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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                CD13
                Seite :                     1/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                  GRI-N 20
                Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                           ETA BETA
                Montageposition:                                     Vorderachse **)
                Radausführung:                                             5S2
                Radausführungskennz.:                                      5S2
                Radgröße:                                               8½Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                       50,1 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
§22 100069*00




                Lochzahl:                                                    5
                Mittenlochdurchmesser:                                   71,50 mm
                Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                            ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
                 Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades GRI-N 20, 5S2 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
                beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GRI-N 20 A, 5S1 (KBA-Nr.
                100068*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
                separaten Gutachten für den Radtyp GRI-N 20 A, 5S1 (KBA-Nr. 100068*00) zu entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                CD13
                Seite :                     2/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                                Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                                        moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                                            130 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                                                130 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
                BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                                                160 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
                BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                                                160 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
                BF5       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                                                160 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                987                             e13*2001/116*0141*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
§22 100069*00




                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,         9Jx20H2,
                                                         ET50,1            ET40,1
                155 bis 243      Porsche Boxster,        235/30R20         255/30R20                       A02) bis A10)
                                 Cayman                                                                    BF1) V00)
                                                         235/30R20         265/30R20                       A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 20, 5S2 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20 A, 5S1 (KBA-Nr. 100068*00) an der Hinterachse
                zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
                genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                987                             e13*2001/116*0141*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,         9Jx20H2,
                                                         ET50,1            ET40,1
                155 bis 243      Porsche Boxster,        235/30R20         255/30R20                       A02) bis A10)
                                 Caymann, Cayman S,                                                        BF1) V00)
                                 Cayman R                235/30R20         265/30R20                       A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 20, 5S2 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20 A, 5S1 (KBA-Nr. 100068*00) an der Hinterachse
                zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
                genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                CD13
                Seite :                     3/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                981                             e13*2007/46*1185*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,         9Jx20H2,
                                                         ET50,1            ET40,1
                155 bis 250      Porsche Boxster,        235/30R20         275/30R20                       A02) bis A10)
                                 Cayman                                                                    BF2) V00)
                                                         235/35R20         265/35R20                       A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) V00)
                                                             235/35R20              275/30R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) V00)
                                                             245/30R20              275/30R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) V00)
                                                             255/30R20              275/30R20              A01) bis A10)
                                                             K01)                                          BF2) V00)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 20, 5S2 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20 A, 5S1 (KBA-Nr. 100068*00) an der Hinterachse
§22 100069*00




                zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
                genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                9PA                            e13*2001/116*0089*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,          9Jx20H2,
                                                        ET50,1             ET40,1
                176 bis 397      Porsche Cayenne        245/45R20          245/45R20                       A02) bis A10)
                                                        EF1)                                               A11) BF3) ER1) N255)
                                                        255/45R20          255/45R20                       A01) bis A10)
                                                        EF1) K03)                                          A11) BF3) ER1) N265)
                                                        265/45R20          265/45R20                       A01) bis A10)
                                                        EF1) K03)                                          A11) BF3) ER1)
                                                        275/45R20          275/45R20                       A01) bis A10)
                                                        EF1) K01)                                          A11) BF3) ER1) G4L)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 20, 5S2 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20 A, 5S1 (KBA-Nr. 100068*00) an der Hinterachse
                zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
                genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                CD13
                Seite :                     4/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                92A                              e13*2007/46*1085*..
                92AH                             e13*2007/46*1107*..
                92AHN                            e13*2007/46*1108*..
                92AN                             e13*2007/46*1106*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½Jx20H2,        9Jx20H2,
                                                          ET50,1           ET40,1
                155 bis 405      Porsche Cayenne          255/45R20        255/45R20                       A02) bis A10)
                                 (Ausführungen mit                                                         A11) BF4) ER1) N265)
                                 Serien-Verbreiterung)    255/50R20        255/50R20                       A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF4) ER1) N265)
                                                             265/45R20              265/45R20              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF4) ER1)
                                                             275/45R20              275/45R20              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF4) ER1)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 20, 5S2 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
§22 100069*00




                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20 A, 5S1 (KBA-Nr. 100068*00) an der Hinterachse
                zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
                genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                92A                              e13*2007/46*1085*..
                92AH                             e13*2007/46*1107*..
                92AHN                            e13*2007/46*1108*..
                92AN                             e13*2007/46*1106*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½Jx20H2,        9Jx20H2,
                                                          ET50,1           ET40,1
                155 bis 405      Porsche Cayenne          255/45R20        255/45R20                       A01) bis A10)
                                 (Ausführungen ohne                                                        A11) BF4) ER1) N265)
                                 Serien-Verbreiterung)    255/50R20        255/50R20                       A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF4) ER1) N265)
                                                             265/45R20              265/45R20              A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF4) ER1)
                                                             275/45R20              275/45R20              A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF4) ER1)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 20, 5S2 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20 A, 5S1 (KBA-Nr. 100068*00) an der Hinterachse
                zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
                genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                CD13
                Seite :                     5/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
                970                                e13*2007/46*0970*..
                970H                               e13*2007/46*1161*..
                970HN                              e13*2007/46*1160*..
                970N                               e13*2007/46*1143*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                                            8½Jx20H2,        9Jx20H2,
                                                            ET50,1           ET40,1
                155 bis 309      Porsche Panamera, -4, - 245/40R20           275/35R20                     A02) bis A10)
                                 4S, -Diesel, -S , -S E-                                                   BF5) E63) EF0) V00)
                                 Hybrid
                                 (Ausf. mit kleinsten
                                 Serienrädern in 18Zoll)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 20, 5S2 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20 A, 5S1 (KBA-Nr. 100068*00) an der Hinterachse
                zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
                genannten Reifengrößen zulässig.
§22 100069*00




                Auflagen und Hinweise

                A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                        dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                        nicht zulässig.

                A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                        über die Radkontur hinausragen.

                A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                        Befestigungsteile zu verwenden.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                CD13
                Seite :                     6/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
§22 100069*00




                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
                       mm
                       Anzugsmoment: 130 Nm

                BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29
                       mm
                       Anzugsmoment: 130 Nm

                BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36
                       mm
                       Anzugsmoment: 160 Nm

                BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34
                       mm
                       Anzugsmoment: 160 Nm

                BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29
                       mm
                       Anzugsmoment: 160 Nm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                CD13
                Seite :                     7/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                E63)   Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor
                       Sonderrad-Anbau zu entfernen.

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                EF1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
                       ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades
                       sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                     zulässig bis zu einer Achslast von 1750 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
§22 100069*00




                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G4L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/50R19,
                       275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100069 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000003-00-0-347
                Anlage-Nr. :                CD13
                Seite :                     8/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 20


                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage CD13 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ GRI-N 20 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 18.11.2024
§22 100069*00
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100069*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024