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							Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
5G                  5G                      ohne                        72,6                    760     2175    03/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : M85; 3K-N1; 3C; M3; 3L; 392C; 390L; M-V; 3K; M390
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : X-N1; (Nur BMW X1)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : X1-N1; X1; ZR; Z89
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 6C; GT; 5K; K-N1; M3
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : 1K2; 1K4; X-N1; 5L; 3C; X3; 3-V; 1C
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : M-V; M3; M390; M85; ZR; Z89; 3C; 3K; 3K-N1; 3L;
                                          390L; 392C
                                          120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                          140 Nm für Typ : GT; K-N1; M3; X-N1; X3; 1C; 3C; 3-V; 5K; 5L; 6C
                                          140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                          3L
Verkaufsbezeichnung:     BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
M390         e1*2001/116*0345*.. 309            245/30R20 90Y 57E; 68I                     Nur M3; Limousine;
                                                245/30ZR20    53S; 57E; 68I                Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                           723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76A
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Verkaufsbezeichnung:     BMW M3,1ER REIHE M
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
M-V          e1*2007/46*0383*.. 309   245/30R20 90Y 57E; 68I                             Nur M3; Limousine;
                                      245/30ZR20    53S; 57E; 68I                        Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76A

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 265 225/35R20 90Y GA5; 11A; 246; 26P;              BMW 3er (F31) ab
3K-N1        e24*2007/46*0022*..                        57E                              2012;
                                                                                         Ab
                                              235/30R20 88Y 11A; 24J; 26P; 57E;          e24*2007/46*0022*03;
                                                            577; 679                     Ab
                                                                                         e1*2007/46*0315*06;
                                              255/30R20 92Y GA5; 11A; 22L; 22Q;          Allradantrieb;
                                                            244; 247; 27B; 27F;          Heckantrieb;
                                                            57F
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 512; 6AA;
                                                                                         6AZ; 71A; 723; 73C;
                                                                                         74D; 74P
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 265 225/35R20 90      GA5; 11A; 24J; 57E       BMW 3er (F30) ab
                                                                                         2012;
                                              235/30R20 88      11A; 24J; 26P; 57E;      Ab
                                                                577; 6AA; 679            e1*2007/46*0314*05;
                                                                                         Limousine; Stufenheck;
                                              255/30R20 92      GA5; 11A; 22M; 22P;      Allradantrieb;
                                                                244; 247; 27B; 27H;      Heckantrieb;
                                                                57F
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                         71A; 723; 73C; 74D;
                                                                                         74P
3-V            e1*2007/46*0559*..    100 - 250 225/35R20 90     XFA; 5GA                 ab
                                                                                         e1*2007/46*0559*01;
                                              235/35R20 88Y 11A; 26B; 5FE; 67J;          Allradantrieb;
                                                            67X                          Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                         71A; 723; 73C; 74D;
                                                                                         74P
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 225 235/30R20 88Y 11A; 21P; 57E; 577;          Nur bis
390L           e1*2001/116*0308*..                          679                          e1*2007/46*0314*04;
                                                                                         Facelift ab September
                                                                                         2008; Ab
                                                                                         e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76A
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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                                                                                                     Seite: 3 von 20
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 225 235/30R20 88Y 11A; 21P; 57E; 577;              Nur bis
3K-N1        e24*2007/46*0022*..                        679                              e1*2007/46*0315*05;
390L         e1*2001/116*0308*..                                                         Facelift ab September
                                                                                         2008; Nur bis
                                                                                         e24*2007/46*0022*02;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         Touring; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76A
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 225 235/30R20 88Y 11A; 24J; 57E; 577;          Nur bis
                                                            679                          e1*2001/116*0308*08;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76A
390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 225 235/30R20 88Y 11A; 24J; 57E; 577;          Nur bis
                                                            679                          e1*2001/116*0308*08;
                                                                                         Touring; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76A
3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 225 235/30R20 88W 11A; 24J; 57E; 577;         bis
392C           e1*2001/116*0346*..                           679                         e1*2007/46*0316*07;
                                                                                         Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76A
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 225 235/30R20 88W 11A; 24J; 57E; 577;          bis
392C           e1*2001/116*0346*..                          679                          e1*2007/46*0316*07;
                                                                                         Coupe; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76A

Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/35R20 90  GA5; 11A; 245; 57E               4er Gran Coupe (F36);
                                          255/30R20 92Y GA5; 11A; 244; 247;              ab
                                                        27B; 27H; 57F                    e1*2007/46*0316*10;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                         71A; 723; 73C; 74D;
                                                                                         74P
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/35R20 90          GA5; 11A; 245; 57E       ab
                                                                                         e1*2007/46*0316*09;
                                              255/30R20 92Y GA5; 11A; 244; 247;          4er Cabrio (F33);
                                                            27B; 27H; 57F                Cabrio; Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                         71A; 723; 73C; 74D;
                                                                                         74P
3C             e1*2007/46*0316*..   120 - 265 225/35R20 90      GA5; 11A; 245; 57E       ab
                                                                                         e1*2007/46*0316*08;
                                              255/30R20 92      GA5; 11A; 244; 247;      4er Coupe (F32);
                                                                27B; 27H; 57F            Coupe; Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                         71A; 723; 73C; 74D;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
M85          e1*2001/116*0364*.. 252  235/30R20 88              11A; 24J; 57E; 577       M Roadster (Cabrio);
                                      245/30R20 86              11A; 21P; 21Q; 24C;      M Coupe;
                                                                57E; 68I; 68Z            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 533; 6AZ;
                                                                                         71A; 723; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76A; 97K

Verkaufsbezeichnung:     M2, M3, M4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
M3           e1*2007/46*0377*..  317 - 331 255/30R20 92         6AA                      M3; M4; ab
                                                                                         e1*2007/46*0377*06;
                                                                                         Cabrio; Coupe;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 73C; 74D; 74P;
                                                                                         76A; 97D

Verkaufsbezeichnung:     M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
M3           e1*2007/46*0377*..     309       245/30R20 90Y 57E; 68I                     Nur M3; bis
                                              245/30ZR20    53S; 57E; 68I                e1*2007/46*0377*05;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76A
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 244; 245 Nur BMW X1;
                                                                                Allradantrieb;
                                                                                Heckantrieb;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                71A; 723; 729; 73C;
                                                                                74A; 74P; 744

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 244; 245 Nur BMW X1;
                                                                               Allradantrieb;
                                                                               Heckantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                               71A; 723; 729; 73C;
                                                                               74A; 74P; 744

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 244; 245 Nur BMW X1;
                                                                               Allradantrieb;
                                                                               Heckantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                               71A; 723; 729; 73C;
                                                                               74A; 74P; 744
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 245/40R20 95W 11A; 245; 248          BMW X3; BMW X4;
                                          255/35R20 97  11A; 24J; 244          Allradantrieb;
                                          255/40R20 97  11A; 24J; 244          Heckantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                               723; 73C; 74D; 74P

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 245/40R20 95W         11A; 245; 248            BMW X3; BMW X4;
                                          255/35R20 97          11A; 24J; 244            Allradantrieb;
                                          255/40R20 97          11A; 24J; 244            Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 73C; 74D; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
ZR           e1*2007/46*0373*..  115 - 225 235/30R20 88Y 11A; 21N; 22I; 24J; 248         Cabrio; Heckantrieb;
Z89          e1*2001/116*0499*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                 115 - 250 235/30R20 88  11A; 21N; 24J; 57E;             12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                         577; 67W                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 97K
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 240 235/30R20 88Y 11A; 22L; 24C; 24D;               BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..                        26B; 26J; 27F; 54A                BMW 1er (F21 2012);
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2007/46*0283*04;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2007/46*0273*04;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 73C; 74D; 74P

Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 235/30R20 88Y 11A; 241; 244; 246;              2ER REIHE; ab
                                                        247; 26B; 26J; 27F;              e1*2007/46*0277*08;
                                                        5FE; 54A; 6AI                    Cabrio; Coupe;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                         71A; 723; 73C; 74D;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
GT           e1*2007/46*0215*..  120 - 330 245/35R20 95         57E; 68V                 Nur BMW 5er Gran
                                           245/40R20 99         57E; 575                 Turismo;
                                           255/35R20 97         57E; 68Q                 Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         74P; 744; 76A

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 245/35R20 95Y GAB; 57E; 68V                    Nur BMW 5er Touring;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         74P; 76A
5K             e1*2007/46*0455*..   100 - 330 245/35R20 95Y GAB; 51J; 57E; 68V           Nur BMW 5er Touring;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         74P; 76A
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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                                                                                                     Seite: 7 von 20
Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
5L           e1*2007/46*0363*.. 120 - 330 245/35R20 95Y 51J                              Stufenheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         74P
5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 245/30R20 90Y 5GA; 57E; 68I                Stufenheck;
                                              245/35R20 95Y 51J                          Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 245/35R20 95Y GAB; 57E; 68V                    Nur BMW 5er Touring;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         74P; 76A
K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 330 245/35R20 95      57E; 68V                 Nur BMW 5er Gran
                                              245/40R20 99      57E; 575                 Turismo;
                                              255/35R20 97      57E; 68Q                 Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         74P; 744; 76A
K-N1           e1*2007/46*0508*..   100 - 330 245/35R20 95Y GAB; 51J; 57E; 68V           Nur BMW 5er Touring;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         74P; 76A

Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/35R20 92          5GM; 51J; 57E; 67J;      Lim (Gran Coupe 4-
                                                                67X                      türig); Allradantrieb;
                                              245/35R20 95      GAB; 57E; 68V            Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                         71A; 723; 729; 73C;
                                                                                         74D; 74P; 76A
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/35R20 92          5GM; 51J; 57E; 67J       Nicht Lim (Gran Coupe
                                          245/35R20 95          GAB; 57E; 68V            4-türig); Cabrio;
                                                                                         Coupe; Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                         71A; 723; 729; 73C;
                                                                                         74D; 74P; 76A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
577) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/30R20
                    Hinterachse:                        285/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
679) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/30R20
                    Hinterachse:                          275/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R20
                    Hinterachse:                        265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/30R20
                     Hinterachse:                          275/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R20
                     Hinterachse:                          275/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/30R20
                     Hinterachse:                        295/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          255/35R20
                     Hinterachse:                          285/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/35R20
                     Hinterachse:                        285/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          285/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/30R20
                    Hinterachse:                        235/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
97D) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
     Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des
     Sonderrades der Hinterachse sein muß.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
GA5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/35R20
     Hinterachse: 255/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R20
     Hinterachse: 275/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW
       Fahrzeugtyp:    3-V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0559*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):    ab e1*2007/46*0559*01

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 170             y = 260                   HA
             27B                      x = 220             y = 310                   HA
             26P                      x = 175             y = 270                   VA
             26B                      x = 225             y = 320                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
             27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
             26J                   x = 225       y = 320            23                 VA
             26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0277*..
       Handelsbez.:    2ER REIHE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 280       y = 370            30                 HA
             27H                   x = 280       y = 370             8                 HA
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3K
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0315*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 170             y = 260                   HA
             27B                      x = 220             y = 310                   HA
             26P                      x = 175             y = 270                   VA
             26B                      x = 225             y = 320                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
             27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
             26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
             26J                   x = 225       y = 320            25                 VA
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1K4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:    1ER REIHE

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 220             y = 270                   HA
             27I                      x = 170             y = 240                   HA
             26B                      x = 190             y = 220                   VA
             26P                      x = 140             y = 170                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 220       y = 270             8                 HA
             26J                   x = 190       y = 220            25                 VA
             26N                   x = 190       y = 220             8                 VA
             27F                   x = 220       y = 270            30                 HA
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0316*..
       Handelsbez.:    BMW 4ER REIHE

        Variante(n):    ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 220             y = 310                   HA
             27I                      x = 170             y = 260                   HA
             26B                      x = 225             y = 320                   VA
             26P                      x = 175             y = 270                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 220       y = 310            33                 HA
             27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
             26J                   x = 225       y = 320            12                 VA
             26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0314*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):    Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 170             y = 260                   HA
             27B                      x = 220             y = 310                   HA
             26P                      x = 175             y = 270                   VA
             26B                      x = 225             y = 320                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
             27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
             26J                   x = 225       y = 320            23                 VA
             26N                   x = 225       y = 320             8                 VA