Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 19 Fahrzeughersteller : CITROEN, HYUNDAI, Hyundai Motor Company, KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 33 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 5C3 67,1 5C3 Ø78,1 Ø67,1 67,1 Aluminium 730 2275 03/16 5C3 67,1 5C3 Ø78,1 Ø67,1 67,1 Aluminium 760 2175 03/16 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm Verkaufsbezeichnung: C-CROSSER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V***** e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 245/40R20 95 11A; 22I; 24J; 24M; erhöhtes 5HR Anzugsmoment 145 Nm; Allradantrieb; 255/35R20 93 11A; 22I; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5HA 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: C4 AIRCROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e2*2007/46*0117*.. 84 - 110 245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 27B Anzugsmoment 145 Nm; Kombi; 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 27B Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, Hyundai Motor Company Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : DM; VF 110 Nm für Typ : CM; NF; TG Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 19 Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GRANDEUR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TG e4*2001/116*0099*.. 110 - 173 245/35R20 95W 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R20 93W 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CM e11*2001/116*0270*.. 110 - 139 255/45R20 101 11A; 24J; 24M nur bis 265/45R20 104 11A; 22M; 24J; 24M e11*2001/116*0270*07; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM e11*2007/46*0633*.. 110 - 199 235/45R20 100 11A; 24J; 248; 26P Santa Fe; Grand Santa Fe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SONATA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NF e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 245/30R20 90W 11A; 22B; 22H; 24C; Limousine; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: i40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VF e4*2007/46*0263*.., 85 - 131 245/30R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; Kombi; Limousine; e4*2007/46*0264*.. 26J; 27F Frontantrieb; 255/30R20 92 11A; 24D; 27F; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 67V 12A; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : SL; SLS; XM FL 108 Nm für Typ : UM 110 Nm für Typ : JF 120 Nm für Typ : XM Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 19 Verkaufsbezeichnung: Optima Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JF e4*2007/46*1018*.. 104 - 126 225/35R20 90 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R20 92 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71A; 723; 26J; 27F 73C; 74A; 74P 245/30R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F 245/35R20 91 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F 104 - 180 225/35R20 90W 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H 235/35R20 92W 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F 245/30R20 90W 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F 245/35R20 91W 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: SORENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UM e4*2007/46*0894*.. 136 - 199 235/45R20 100 11A; 24J; 248; 26B; 27I Allradantrieb; Frontantrieb; 245/45R20 99 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P XM e11*2001/116*0358*.., 110 - 145 245/45R20 99 11A; 245; 248 MPV; Allradantrieb; e11*2007/46*0141*.. 255/45R20 101 11A; 245; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P XM FL e11*2007/46*0634*.. 110 - 204 235/45R20 100 11A; 245; 248; 27I Kombi; Allradantrieb; 245/45R20 99 11A; 241; 246; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 255/45R20 101 11A; 241; 244; 246; 723; 73C; 74A; 74P 26P; 27B Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SL e11*2007/46*0166*.. 85 - 135 245/35R20 95 11A; 21P; 22B; 24J Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL,SLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SLS e11*2007/46*0136*.. 85 - 135 245/35R20 95 11A; 21P; 22B; 24J Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: Carens, Rondo Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RP e4*2007/46*0633*.. 85 - 130 225/35R20 90 11A; 24C; 244; 247; Kombi; Frontantrieb; 26B; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/30R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71A; 723; 26J; 27F 73C; 74A; 74P 255/30R20 92 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : ER; ERE 120 Nm für Typ : GH; GJ Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ER e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 245/45R20 99 11A; 22I; 22M; 24J; Allradantrieb; ERE e13*2007/46*1109*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R20 101 11A; 21P; 22B; 22M; 12A; 51A; 71A; 723; 24C; 24D 729; 73C; 74A; 74P 265/45R20 104 11A; 21P; 22B; 22L; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/35R20 90W 11A; 245; 26B; 26N; ab Mj.2012; inkl. GJ e1*2007/46*1001*.. 27B; 27H Mj.2015; Kombi; 235/35R20 88W 11A; 24J; 248; 26B; Stufenheck; 26N; 27B; 27H; 5FE Allradantrieb; 235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; nur 26N; 27B; 27H Mazda 6; 245/30R20 90W 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 71A; 723; 245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 74P 26N; 27B; 27H 255/30R20 92 11A; 241; 246; 248; 26B; 26J; 27B; 27F 255/35R20 93 11A; 241; 246; 248; 26B; 26J; 27B; 27F Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 19 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/35R20 90 11A; 245; 26B; 26N; Kombi; Stufenheck; 27B; 27H Frontantrieb; 235/35R20 88W 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27B; 27H; 5FE 12A; 51A; 71A; 723; 235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 74P 26N; 27B; 27H 245/30R20 90 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H 245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H 255/30R20 92 11A; 241; 246; 248; 26B; 26J; 27B; 27F 255/35R20 93 11A; 241; 246; 248; 26B; 26J; 27B; 27F Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI OUTLANDER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CWB e1*2001/116*0482*.. 103 - 130 245/40R20 95 11A; 22I; 24J; 24M; erhöhtes CW0 e1*2001/116*0406*.. 5HR Anzugsmoment 145 Nm; GF0 e1*2007/46*1218*.. 255/35R20 93 11A; 22I; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5HA 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 4007 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V***** e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 245/40R20 95 11A; 22I; 24J; 24M; erhöhtes 5HR Anzugsmoment 145 Nm; Allradantrieb; 255/35R20 93 11A; 22I; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5HA 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 19 Verkaufsbezeichnung: 4008 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e2*2007/46*0115*.. 84 - 110 245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 27B Anzugsmoment 145 Nm; Kombi; 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 27B Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 19 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 19 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 19 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 67V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 19 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: CITROEN Fahrzeugtyp: B Genehm.Nr.: e2*2007/46*0117*.. Handelsbez.: C4 AIRCROSS Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 320 y = 430 HA 27I x = 270 y = 380 HA 26B x = 320 y = 500 VA 26P x = 270 y = 450 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 320 y = 430 12 HA 27H x = 320 y = 430 8 HA 26J x = 320 y = 500 14 VA 26N x = 320 y = 500 8 VA Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 19 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: DM Genehm.Nr.: e11*2007/46*0633*.. Handelsbez.: HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE Variante(n): Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 260 y = 350 HA 27I x = 210 y = 300 HA 26B x = 315 y = 310 VA 26P x = 270 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 260 y = 350 10 HA 27H x = 260 y = 350 8 HA 26J x = 315 y = 310 10 VA 26N x = 315 y = 310 8 VA Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 19 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: VF Genehm.Nr.: e4*2007/46*0263*.. Handelsbez.: i40 Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 350 VA 26P x = 260 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 440 8 HA 27F x = 270 y = 440 30 HA 26N x = 310 y = 350 8 VA 26J x = 310 y = 350 23 VA Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 19 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: XM FL Genehm.Nr.: e11*2007/46*0634*.. Handelsbez.: SORENTO Variante(n): Allradantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 315 y = 325 HA 27B x = 365 y = 375 HA 26P x = 165 y = 180 VA 26B x = 215 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 365 y = 375 6 HA Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 19 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: UM Genehm.Nr.: e4*2007/46*0894*.. Handelsbez.: SORENTO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 325 HA 27I x = 250 y = 275 HA 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 8 VA 26N x = 300 y = 300 5 VA Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 19 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: JF Genehm.Nr.: e4*2007/46*1018*.. Handelsbez.: Optima Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 300 8 HA 27H x = 350 y = 350 28 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 25 HA Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 19 Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: RP Genehm.Nr.: e4*2007/46*0633*.. Handelsbez.: Carens, Rondo Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 260 y = 300 HA 27I x = 210 y = 250 HA 26B x = 310 y = 325 VA 26P x = 260 y = 275 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 260 y = 300 30 HA 27H x = 260 y = 300 30 HA 26J x = 310 y = 325 30 VA 26N x = 310 y = 325 30 VA Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 19 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GH Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA Gutachten 366-0228-16-MURD zur Erteilung der ABE 51096 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: HERON 20 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 07.06.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 19 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GJ Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA