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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                4
                Seite :                     1/4
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                            GRI-N 21
                Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                     ETA BETA
                Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                                        5G
                Radausführungskennz.:                                                 5G
                Radgröße:                                                         9Jx21EH2
                Rad-Einpresstiefe:                                                 30,1 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                              120 mm
§22 100150*00




                Lochzahl:                                                              5
                Mittenlochdurchmesser:                                            78,10 mm
                Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                                   Ø78,1 - Ø60,1
                geprüfte Radlast: *)                                               1015 kg
                 Reifenabrollumfang:                                      2467 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:       TOYOTA

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                      Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                              moment
                BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                     DW4399      120 Nm
                BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                     DW4399      140 Nm

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                F4(A)                           e6*2001/116*0108*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                280 bis 285     Lexus LS460              245/35R21                                A02) bis A10)
                                (nur Heckantrieb)                                                 BF1) E19a) G2F)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                4
                Seite :                     2/4
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                AD2(JP,M)                     e6*2018/858*00002*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                48              Toyota Mirai           235/45R21                         A02) bis A10)
                                                       A94a)                             BF2)

                                                        245/40R21
                                                        A94a)

                                                        255/40R21

                                                        265/35R21
                                                        A01) K01)

                                                        265/40R21
                                                        A01) K01)

                                                        275/35R21
§22 100150*00




                                                        A01) K01)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                4
                Seite :                     3/4
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
§22 100150*00




                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                       Zubehörkit: DW4399
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                       Zubehörkit: DW4399
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                4
                Seite :                     4/4
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                Die Anlage 4 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ GRI-N 21 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 28.03.2025
§22 100150*00
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100150*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024