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							                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100072 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000005-01-0-347
                Anlage-Nr. :                EH1b
                Seite :                     1/6
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N K 20


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                 GRI-N K 20
                Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                           ETA BETA
                Montageposition:                                     Vorderachse **)
                Radausführung:                                              5S3
                Radausführungskennz.:                                       5S3
                Radgröße:                                                10Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                       45,1 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
§22 100072*01




                Lochzahl:                                                    5
                Mittenlochdurchmesser:                                   71,50 mm
                Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                            ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                      875 kg
                 Reifenabrollumfang:                                      2275 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades GRI-N K 20, 5S3 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
                beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GRI-N K 20 A, 5S3 (KBA-Nr.
                100070*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
                separaten Gutachten für den Radtyp GRI-N K 20 A, 5S3 (KBA-Nr. 100070*00) zu entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                     moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                         160 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100072 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000005-01-0-347
                Anlage-Nr. :                EH1b
                Seite :                     2/6
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N K 20


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                9YA                             e13*2007/46*0900*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         10Jx20H2,         11Jx20H2,
                                                         ET45,1            ET55,1
                250 bis 404      Porsche Cayenne,        265/45R20         285/40R20                       A01) bis A10)
                                 Cayenne E-Hybrid        K01) N275)                                        A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                 (mit 5mm                                                                  EF0) ER1) V00)
                                 Radhausverbreiterungen 265/45R20          325/35R20                       A01) bis A10)
                                 im Bereich Radmitte)    K01) N275)                                        A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) ER1) V00)
                                                             265/45R20 M+S          285/40R20 M+S          A01) bis A10)
                                                             K01) W275)                                    A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) ER1) V00)
                                                             275/45R20              305/40R20              A01) bis A10)
                                                             K01) N285)                                    A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) ER1)
§22 100072*01




                                                             275/45R20 M+S          305/40R20 M+S          A01) bis A10)
                                                             K01)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) ER1)
                                                             285/40R20              315/35R20              A01) bis A10)
                                                             K01)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) ER1) V00)
                                                             295/40R20              325/35R20              A01) bis A10)
                                                             K01)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) ER1) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N K 20, 5S3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 20 A, 5S3 (KBA-Nr. 100070*00) an der Hinterachse
                zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
                genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100072 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000005-01-0-347
                Anlage-Nr. :                EH1b
                Seite :                     3/6
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N K 20


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                9YA                             e13*2007/46*0900*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         10Jx20H2,         11Jx20H2,
                                                         ET45,1            ET55,1
                250 bis 404      Porsche Cayenne,        265/45R20         285/40R20                       A02) bis A10)
                                 Cayenne E-Hybrid        N275)                                             A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                 (mit 15mm                                                                 EF0) ER1) V00)
                                 Radhausverbreiterungen 265/45R20          325/35R20                       A01) bis A10)
                                 im Bereich Radmitte)    N275)                                             A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) ER1) V00)
                                                             265/45R20 M+S          285/40R20 M+S          A02) bis A10)
                                                             W275)                                         A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) ER1) V00)
                                                             275/45R20              305/40R20              A02) bis A10)
                                                             N285)                                         A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) ER1)
§22 100072*01




                                                             275/45R20 M+S          305/40R20 M+S          A02) bis A10)
                                                                                                           A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) ER1)
                                                             285/40R20              315/35R20              A01) bis A10)
                                                                                                           A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) ER1) V00)
                                                             295/40R20              325/35R20              A01) bis A10)
                                                             K01)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) ER1) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N K 20, 5S3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 20 A, 5S3 (KBA-Nr. 100070*00) an der Hinterachse
                zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
                genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                9YA                            e13*2007/46*0900*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        10Jx20H2,          11Jx20H2,
                                                        ET45,1             ET55,1
                250 bis 404      Porsche Cayenne Coupe, 275/45R20          305/40R20                       A02) bis A10)
                                 Cayenne Coupe E-Hybrid N285)                                              A11) B34a) BF1) EF0) ER1)
                                                        275/45R20 M+S      305/40R20 M+S                   A02) bis A10)
                                                                                                           A11) B34a) BF1) EF0) ER1)
                                                             285/40R20              315/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) B34a) BF1) EF0) ER1)
                                                                                                           V00)
                                                             295/40R20              325/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) B34a) BF1) EF0) ER1)
                                                                                                           V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N K 20, 5S3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 20 A, 5S3 (KBA-Nr. 100070*00) an der Hinterachse
                zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
                genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100072 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000005-01-0-347
                Anlage-Nr. :                EH1b
                Seite :                     4/6
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N K 20


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 100072*01




                       nicht zulässig.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100072 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000005-01-0-347
                Anlage-Nr. :                EH1b
                Seite :                     5/6
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N K 20


                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse
                         2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)

                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34
                       mm
                       Anzugsmoment: 160 Nm

                E66)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé

                E67)   Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* bis NT12
§22 100072*01




                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                     zulässig bis zu einer Achslast von 1750 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100072 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000005-01-0-347
                Anlage-Nr. :                EH1b
                Seite :                     6/6
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N K 20


                W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                Die Anlage EH1b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ GRI-N K 20 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 24.01.2025
§22 100072*01
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100072*01




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024