) bis A10)
                                (mit                                                       BF1) E62)
§22 100069*00




                                Serienverbreiterung,     245/40R20
                                nur bis EG-
                                Genehmigungs-Nr.:        255/40R20
                                e6*2001/116*0105*08)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                XA3(A)                         e6*2001/116*0105*..
                XA4 (EU, M)                    e6*2007/46*0166*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                91 bis 114      Toyota RAV4             235/45R20                          A02) bis A10)
                                (nur Ausführungen ab    G2H)                               BF2) E63)
                                EG-Genehmigungs-Nr.:
                                e6*2001/116*0105*09     245/40R20
                                bzw.
                                e6*2007/46*0166*00)     245/45R20
                                                        G5Z)

                                                         255/35R20
                                                         A01) G2E) K01)

                                                         255/40R20
                                                         A01) K01)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                12d
                Seite :                     6 / 11
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                XA5(EU,M)                   e6*2007/46*0289*..
                XA5(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1991*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                129 bis 131   Toyota RAV4            235/45R20                           A02) bis A10)
                                                                                         A11) BF1)
                                                      245/40R20
                                                      A93a) GL2)

                                                      245/45R20

                                                      255/40R20
                                                      A01) K01) K02)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                XA5P(EU,M)                  e6*2007/46*0429*..
                XA5P(EU,M)-TGRE             e13*2007/46*2356*..
§22 100069*00




                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                136           Toyota RAV4            235/45R20                           A02) bis A10)
                                                     A93)                                A11) BF1)

                                                      235/50R20
                                                      A01) GCE) K01)

                                                      245/45R20
                                                      A93)

                                                      255/40R20
                                                      A01) A93a) K01)

                                                      255/45R20
                                                      A01) GCE) K01)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                12d
                Seite :                     7 / 11
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.
§22 100069*00




                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                12d
                Seite :                     8 / 11
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                       Zubehörkit: DW469
                       Anzugsmoment: 110 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                       Zubehörkit: DW469
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                       Zubehörkit: DW4160
                       Anzugsmoment: 160 Nm
§22 100069*00




                E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

                E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
                       bzw. e6*2007/46*0166*00

                E64)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05
                       beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)

                E65)   Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

                E66)   Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.

                G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.

                G2H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
                     225/65R17, 235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                12d
                Seite :                     9 / 11
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                G5Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
                     225/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                G99)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17 ausgerüstet oder
                       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                       und G01) zu beachten.

                GCE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R19 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.

                GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
                     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
§22 100069*00




                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GL2)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R19,
                       225/60R18, 225/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                       beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                12d
                Seite :                     10 / 11
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                       kürzen.

                K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                       bzw. auszuschneiden.

                K70)   An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • das Gummikederband an den Radhauskante ist zu entfernen,
                       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis zum hinteren
                         Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm).
§22 100069*00




                K71)   An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende weitere Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die umgelegte Radhauskante ist ab oberhalb Radmitte nach hinten aufzuweiten,
                       • die Blechlasche im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist nach oben zu biegen,
                       • die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ab Oberkante auf einer Länge von
                          100 mm auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen,
                       • die Stehbolzen der Innenradradhausverkleidung (oberhalb Radmitte und der hintere) sind bis
                          zum Mutterkopf zu kürzen.

                K81)   An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
                       auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
                       kürzen.

                K91)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
                         eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
                       • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
                         umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                12d
                Seite :                     11 / 11
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20



                T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage 12d mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ GRI-N 20 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 18.11.2024
§22 100069*00
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100069*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024
						
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