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							                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100072 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000005-01-0-347
                Anlage-Nr. :                CE13
                Seite :                     1 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N K 20


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                 GRI-N K 20
                Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                           ETA BETA
                Montageposition:                                      Hinterachse **)
                Radausführung:                                             5S3
                Radausführungskennz.:                                      5S3
                Radgröße:                                                10Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                       45,1 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
§22 100072*01




                Lochzahl:                                                    5
                Mittenlochdurchmesser:                                   71,50 mm
                Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                            ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                      875 kg
                 Reifenabrollumfang:                                      2275 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades GRI-N K 20, 5S3 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
                beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00)
                an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
                Gutachten für den Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00) zu entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100072 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000005-01-0-347
                Anlage-Nr. :                CE13
                Seite :                     2 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N K 20


                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                                Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                                        moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                                            130 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
                BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                                                130 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                                                160 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
                BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                                                160 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
                BF5       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                                                160 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                982                             e13*2007/46*1607*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
§22 100072*01




                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½Jx20H2,        10Jx20H2,
                                                          ET45,1           ET45,1
                220              Porsche 718 Boxster, 718 235/30R20        275/30R20                       A02) bis A10)
                                 Boxter T, 718 Cayman,                                                     BF1) V00)
                                 718 Cayman T             235/35R20        265/35R20                       A02) bis A10)
                                                                                                           BF1)
                                                             245/30R20              285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                    K04)                   BF1) V00)
                                                             255/30R20              295/30R20              A01) bis A10)
                                                                                    K04)                   BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N K 20, 5S3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00) an der Vorderachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                982                            e13*2007/46*1607*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,          10Jx20H2,
                                                        ET45,1             ET45,1
                257 bis 269      Porsche 718 Boxster S, 235/30R20          275/30R20                       A02) bis A10)
                                 718 Boxster GTS, 718                                                      BF1) V00)
                                 Cayman S, 718          235/35R20          265/35R20                       A02) bis A10)
                                 Cayman GTS                                                                BF1)
                                                        245/30R20          285/30R20                       A01) bis A10)
                                                                           K04)                            BF1) V00)
                                                        255/30R20          295/30R20                       A01) bis A10)
                                                                           K04)                            BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N K 20, 5S3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00) an der Vorderachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100072 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000005-01-0-347
                Anlage-Nr. :                CE13
                Seite :                     3 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N K 20


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                987                             e13*2001/116*0141*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,         10Jx20H2,
                                                         ET45,1            ET45,1
                155 bis 243      Porsche Boxster,        235/30R20         265/30R20                       A01) bis A10)
                                 Cayman                                                                    BF2) V00)
                                                         245/30R20         265/30R20                       A01) bis A10)
                                                                                                           BF2) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N K 20, 5S3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00) an der Vorderachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                987                             e13*2001/116*0141*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
§22 100072*01




                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,         10Jx20H2,
                                                         ET45,1            ET45,1
                155 bis 243      Porsche Boxster,        235/30R20         265/30R20                       A01) bis A10)
                                 Caymann, Cayman S,                                                        BF2) V00)
                                 Cayman R                245/30R20         265/30R20                       A01) bis A10)
                                                                                                           BF2) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N K 20, 5S3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00) an der Vorderachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                981                             e13*2007/46*1185*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,         10Jx20H2,
                                                         ET45,1            ET45,1
                155 bis 250      Porsche Boxster,        235/30R20         275/30R20                       A01) bis A10)
                                 Cayman                                                                    BF1) V00)
                                                         245/30R20         275/30R20                       A01) bis A10)
                                                                                                           BF1) V00)
                                                             245/30R20              285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                    K04)                   BF1) V00)
                                                             255/30R20              275/30R20              A01) bis A10)
                                                                                                           BF1) V00)
                                                             255/30R20              285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                    K04)                   BF1) V00)
                                                             255/30R20              295/30R20              A01) bis A10)
                                                                                    K04)                   BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N K 20, 5S3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00) an der Vorderachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100072 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000005-01-0-347
                Anlage-Nr. :                CE13
                Seite :                     4 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N K 20


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                9PA                            e13*2001/116*0089*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,          10Jx20H2,
                                                        ET45,1             ET45,1
                176 bis 397      Porsche Cayenne        265/45R20          265/45R20                       A01) bis A10)
                                                                           K04)                            A11) BF3) ER2)
                                                        275/45R20          275/45R20                       A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF3) ER1) G4L)
                Die Verwendung des Rades GRI-N K 20, 5S3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00) an der Vorderachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                92A                              e13*2007/46*1085*..
                92AH                             e13*2007/46*1107*..
§22 100072*01




                92AHN                            e13*2007/46*1108*..
                92AN                             e13*2007/46*1106*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½Jx20H2,        10Jx20H2,
                                                          ET45,1           ET45,1
                155 bis 405      Porsche Cayenne          265/45R20        265/45R20                       A02) bis A10)
                                 (Ausführungen mit                                                         A11) BF4) ER2)
                                 Serien-Verbreiterung)    275/45R20        275/45R20                       A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF4) ER1)
                Die Verwendung des Rades GRI-N K 20, 5S3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00) an der Vorderachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                92A                              e13*2007/46*1085*..
                92AH                             e13*2007/46*1107*..
                92AHN                            e13*2007/46*1108*..
                92AN                             e13*2007/46*1106*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½Jx20H2,        10Jx20H2,
                                                          ET45,1           ET45,1
                155 bis 405      Porsche Cayenne          265/45R20        265/45R20                       A01) bis A10)
                                 (Ausführungen ohne                        K04)                            A11) BF4) ER2)
                                 Serien-Verbreiterung)    275/45R20        275/45R20                       A01) bis A10)
                                                                           K04)                            A11) BF4) ER1)
                Die Verwendung des Rades GRI-N K 20, 5S3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00) an der Vorderachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100072 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000005-01-0-347
                Anlage-Nr. :                CE13
                Seite :                     5 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N K 20


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                9YA                             e13*2007/46*0900*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,         10Jx20H2,
                                                         ET45,1            ET45,1
                250 bis 324      Porsche Cayenne,        255/45R20         275/40R20                       A01) bis A10)
                                 Cayenne E-Hybrid                          K02)                            A11) B34a) BF4) E66) E67)
                                 (mit 5mm                                                                  ER2) V00)
                                 Radhausverbreiterungen 255/50R20          275/45R20                       A01) bis A10)
                                 im Bereich Radmitte)                      K02)                            A11) B34a) BF4) E66) E67)
                                                                                                           ER1) V00)
                                                             265/45R20              285/40R20              A01) bis A10)
                                                                                    K02)                   A11) B34a) BF4) E66) E67)
                                                                                                           ER2) V00)
                                                             275/45R20              305/40R20              A01) bis A10)
                                                                                    K02)                   A11) B34a) BF4) E66) E67)
                                                                                                           ER1)
§22 100072*01




                Die Verwendung des Rades GRI-N K 20, 5S3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00) an der Vorderachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                9YA                             e13*2007/46*0900*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,         10Jx20H2,
                                                         ET45,1            ET45,1
                250 bis 324      Porsche Cayenne,        255/45R20         275/40R20                       A02) bis A10)
                                 Cayenne E-Hybrid                                                          A11) B34a) BF4) E66) E67)
                                 (mit 15mm                                                                 ER2) V00)
                                 Radhausverbreiterungen 255/50R20          275/45R20                       A02) bis A10)
                                 im Bereich Radmitte)                                                      A11) B34a) BF4) E66) E67)
                                                                                                           ER1) V00)
                                                             265/45R20              285/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) B34a) BF4) E66) E67)
                                                                                                           ER2) V00)
                                                             275/45R20              305/40R20              A01) bis A10)
                                                                                    K04)                   A11) B34a) BF4) E66) E67)
                                                                                                           ER1)
                Die Verwendung des Rades GRI-N K 20, 5S3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00) an der Vorderachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100072 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000005-01-0-347
                Anlage-Nr. :                CE13
                Seite :                     6 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N K 20


                Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
                970                                e13*2007/46*0970*..
                970H                               e13*2007/46*1161*..
                970HN                              e13*2007/46*1160*..
                970N                               e13*2007/46*1143*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                                            8½Jx20H2,        10Jx20H2,
                                                            ET45,1           ET45,1
                155 bis 309      Porsche Panamera, -4, - 245/40R20           275/35R20                     A02) bis A10)
                                 4S, -Diesel, -S , -S E-                                                   BF5) E63) V00)
                                 Hybrid                     245/40R20        285/35R20                     A02) bis A10)
                                 (Ausf. mit kleinsten                                                      BF5) E63) V00)
                                 Serienrädern in 18Zoll)    255/40R20        285/35R20                     A01) bis A10)
                                                                                                           BF5) E63) V00)
                                                             255/40R20              295/35R20              A01) bis A10)
                                                                                    K02)                   BF5) E63) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N K 20, 5S3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
§22 100072*01




                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00) an der Vorderachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                Y1A                             e13*2007/46*0919*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,         10Jx20H2,
                                                         ET45,1            ET45,1
                113 bis 140      Porsche Taycan          235/45R20         275/40R20                       A02) bis A10)
                                 (Sport Limousine)                                                         BF4) EB1) V00)
                                                         235/45R20         305/35R20                       A01) bis A10)
                                                                           K04)                            BF4) EB1) V00)
                                                         245/40R20         285/35R20                       A01) bis A10)
                                                                           K04)                            BF4) EB1) V00)
                                                         245/45R20         285/40R20                       A01) bis A10)
                                                                           K04)                            BF4) EB1)
                                                         255/40R20         295/35R20                       A01) bis A10)
                                                                           K04)                            BF4) EB1)
                Die Verwendung des Rades GRI-N K 20, 5S3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00) an der Vorderachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100072 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000005-01-0-347
                Anlage-Nr. :                CE13
                Seite :                     7 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N K 20


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                Y1A                            e13*2007/46*0919*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,          10Jx20H2,
                                                        ET45,1             ET45,1
                140              Porsche Taycan Cross   235/45R20          275/40R20                       A02) bis A10)
                                 Turismo                                                                   BF4) EB1) V00)
                                                        235/45R20          305/35R20                       A02) bis A10)
                                                                                                           BF4) EB1) V00)
                                                             245/40R20              285/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF4) EB1) V00)
                                                             245/45R20              285/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF4) EB1)
                                                             255/40R20              295/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF4) EB1) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N K 20, 5S3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00) an der Vorderachse zulässig
§22 100072*01




                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.

                Auflagen und Hinweise

                A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                        dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                        nicht zulässig.

                A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                        über die Radkontur hinausragen.

                A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                        Befestigungsteile zu verwenden.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100072 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000005-01-0-347
                Anlage-Nr. :                CE13
                Seite :                     8 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N K 20



                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22 100072*01




                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse
                         2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)

                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29
                       mm
                       Anzugsmoment: 130 Nm

                BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
                       mm
                       Anzugsmoment: 130 Nm

                BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36
                       mm
                       Anzugsmoment: 160 Nm

                BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34
                       mm
                       Anzugsmoment: 160 Nm
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100072 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000005-01-0-347
                Anlage-Nr. :                CE13
                Seite :                     9 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N K 20


                BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29
                       mm
                       Anzugsmoment: 160 Nm

                E63)   Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor
                       Sonderrad-Anbau zu entfernen.

                E66)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé

                E67)   Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* bis NT12

                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. Porsche 9J1.615.105.S mit belüfteter Scheibe
                         Ø420x40 mm

                ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
§22 100072*01




                     zulässig bis zu einer Achslast von 1730 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                     zulässig bis zu einer Achslast von 1750 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G4L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/50R19,
                       275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100072 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000005-01-0-347
                Anlage-Nr. :                CE13
                Seite :                     10 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N K 20


                M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage CE13 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ GRI-N K 20 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 18.11.2024
§22 100072*01
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100072*01




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024