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							Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100068 nach §22 StVZO
Nr. :                       RT-000004-00-0-347
Anlage-Nr. :                DE8
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp :                  GRI-N 20 A


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 GRI-N 20 A
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           ETA BETA
Montageposition:                                      Vorderachse **)
Radausführung:                                              5S1
Radausführungskennz.:                                       5S1
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40,1 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   71,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      875 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2365 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades GRI-N 20 A, 5S1 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GRI-N K 20, 5S3 (KBA-Nr.
100072*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp GRI-N K 20, 5S3 (KBA-Nr. 100072*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                         130 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                        160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100068 nach §22 StVZO
Nr. :                       RT-000004-00-0-347
Anlage-Nr. :                DE8
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp :                  GRI-N 20 A


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
987                             e13*2001/116*0141*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9Jx20H2,          10Jx20H2,
                                         ET40,1            ET45,1
155 bis 243      Porsche Boxster,        235/30R20         265/30R20                       A01) bis A10)
                 Cayman                  K01) M00)                                         BF1) V00)
                                         245/30R20         265/30R20                       A01) bis A10)
                                         K01)                                              BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 20 A, 5S1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 20, 5S3 (KBA-Nr. 100072*00) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
987                             e13*2001/116*0141*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9Jx20H2,          10Jx20H2,
                                         ET40,1            ET45,1
155 bis 243      Porsche Boxster,        235/30R20         265/30R20                       A01) bis A10)
                 Caymann, Cayman S,      K01) M00)                                         BF1) V00)
                 Cayman R                245/30R20         265/30R20                       A01) bis A10)
                                         K01)                                              BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 20 A, 5S1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 20, 5S3 (KBA-Nr. 100072*00) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                             e13*2007/46*0900*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9Jx20H2,          10Jx20H2,
                                         ET40,1            ET45,1
250 bis 324      Porsche Cayenne,        255/45R20         275/40R20                       A01) bis A10)
                 Cayenne E-Hybrid                                                          A11) B34a) BF2) E66) E67)
                 (mit 5mm                                                                  ER4) V00)
                 Radhausverbreiterungen 255/50R20          275/45R20                       A01) bis A10)
                 im Bereich Radmitte)    K01)                                              A11) B34a) BF2) E66) E67)
                                                                                           ER3) V00)
                                             265/45R20              285/40R20              A01) bis A10)
                                             K01)                                          A11) B34a) BF2) E66) E67)
                                                                                           ER4) V00)
                                             275/45R20              305/40R20              A01) bis A10)
                                             K01)                                          A11) B34a) BF2) E66) E67)
                                                                                           ER3)
Die Verwendung des Rades GRI-N 20 A, 5S1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 20, 5S3 (KBA-Nr. 100072*00) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100068 nach §22 StVZO
Nr. :                       RT-000004-00-0-347
Anlage-Nr. :                DE8
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp :                  GRI-N 20 A


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                             e13*2007/46*0900*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9Jx20H2,          10Jx20H2,
                                         ET40,1            ET45,1
250 bis 324      Porsche Cayenne,        255/45R20         275/40R20                       A02) bis A10)
                 Cayenne E-Hybrid                                                          A11) B34a) BF2) E66) E67)
                 (mit 15mm                                                                 ER4) V00)
                 Radhausverbreiterungen 255/50R20          275/45R20                       A02) bis A10)
                 im Bereich Radmitte)                                                      A11) B34a) BF2) E66) E67)
                                                                                           ER3) V00)
                                             265/45R20              285/40R20              A02) bis A10)
                                                                                           A11) B34a) BF2) E66) E67)
                                                                                           ER4) V00)
                                             275/45R20              305/40R20              A01) bis A10)
                                                                                           A11) B34a) BF2) E66) E67)
                                                                                           ER3)
Die Verwendung des Rades GRI-N 20 A, 5S1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 20, 5S3 (KBA-Nr. 100072*00) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                             e13*2007/46*0900*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9Jx20H2,          10Jx20H2,
                                         ET40,1            ET45,1
224 bis 349      Porsche Cayenne,        255/50R20         305/40R20                       A02) bis A10)
                 Cayenne E-Hybrid                                                          A11) B34a) BF2) E66) E67a)
                 (Modell 2023, mit 5mm                                                     ER3) V00)
                 Radhausverbreiterungen 255/55R20          295/45R20                       A01) bis A10)
                 im Bereich Radmitte)                                                      A11) B34a) BF2) E66) E67a)
                                                                                           ER2)
                                             255/55R20              305/45R20              A02) bis A10)
                                                                                           A11) B34a) BF2) E66) E67a)
                                                                                           ER1) V00)
Die Verwendung des Rades GRI-N 20 A, 5S1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 20, 5S3 (KBA-Nr. 100072*00) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100068 nach §22 StVZO
Nr. :                       RT-000004-00-0-347
Anlage-Nr. :                DE8
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp :                  GRI-N 20 A


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
      • PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse
         2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100068 nach §22 StVZO
Nr. :                       RT-000004-00-0-347
Anlage-Nr. :                DE8
Seite :                     5/6
Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp :                  GRI-N 20 A


BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
       mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34
       mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E66)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé

E67)   Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* bis NT12

E67a) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* ab NT13

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1680 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1690 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1730 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1750 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100068 nach §22 StVZO
Nr. :                       RT-000004-00-0-347
Anlage-Nr. :                DE8
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp :                  GRI-N 20 A



Die Anlage DE8 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ GRI-N 20 A des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

Geschäftsstelle Essen, 18.11.2024