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							                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100428 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000055-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  OQ1a
                Seite :                       1/6
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 B


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                     GRI-N 19 B
                Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                ETA BETA
                Montageposition:                                        Vorderachse **)
                 Radausführung:                                                5S1
                 Radausführungskennz.:                                         5S1
                 Radgröße:                                               9½Jx19EH2+
                 Rad-Einpresstiefe:                                          55,1 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                       130 mm
                 Lochzahl:                                                       5
                 Mittenlochdurchmesser:                                     71,60 mm
§22 100428*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                              ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                         860 kg
                 Reifenabrollumfang:                                        2175 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades GRI-N 19 B, 5S1 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
                beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GRI-N K 19 A, 5S1 (KBA-Nr.
                100431*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
                separaten Gutachten für den Radtyp GRI-N K 19 A, 5S1 (KBA-Nr. 100431*00) zu entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:     PORSCHE

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                    moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                        160 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
                Gutachten zur Erteilung der       Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100428 nach §22 StVZO
                Nr. :                             RT-000055-00-0-347
                Anlage-Nr. :                      OQ1a
                Seite :                           2/6
                Auftraggeber :                    DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                        GRI-N 19 B


                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                92A                               e13*2007/46*1085*..
                92AH                              e13*2007/46*1107*..
                92AHN                             e13*2007/46*1108*..
                92AN                              e13*2007/46*1106*..
                Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse       Hinterachse
                                                          9½Jx19EH2+,       11Jx19EH2+,
                                                          ET55,1            ET55,1
                155 bis 405       Porsche Cayenne         285/45R19         285/45R19                         A02) bis A10)
                                  (Ausführungen mit                                                           A11) BF1) EB1) ER2)
                                  Serien-Verbreiterung)   295/45R19         295/45R19                         A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) EB1) ER1)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 19 B, 5S1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19 A, 5S1 (KBA-Nr. 100431*00) an der Hinterachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.
§22 100428*00




                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                92A                               e13*2007/46*1085*..
                92AH                              e13*2007/46*1107*..
                92AHN                             e13*2007/46*1108*..
                92AN                              e13*2007/46*1106*..
                Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse       Hinterachse
                                                          9½Jx19EH2+,       11Jx19EH2+,
                                                          ET55,1            ET55,1
                155 bis 405       Porsche Cayenne         285/45R19         285/45R19                         A01) bis A10)
                                  (Ausführungen ohne      K01)                                                A11) BF1) EB1) ER2)
                                  Serien-Verbreiterung)   295/45R19         295/45R19                         A01) bis A10)
                                                          K01)                                                A11) BF1) EB1) ER1)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 19 B, 5S1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19 A, 5S1 (KBA-Nr. 100431*00) an der Hinterachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                971                             e13*2007/46*0971*..
                Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        9½Jx19EH2+,        11Jx19EH2+,
                                                        ET55,1             ET55,1
                243 bis 324       Porsche Panamera      265/45R19          295/40R19                          A01) bis A10)
                                                        K01) N275)                                            A11) BF1) EB2) EF0) ER3)
                                                        265/45R19 M+S      295/40R19 M+S                      A01) bis A10)
                                                        K01)                                                  A11) BF1) EB2) EF0) ER3)
                                                        285/40R19          325/35R19                          A01) bis A10)
                                                        K01)                                                  A11) BF1) EB2) EF0) ER3)
                                                                                                              V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 19 B, 5S1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19 A, 5S1 (KBA-Nr. 100431*00) an der Hinterachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der       Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100428 nach §22 StVZO
                Nr. :                             RT-000055-00-0-347
                Anlage-Nr. :                      OQ1a
                Seite :                           3/6
                Auftraggeber :                    DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                        GRI-N 19 B


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                Y1A                              e13*2007/46*0919*..
                Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         9½Jx19EH2+,       11Jx19EH2+,
                                                         ET55,1            ET55,1
                113 bis 163       Porsche Taycan         245/45R19         285/40R19                          A02) bis A10)
                                  (Sport Limousine)      M00)                                                 BF1) EF0) V00)
                                                         255/45R19         295/40R19                          A02) bis A10)
                                                                                                              BF1) EF0) V00)
                                                              255/45R19               325/35R19               A01) bis A10)
                                                                                                              BF1) EF0) V00)
                                                              265/40R19               305/35R19               A01) bis A10)
                                                                                                              BF1) EF0) V00)
                                                              275/40R19               325/35R19               A01) bis A10)
                                                                                                              BF1) EF0) V00)
                                                              285/40R19               325/35R19               A01) bis A10)
                                                                                                              BF1) EF0) V00)
§22 100428*00




                Die Verwendung des Rades GRI-N 19 B, 5S1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19 A, 5S1 (KBA-Nr. 100431*00) an der Hinterachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                Y1A                             e13*2007/46*0919*..
                Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        9½Jx19EH2+,        11Jx19EH2+,
                                                        ET55,1             ET55,1
                140 bis 163       Porsche Taycan Cross 245/45R19           285/40R19                          A02) bis A10)
                                  Turismo               M00)                                                  BF1) EF0) V00)
                                                        255/45R19          295/40R19                          A02) bis A10)
                                                                                                              BF1) EF0) V00)
                                                              255/45R19               325/35R19               A01) bis A10)
                                                                                                              BF1) EF0) V00)
                                                              265/40R19               305/35R19               A02) bis A10)
                                                                                                              BF1) EF0) V00)
                                                              275/40R19               325/35R19               A01) bis A10)
                                                                                                              BF1) EF0) V00)
                                                              285/40R19               325/35R19               A01) bis A10)
                                                                                                              BF1) EF0) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 19 B, 5S1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 19 A, 5S1 (KBA-Nr. 100431*00) an der Hinterachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.


                Auflagen und Hinweise

                A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                         Muster bescheinigen zu lassen.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100428 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000055-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  OQ1a
                Seite :                       4/6
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 B


                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht
                       zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 100428*00




                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                       erlaubt wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
                       Anzugsmoment: 160 Nm
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100428 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000055-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  OQ1a
                Seite :                       5/6
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 B


                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. 7PP.615.123.C mit belüfteter und gelochter Scheibe
                          Ø410x38 mm

                EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. Porsche AC4CH-T6 51-D2803-27110 mit belüfteter und
                          gelochter Scheibe Ø420x40 mm
                       • Achse 2: 4-Kolben Festsattel Kennz. Porsche Brembo 971.615.423/424 mit belüfteter und
                          gelochter Scheibe Ø390x32 mm

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                       zulässig bis zu einer Achslast von 1570 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
§22 100428*00




                       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                       zulässig bis zu einer Achslast von 1590 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                       zulässig bis zu einer Achslast von 1630 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                       entsprechenden Nachweises.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100428 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000055-00-0-347
                Anlage-Nr. :                  OQ1a
                Seite :                       6/6
                Auftraggeber :                DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                    GRI-N 19 B


                Die Anlage OQ1a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ GRI-N 19 B des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 13.06.2025
§22 100428*00
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100428*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024