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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                JM5
                Seite :                     1/5
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                  GRI-N 21
                Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                           ETA BETA
                Montageposition:                                     Vorderachse **)
                Radausführung:                                              5G
                Radausführungskennz.:                                       5G
                Radgröße:                                               9Jx21EH2
                Rad-Einpresstiefe:                                       30,1 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
§22 100150*00




                Lochzahl:                                                    5
                Mittenlochdurchmesser:                                   78,10 mm
                Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                          Ø78,1 - Ø74,1
                geprüfte Radlast: *)                                      1015 kg
                 Reifenabrollumfang:                                      2467 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5G ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
                beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GRI-N K 21 A, 5G (KBA-Nr.
                100147*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
                separaten Gutachten für den Radtyp GRI-N K 21 A, 5G (KBA-Nr. 100147*00) zu entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                     moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                        DW4237      140 Nm
                                Schaftlänge 27,7 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                JM5
                Seite :                     2/5
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                X5                                e1*2007/46*0421*..
                X70                               e1*2001/116*0420*..
                X-N1                              e1*2007/46*0454*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                           9Jx21EH2,        11Jx21EH2,
                                                           ET30,1           ET41,1
                155 bis 330      BMW X5                    255/40R21        285/35R21                      A02) bis A10)
                                 (Baureihe E70,            N265)                                           BF1) E50) E68) V00)
                                 Fahrzeuge mit             255/40R21        295/35R21                      A02) bis A10)
                                 Kotflügelverbreiterungen) N265)                                           BF1) E50) E68) V00)
                                                           265/40R21        295/35R21                      A02) bis A10)
                                                           N275)                                           BF1) E50) E68) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5G ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21 A, 5G (KBA-Nr. 100147*00) an der Hinterachse
                zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
                genannten Reifengrößen zulässig.
§22 100150*00




                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                X5                                e1*2007/46*0421*..
                X70                               e1*2001/116*0420*..
                X-N1                              e1*2007/46*0454*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                           9Jx21EH2,        11Jx21EH2,
                                                           ET30,1           ET41,1
                155 bis 330      BMW X5                    265/40R21        295/35R21                      A01) bis A10)
                                 (Baureihe E70,            K01) N275)                                      BF1) E50) E68) V00)
                                 Fahrzeuge ohne
                                 Kotflügelverbreiterungen)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5G ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21 A, 5G (KBA-Nr. 100147*00) an der Hinterachse
                zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
                genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                X5                                e1*2007/46*0421*..
                X-N1                              e1*2007/46*0454*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                           9Jx21EH2,        11Jx21EH2,
                                                           ET30,1           ET41,1
                155 bis 330      BMW X5                    255/35R21        295/30R21                      A02) bis A10)
                                 (Baureihe F15,            N265)                                           A11) BF1) E68a) V00)
                                 Fahrzeuge mit             255/40R21        285/35R21                      A02) bis A10)
                                 Kotflügelverbreiterungen) N265)                                           A11) BF1) E68a) V00)
                                                           265/35R21        305/30R21                      A02) bis A10)
                                                           N275)                                           A11) BF1) E68a) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5G ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21 A, 5G (KBA-Nr. 100147*00) an der Hinterachse
                zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
                genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                JM5
                Seite :                     3/5
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                X5                                e1*2007/46*0421*..
                X-N1                              e1*2007/46*0454*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                           9Jx21EH2,        11Jx21EH2,
                                                           ET30,1           ET41,1
                155 bis 330      BMW X5                    255/35R21        295/30R21                      A01) bis A10)
                                 (Baureihe F15,            K01) N265)                                      A11) BF1) E68a) V00)
                                 Fahrzeuge ohne            255/40R21        285/35R21                      A01) bis A10)
                                 Kotflügelverbreiterungen) K01) N265)                                      A11) BF1) E68a) V00)
                                                           265/35R21        305/30R21                      A01) bis A10)
                                                           K01) N275)                                      A11) BF1) E68a) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5G ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21 A, 5G (KBA-Nr. 100147*00) an der Hinterachse
                zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
                genannten Reifengrößen zulässig.

                Auflagen und Hinweise
§22 100150*00




                A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                        dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                        nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                        genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                        Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                        über die Radkontur hinausragen.

                A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                        Befestigungsteile zu verwenden.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                JM5
                Seite :                     4/5
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
§22 100150*00




                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,7 mm
                       Zubehörkit: DW4237
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                E50)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

                E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
                       • Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
                       • Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
                       • Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09

                E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
                      • Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
                      • Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                JM5
                Seite :                     5/5
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage JM5 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ GRI-N 21 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 28.03.2025
§22 100150*00
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100150*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024