Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100072 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000005-01-0-347
Anlage-Nr. : EH1c
Seite : 1/6
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N K 20
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GRI-N K 20
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: ETA BETA
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: 5S3
Radausführungskennz.: 5S3
Radgröße: 10Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 45,1 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
§22 100072*01
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 875 kg
Reifenabrollumfang: 2275 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades GRI-N K 20, 5S3 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GRI-N K 20 A, 5S4 (KBA-Nr.
100070*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp GRI-N K 20 A, 5S4 (KBA-Nr. 100070*00) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: PORSCHE
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100072 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000005-01-0-347
Anlage-Nr. : EH1c
Seite : 2/6
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N K 20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10Jx20H2, 11Jx20H2,
ET45,1 ET60,1
250 bis 404 Porsche Cayenne, 265/45R20 285/40R20 A01) bis A10)
Cayenne E-Hybrid K01) N275) A11) B34a) BF1) E66) E67)
(mit 5mm EF0) ER1) V00)
Radhausverbreiterungen 265/45R20 325/35R20 A01) bis A10)
im Bereich Radmitte) K01) N275) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) ER1) V00)
265/45R20 M+S 285/40R20 M+S A01) bis A10)
K01) W275) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) ER1) V00)
275/45R20 305/40R20 A01) bis A10)
K01) N285) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) ER1)
§22 100072*01
275/45R20 M+S 305/40R20 M+S A01) bis A10)
K01) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) ER1)
285/40R20 315/35R20 A01) bis A10)
K01) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) ER1) V00)
295/40R20 325/35R20 A01) bis A10)
K01) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) ER1) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N K 20, 5S3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 20 A, 5S4 (KBA-Nr. 100070*00) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100072 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000005-01-0-347
Anlage-Nr. : EH1c
Seite : 3/6
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N K 20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10Jx20H2, 11Jx20H2,
ET45,1 ET60,1
250 bis 404 Porsche Cayenne, 265/45R20 285/40R20 A02) bis A10)
Cayenne E-Hybrid N275) A11) B34a) BF1) E66) E67)
(mit 15mm EF0) ER1) V00)
Radhausverbreiterungen 265/45R20 325/35R20 A02) bis A10)
im Bereich Radmitte) N275) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) ER1) V00)
265/45R20 M+S 285/40R20 M+S A02) bis A10)
W275) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) ER1) V00)
275/45R20 305/40R20 A02) bis A10)
N285) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) ER1)
§22 100072*01
275/45R20 M+S 305/40R20 M+S A02) bis A10)
A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) ER1)
285/40R20 315/35R20 A02) bis A10)
A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) ER1) V00)
295/40R20 325/35R20 A01) bis A10)
K01) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) ER1) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N K 20, 5S3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 20 A, 5S4 (KBA-Nr. 100070*00) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10Jx20H2, 11Jx20H2,
ET45,1 ET60,1
250 bis 404 Porsche Cayenne Coupe, 275/45R20 305/40R20 A02) bis A10)
Cayenne Coupe E-Hybrid N285) A11) B34a) BF1) EF0) ER1)
275/45R20 M+S 305/40R20 M+S A02) bis A10)
A11) B34a) BF1) EF0) ER1)
285/40R20 315/35R20 A02) bis A10)
A11) B34a) BF1) EF0) ER1)
V00)
295/40R20 325/35R20 A02) bis A10)
A11) B34a) BF1) EF0) ER1)
V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N K 20, 5S3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 20 A, 5S4 (KBA-Nr. 100070*00) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100072 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000005-01-0-347
Anlage-Nr. : EH1c
Seite : 4/6
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N K 20
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 100072*01
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100072 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000005-01-0-347
Anlage-Nr. : EH1c
Seite : 5/6
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N K 20
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
• PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse
2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34
mm
Anzugsmoment: 160 Nm
E66) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé
E67) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* bis NT12
§22 100072*01
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1750 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100072 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000005-01-0-347
Anlage-Nr. : EH1c
Seite : 6/6
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N K 20
W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage EH1c mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ GRI-N K 20 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH
Geschäftsstelle Essen, 24.01.2025
§22 100072*01
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
Seite 9 von 9
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100072*01
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024