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							Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100068 nach §22 StVZO
Nr. :                       RT-000004-00-0-347
Anlage-Nr. :                CD12
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp :                  GRI-N 20 A


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 GRI-N 20 A
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           ETA BETA
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                             5S1
Radausführungskennz.:                                      5S1
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40,1 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   71,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      875 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2365 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades GRI-N 20 A, 5S1 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100068 nach §22 StVZO
Nr. :                       RT-000004-00-0-347
Anlage-Nr. :                CD12
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp :                  GRI-N 20 A


Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                                            130 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                                                130 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                                                160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                                                160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
BF5       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                                                160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
987                             e13*2001/116*0141*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx20H2,         9Jx20H2,
                                         ET45,1            ET40,1
155 bis 243      Porsche Boxster,        235/30R20         255/30R20                       A01) bis A10)
                 Cayman                                    N265)                           BF1) V00)
                                         235/30R20         265/30R20                       A01) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             245/30R20              265/30R20              A01) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             245/30R20              275/30R20              A01) bis A10)
                                                                    K04) K16) K21)         BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 20 A, 5S1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
987                             e13*2001/116*0141*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx20H2,         9Jx20H2,
                                         ET45,1            ET40,1
155 bis 243      Porsche Boxster,        235/30R20         255/30R20                       A01) bis A10)
                 Caymann, Cayman S,                        N265)                           BF1) V00)
                 Cayman R                235/30R20         265/30R20                       A01) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             245/30R20              265/30R20              A01) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             245/30R20              275/30R20              A01) bis A10)
                                                                    K04) K16) K21)         BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 20 A, 5S1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100068 nach §22 StVZO
Nr. :                       RT-000004-00-0-347
Anlage-Nr. :                CD12
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp :                  GRI-N 20 A


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
981                             e13*2007/46*1185*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx20H2,         9Jx20H2,
                                         ET45,1            ET40,1
155 bis 250      Porsche Boxster,        235/30R20         275/30R20                       A01) bis A10)
                 Cayman                                                                    BF2) V00)
                                         245/30R20         275/30R20                       A01) bis A10)
                                                                                           BF2) V00)
                                             255/30R20              275/30R20              A01) bis A10)
                                                                                           BF2) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 20 A, 5S1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
9PA                            e13*2001/116*0089*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx20H2,          9Jx20H2,
                                        ET45,1             ET40,1
176 bis 397      Porsche Cayenne        245/45R20          245/45R20                       A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF3) ER1) N255)
                                             255/45R20              255/45R20              A01) bis A10)
                                                                    K04)                   A11) BF3) ER1) N265)
                                             265/45R20              265/45R20              A01) bis A10)
                                                                    K04)                   A11) BF3) ER1)
                                             275/45R20              275/45R20              A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF3) ER1) G4L)
Die Verwendung des Rades GRI-N 20 A, 5S1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100068 nach §22 StVZO
Nr. :                       RT-000004-00-0-347
Anlage-Nr. :                CD12
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp :                  GRI-N 20 A


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                              e13*2007/46*1085*..
92AH                             e13*2007/46*1107*..
92AHN                            e13*2007/46*1108*..
92AN                             e13*2007/46*1106*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx20H2,        9Jx20H2,
                                          ET45,1           ET40,1
155 bis 405      Porsche Cayenne          255/45R20        255/45R20                       A02) bis A10)
                 (Ausführungen mit                                                         A11) BF4) ER1) N265)
                 Serien-Verbreiterung)    255/50R20        255/50R20                       A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF4) ER1) N265)
                                             265/45R20              265/45R20              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF4) ER1)
                                             275/45R20              275/45R20              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF4) ER1)
Die Verwendung des Rades GRI-N 20 A, 5S1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                              e13*2007/46*1085*..
92AH                             e13*2007/46*1107*..
92AHN                            e13*2007/46*1108*..
92AN                             e13*2007/46*1106*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx20H2,        9Jx20H2,
                                          ET45,1           ET40,1
155 bis 405      Porsche Cayenne          255/45R20        255/45R20                       A01) bis A10)
                 (Ausführungen ohne                        K04)                            A11) BF4) ER1) N265)
                 Serien-Verbreiterung)    255/50R20        255/50R20                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF4) ER1) N265)
                                          265/45R20        265/45R20                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF4) ER1)
                                          275/45R20        275/45R20                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF4) ER1)
Die Verwendung des Rades GRI-N 20 A, 5S1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100068 nach §22 StVZO
Nr. :                       RT-000004-00-0-347
Anlage-Nr. :                CD12
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp :                  GRI-N 20 A


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
970                                e13*2007/46*0970*..
970H                               e13*2007/46*1161*..
970HN                              e13*2007/46*1160*..
970N                               e13*2007/46*1143*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                            8½Jx20H2,        9Jx20H2,
                                            ET45,1           ET40,1
155 bis 309      Porsche Panamera, -4, - 245/40R20           275/35R20                     A02) bis A10)
                 4S, -Diesel, -S , -S E-                                                   BF5) E63) EF0) V00)
                 Hybrid
                 (Ausf. mit kleinsten
                 Serienrädern in 18Zoll)
Die Verwendung des Rades GRI-N 20 A, 5S1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N 20, 5S1 (KBA-Nr. 100069*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
        über die Radkontur hinausragen.

A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
        Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100068 nach §22 StVZO
Nr. :                       RT-000004-00-0-347
Anlage-Nr. :                CD12
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp :                  GRI-N 20 A


A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
       mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29
       mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36
       mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34
       mm
       Anzugsmoment: 160 Nm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100068 nach §22 StVZO
Nr. :                       RT-000004-00-0-347
Anlage-Nr. :                CD12
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp :                  GRI-N 20 A


BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29
       mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E63)   Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor
       Sonderrad-Anbau zu entfernen.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1750 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G4L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/50R19,
       275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100068 nach §22 StVZO
Nr. :                       RT-000004-00-0-347
Anlage-Nr. :                CD12
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp :                  GRI-N 20 A


N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage CD12 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ GRI-N 20 A des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

Geschäftsstelle Essen, 18.11.2024