Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 28 Fahrzeughersteller : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 33 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 5B 57,1 5B Ø66,6 Ø57,1 57,1 Kunststoff 753 2196 03/16 5B 57,1 5B Ø66,6 Ø57,1 57,1 Kunststoff 760 2175 03/16 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4E; 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA; 8V 200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21N; 22F; Cabrio; Frontantrieb; 22L; 24C; 24D; 5FE; 10B; 11B; 11G; 11H; 54A 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 235/30R20 88W 11A; 24J; 248; 26B; Cabrio; Limousine; 26N; 27H Allradantrieb; 245/30R20 86W 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; 26B; 26N; 27F; 5EM 10B; 11B; 11G; 11H; 206 - 221 235/30R20 88Y 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71A; 723; 26N; 27H 73C; 74A; 74P 245/30R20 90 11A; 241; 244; 246; 26B; 26N; 27F Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 125 235/30R20 88W 11A; 21B; 21N; 22F; Limousine; 8PA e1*2001/116*0418*.. 22L; 22Q; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FE; 54A 12A; 51A; 573; 71A; 66 - 195 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21N; 22F; 723; 73C; 74A; 74P 22L; 22Q; 24C; 24D; 5FE; 54A Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 28 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/35R20 95 11A; 21P; 22I Nur Allroad Quattro; e13*2007/46*1080*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 12A; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P 4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 188 245/30R20 90Y 11A; 21P; 22F; 24D; Limousine u. Kombi; e13*2007/46*1080*.. 24J; 5GA Front- u. 4F1 e13*2007/46*1080*.. 255/30R20 92Y 11A; 21P; 22F; 24C; Allradantrieb; Nicht 24D; 5GM Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/35R20 95Y 11A; 24J; 24M; 5HR nicht für gepanzerte 154 - 331 255/35R20 97Y 11A; 21B; 24J; 24M; Fz; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P; 76T Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 235/35R20 92 erhöhtes Anzugsmoment 8U1 e13*2007/46*1163*.. 245/35R20 91 Ohne 200 Nm; Radhausverbreiterung; Kombilimousine; 11A; 245; 248 245/35R20 91 Mit Allradantrieb; Radhausverbreiterung Frontantrieb; Serie 255/35R20 93 Ohne 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterung; 12A; 51A; 71A; 723; 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74A; 74P; 740 27B 255/35R20 93 Mit Radhausverbreiterung Serie; 11A; 26B; 27B Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/30R20 90 11A; 21P; 22H; 22L; bis e1*2001/116*0374*.. 22Q; 24J; 24M e1*2001/116*0369*16; Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P; 76T Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 28 Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/35R20 90 11A; 245; 248; 26B; ab 26J; 27U e1*2001/116*0369*17; 245/30R20 90 11A; 24J; 248; 26B; Cabrio; Coupe; 26J; 27H; 27V Allradantrieb; 255/30R20 92 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; 26B; 26J; 27F; 27V 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 200 Nm Verkaufsbezeichnung: RS Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8U e1*2007/46*0590*.. 228 - 250 255/35R20 93 11A; 26B; 27B erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 235/30R20 88W 11A; 21P; 22I; 22Q; Altea 4 Freetrack; 24C; 24D; 5FE Allradantrieb; 255/30R20 88W 11A; 21B; 22B; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 5FE 12A; 51A; 71A; 723; 103 - 155 225/35R20 90W 11A; 21P; 22Q; 24C; 73C; 74A; 74P 24M; 5GA 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 22Q; 24C; 24D; 5GA 5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 235/30R20 88W 11A; 21P; 22I; 22Q; Altea Freetrack; 24C; 24D; 5FE Frontantrieb; 255/30R20 88W 11A; 21B; 22B; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 5FE 12A; 51A; 71A; 723; 77 - 155 225/35R20 90W 11A; 21P; 22Q; 24C; 73C; 74A; 74P 24M; 5GA 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 22Q; 24C; 24D; 5GA Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 28 Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 235/30R20 88W 11A; 21P; 22I; 22Q; Altea 4 Freetrack; 24C; 24D; 5FE Allradantrieb; 255/30R20 88W 11A; 21B; 22B; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 5FE 12A; 51A; 71A; 723; 103 - 155 225/35R20 90W 11A; 21P; 22Q; 24C; 73C; 74A; 74P 24M; 5GA 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 22Q; 24C; 24D; 5GA 5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 235/30R20 88W 11A; 21P; 22I; 22Q; Altea Freetrack; 24C; 24D; 5FE Frontantrieb; 255/30R20 88W 11A; 21B; 22B; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 5FE 12A; 51A; 71A; 723; 77 - 155 225/35R20 90W 11A; 21P; 22Q; 24C; 73C; 74A; 74P 24M; 5GA 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 22Q; 24C; 24D; 5GA Verkaufsbezeichnung: LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1P e9*2001/116*0052*.. 177 - 195 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21N; 22F; Leon Cupra; Leon 1PN e9*2007/46*0013*.. 22L; 22Q; 24C; 24D Cupra R; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 73C; 74A; 74P 1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 235/30R20 88 11A; 21B; 21N; 22F; Schrägheck; 1PN e9*2007/46*0013*.. 22L; 22Q; 24C; 24D Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5F e9*2007/46*0094*.. 195 - 213 235/30R20 88 11A; 241; 244; 246; nicht Leon X-Perience; 247; 26B; 26J; 27F nicht mit Brembo Bremsanlage; Kombi; 3- türig; 5-türig; Mit Radhausverbreiterung Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 5E 140 Nm für Typ : 3T Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 28 Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5E e11*2007/46*0243*.. 110 - 135 225/35R20 90 11A; 245; 27I Octavia Scout; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUPERB Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3T e11*2001/116*0326*.. 88 - 140 235/35R20 92 11A; 246; 248; 26P; ab 27P e11*2001/116*0326*32; 245/35R20 91W 11A; 24J; 248; 26B; Kombi; Limousine; 27P Allradantrieb; 255/30R20 92 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb; 26N; 27H; 27P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 5N (Kugelbund) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K; 13; 16; AUV; 3C; 1KP; 3D; 5N; 1KM; 3CC; AU; 1 KM; 3d; 1t; 1T Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; AUV; 1 KM; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T; 13; 16; 3C; 3CC; 3d; 3D; 5N 140 Nm für Typ : 5N Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 235/30R20 88W 11A; 21B; 22F; 22Q; Nur Golf 6; bis e1*2007/46*0490*.. 24C; 24D e1*2007/46*0490*04; 59 - 173 235/30R20 88Y 11A; 21B; 22F; 22Q; ab 24C; 24D; 5FE e1*2001/116*0242*25; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 125 235/30R20 88W 11A; 21B; 21N; 22F; Nur Golf 5; nur bis 22L; 22Q; 24C; 24D; e1*2001/116*0242*24; 5FE 55 - 184 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21N; 22F; Allradantrieb; 22L; 22Q; 24C; 24D; Frontantrieb; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 28 Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 85 235/30R20 88W 11A; 21B; 21J; 22F; nur Golf 7; ab 1K e1*2007/46*0490*.. 241; 244; 246; 247; 54F e1*2007/46*0490*05; 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21J; 22F; nicht Golf Alltrack; 241; 244; 246; 247; 54F Kombilimousine; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 85 235/30R20 88W 11A; 21B; 21J; 22F; nur Golf 7; ab 241; 244; 246; 247; 54F e1*2007/46*0623*01; 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21J; 22F; nicht Golf Alltrack; 241; 244; 246; 247; 54F e-Golf; Kombilimousine; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AUV e1*2007/46*0627*.. 81 - 135 225/35R20 90 11A; 245; 248; 26P; Golf Alltrack; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 235/30R20 88 11A; 241; 26P 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 85 235/30R20 88W 11A; 21B; 21J; 22F; nur Golf 7; ab 241; 244; 246; 247; 54F e1*2007/46*0627*01; 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21J; 22F; Golf Sportsvan; nicht 241; 244; 246; 247; 54F Golf Alltrack; Kombilimousine; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 235/30R20 88W 11A; 21B; 22F; 22L; Nur Golf Plus 6; Ab e1*2007/46*0491*.. 24C; 244; 247; 5FE e1*2001/116*0304*14; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 28 Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 235/30R20 88 11A; 21B; 22F; 22L; Nur CrossGolf; Nur 24C; 24D bis e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 235/30R20 88 11A; 21B; 22F; 22L; Nur CrossGolf 6; Ab 24C; 244; 247 e1*2001/116*0304*21; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 235/30R20 88 11A; 24J; 24M; 26B; Beetle (Schrägheck); 26N; 27B; 27H Beetle Cabrio; 235/35R20 88 11A; 24J; 24M; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/30R20 90 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71A; 723; 26B; 26J; 27B; 27H 729; 73C; 74A; 74P 255/30R20 92 11A; 244; 247; 27B; 27F; 57F; 67V Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 235/30R20 88 11A; 21B; 21J; 22F; GOLF 6 (Variant); bis e1*2007/46*0492*.. 22L; 24C; 24D; 381 e1*2007/46*0492*05; ab e1*2001/116*0328*15; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 235/30R20 88 11A; 21B; 21J; 22F; GOLF (Variant); nur 22L; 24C; 24D; 381 bis e1*2001/116*0328*14; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2001/116*0307*.. 110 - 176 245/35R20 95 11A; 245; 26B; 27F VW Passat Alltrack (B8) ab Mj.2014; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 28 Verkaufsbezeichnung: PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 225/35R20 90W 11A; 22L; 248; 26P; 27I Nur Passat Alltrack e1*2007/46*0502*.., (Cross); bis e1*2007/46*0547*.. e1*2001/116*0307*40; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P 3C e1*2001/116*0307*.. 88 - 206 245/35R20 95 11A; 24J; 24M; 26B; ab 27F e1*2001/116*0307*37; VW Passat (B8) ab Mj. 2014; nicht Passat Alltrack; Kombi; Stufenheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC, CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 155 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21N; 22B; Limousine; 22H; 24J; 24M; 5FE Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 155 235/30R20 88W 11A; 22I; 24J; 24M Coupe; Frontantrieb; 90 - 206 235/30R20 88Y 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 32I; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TIGUAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 245/35R20 91 VFG; VF0; 11A bis e1*2007/46*0487*.. 245/35R20 91 11A; 22I; 24J; 24M e1*2001/116*0450*23; 255/35R20 93 VFG; VF0; 11A Allradantrieb; 255/35R20 93 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P 5N e1*2001/116*0450*.. 85 - 110 235/45R20 96 11A; 24J; 27H; 27I ab 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27B; e1*2001/116*0450*24; 27H nicht R-Line; 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 27B; Allradantrieb; 27F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 28 Verkaufsbezeichnung: TOURAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 130 245/30R20 90W 11A; 21P; 22F; 22L; nur CrossTouran; bis e1*2007/46*0506*.. 24J; 24M; 5GA e1*2007/46*0357*13; 1T e1*2001/116*0211*.., bis e1*2007/46*0357*.. e1*2001/116*0211*35; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3d DE*2007/46*0452*.., 177 - 246 255/35R20 97 11A; 24J; 24M; 5IM nicht V10 Diesel; e1*2007/46*0452*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 3D e1*2001/116*0189*.., 12A; 51A; 533; 573; e1*98/14*0189*.. 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 28 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 28 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 28 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. 381) Das Fahrzeug darf aufgrund der Nacharbeiten an der Karosserie nicht mehr im Anhängerbetrieb eingesetzt werden. Die Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren zu streichen. Zusätzlich ist in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 33 ein entsprechender Vermerk einzutragen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nicht zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 28 oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 67V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 28 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. VF0) Durch Einbau von zusätzlichen Federwegbegrenzern Votex-Teilenr. 000 071 501 A (Zwischenring mit ca. 12 mm Dicke) an den hinteren Fahrwerksfedern ist ein ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. VFG) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile eine ausreichende Radabdeckung, z. B. Radabdeckungsbausatz: VW-Teilenr. 5N0.071.680.GRU bzw. 5N0.071.680.041 oder Radabdeckungsbausatz bestehend aus VW-Teilenr. vorne rechts 5N0.854.970.A, 5N0.854.970.B und 5N0.854.970, vorne links 5N0.854.969.A, 5N0.854.969.B und 5N0.854.969, hinten rechts 5N0.854.990 und 5N0.854.990.A und hinten links 5N0.854.989 und 5N0.854.989.A, herzustellen. Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8J Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*.. Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 40 y = 140 HA 27V y = 40 y = 140 HA 26B x = 350 y = 290 VA 26P x = 330 y = 240 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 21 HA 26N x = 350 y = 290 8 VA 26J x = 350 y = 290 30 VA Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 28 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8U Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*.. Handelsbez.: AUDI Q3 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 335 y = 400 HA 27I x = 285 y = 355 HA 26B x = 290 y = 390 VA 26P x = 240 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 335 y = 400 30 HA 27H x = 335 y = 400 10 HA 26J x = 290 y = 390 30 VA 26N x = 290 y = 390 10 VA Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 28 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: AUDI A3, S3 Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 350 y = 250 VA 26B x = 400 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 350 y = 350 8 HA 27F x = 350 y = 350 20 HA 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 20 VA Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 28 Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: 8U Genehm.Nr.: e1*2007/46*0590*.. Handelsbez.: RS Q3 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 335 y = 400 HA 27I x = 285 y = 355 HA 26B x = 290 y = 390 VA 26P x = 240 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 335 y = 400 30 HA 27H x = 335 y = 400 10 HA 26J x = 290 y = 390 30 VA 26N x = 290 y = 390 10 VA Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 28 Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: 5F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*.. Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 400 y = 310 25 HA 27H x = 400 y = 310 8 HA 26J x = 300 y = 300 25 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 28 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 3T Genehm.Nr.: e11*2001/116*0326*.. Handelsbez.: SUPERB Variante(n): ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 300 y = 300 HA 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 300 23 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA 26J x = 310 y = 300 23 VA 26N x = 310 y = 300 8 VA Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 28 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5E Genehm.Nr.: e11*2007/46*0243*.. Handelsbez.: SKODA OCTAVIA Variante(n): ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 270 y = 280 HA 27I x = 220 y = 230 HA 26B x = 270 y = 320 VA 26P x = 220 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 250 10 HA 27H x = 280 y = 250 8 HA 26J x = 270 y = 275 10 VA 26N x = 270 y = 275 8 VA Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 28 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 230 HA 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 280 13 HA 26N x = 310 y = 300 7 VA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 28 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0547*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 230 HA 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 280 13 HA 26N x = 310 y = 300 7 VA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 28 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 16 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*.. Handelsbez.: JETTA, BEETLE Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 350 y = 300 HA 27I x = 300 y = 250 HA 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 350 y = 300 26,5 HA 27H x = 350 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 350 18,5 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 28 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: AUV Genehm.Nr.: e1*2007/46*0627*.. Handelsbez.: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 260 y = 280 VA 26P x = 210 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F y = 300 y = 320 30 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA 26J x = 260 y = 280 10 VA 26N x = 260 y = 280 8 VA Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 28 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 300 VA 26P x = 370 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 400 30 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA 26J x = 400 y = 300 15 VA 26N x = 400 y = 300 8 VA Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 28 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 5N Genehm.Nr.: e1*2001/116*0450*.. Handelsbez.: TIGUAN Variante(n): ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 330 HA 27I x = 250 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 330 8 HA 27F x = 300 y = 330 30 HA Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 28 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0502*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 230 HA 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 280 13 HA 26N x = 310 y = 300 7 VA 27H x = 300 y = 280 8 HA