Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000010-00-0-347
Anlage-Nr. : 16
Seite : 1/6
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 21
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GRI-N 21
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: ETA BETA
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 5C
Radausführungskennz.: 5C
Radgröße: 9Jx21EH2
Rad-Einpresstiefe: 37,1 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
§22 100150*00
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 67,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1015 kg
Reifenabrollumfang: 2467 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: HYUNDAI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 DW463 120 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 DW463 110 Nm
BF3 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 DW463 125 Nm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000010-00-0-347
Anlage-Nr. : 16
Seite : 2/6
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 21
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NE e9*2018/858*11054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 81 Hyundai Ioniq 5 235/45R21 A01) bis A10)
(2WD, 4WD) N245) BF1) K01) K02)
235/45R21 M+S
255/40R21
265/40R21
275/35R21
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CE e4*2018/858*00145*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 100150*00
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 81 Hyundai Ioniq 6 245/35R21 A01) bis A10)
(2WD, 4WD) BF1) K01) K02)
255/35R21
265/30R21
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM e11*2007/46*0633*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 199 Hyundai Santa Fe, Grand 245/40R21 A01) bis A10)
Santa Fe BF2) K01) K02)
255/40R21
265/35R21
275/35R21
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TM e4*2007/46*1318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 147 Hyundai Santa Fe 235/45R21 A01) bis A10)
K04) BF3) E56) K01)
245/40R21
265/35R21
K02)
275/35R21
K02)
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Nr. : RT-000010-00-0-347
Anlage-Nr. : 16
Seite : 3/6
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 21
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TM e4*2007/46*1318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 148 Hyundai Santa Fe, 235/45R21 A01) bis A10)
Santa Fe Hybrid K04) A11) BF3) E56a) K01)
245/40R21
265/35R21
K02)
275/35R21
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
MX5 e4*2018/858*00188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 100150*00
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 Hyundai Santa Fe 235/45R21 A01) bis A10)
K04) BF1) K01)
245/40R21
K02)
255/40R21
K02)
265/35R21
K02)
265/40R21
K02)
275/35R21
K02)
HL 245/40R21
K02)
HL 255/40R21
K02)
HL 265/40R21
K02)
HL 275/35R21
K02)
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Nr. : RT-000010-00-0-347
Anlage-Nr. : 16
Seite : 4/6
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 21
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TL e11*2007/46*2711*..
TL e5*2007/46*1084*..
TLE e11*2007/46*2724*..
TLE e5*2007/46*1076*..
TLE-HME e13*2007/46*1612*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136 Hyundai Tucson 255/30R21 A01) bis A10)
A11) BF2) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NX4E e5*2018/858*00001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132 Hyundai Tucson, ix35 245/35R21 A01) bis A10)
A11) BF1) K01)
255/35R21
§22 100150*00
K02)
265/35R21
K02)
275/30R21
K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000010-00-0-347
Anlage-Nr. : 16
Seite : 5/6
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 21
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
§22 100150*00
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: DW463
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: DW463
Anzugsmoment: 110 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: DW463
Anzugsmoment: 125 Nm
E56) Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*02
E56a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*03
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000010-00-0-347
Anlage-Nr. : 16
Seite : 6/6
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 21
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 100150*00
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 16 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ GRI-N 21 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH
Geschäftsstelle Essen, 28.03.2025
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
Seite 9 von 9
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100150*00
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024