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							Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Fahrzeughersteller                      : CITROEN, HYUNDAI, Hyundai Motor Company, KIA, KIA MOTORS
                                          (SK), MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 33
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring- zul.       zul.       gültig
                                                                   och     werkstoff     Rad-       Abroll     ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                  last       umf.       Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                 (kg)       (mm)       datum
5C3 67,1            5C3                     Ø78,1 Ø67,1                 67,1   Aluminium     730      2275      03/16
5C3 67,1            5C3                     Ø78,1 Ø67,1                 67,1   Aluminium     760      2175      03/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CITROEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung:     C-CROSSER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
V*****       e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 245/40R20 95         11A; 22I; 24J; 24M;        erhöhtes
                                                                5HR                        Anzugsmoment
                                                                                           145 Nm; Allradantrieb;
                                                255/35R20 93    11A; 22I; 24J; 24M;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                5HA                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     C4 AIRCROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
B            e2*2007/46*0117*.. 84 - 110 245/35R20 91           11A; 24J; 248; 26B;        erhöhtes
                                                                27B                        Anzugsmoment
                                                                                           145 Nm; Kombi;
                                                245/40R20 95    11A; 24J; 248; 26B;        Allradantrieb;
                                                                27B                        Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 740

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HYUNDAI, Hyundai Motor Company
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 107 Nm für Typ : DM; VF
                                          110 Nm für Typ : CM; NF; TG
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI GRANDEUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
TG           e4*2001/116*0099*.. 110 - 173 245/35R20 95W 11A; 22B                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/35R20 93W 11A; 22B; 24J                   12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
CM           e11*2001/116*0270*.. 110 - 139 255/45R20 101 11A; 24J; 24M                  nur bis
                                            265/45R20 104 11A; 22M; 24J; 24M             e11*2001/116*0270*07;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
DM           e11*2007/46*0633*.. 110 - 199 235/45R20 100 11A; 24J; 248; 26P              Santa Fe; Grand Santa
                                                                                         Fe; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
NF           e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 245/30R20 90W 11A; 22B; 22H; 24C;            Limousine;
                                                          24M                            Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
VF           e4*2007/46*0263*..,    85 - 131 245/30R20 90       11A; 24C; 24D; 26B;      Kombi; Limousine;
               e4*2007/46*0264*..                               26J; 27F                 Frontantrieb;
                                                255/30R20 92    11A; 24D; 27F; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                67V                      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 107 Nm für Typ : SL; SLS; XM FL
                                          108 Nm für Typ : UM
                                          110 Nm für Typ : JF
                                          120 Nm für Typ : XM
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Verkaufsbezeichnung:     Optima
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
JF           e4*2007/46*1018*.. 104 - 126 225/35R20 90          11A; 24C; 244; 247;      Frontantrieb;
                                                                26B; 26J; 27H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/35R20 92      11A; 24C; 24D; 26B;      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                26J; 27F                 73C; 74A; 74P
                                              245/30R20 90      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                26J; 27F
                                              245/35R20 91      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                26J; 27F
                                     104 - 180 225/35R20 90W    11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27H
                                              235/35R20 92W     11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                26J; 27F
                                              245/30R20 90W     11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                26J; 27F
                                              245/35R20 91W     11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     SORENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
UM           e4*2007/46*0894*..    136 - 199 235/45R20 100 11A; 24J; 248; 26B; 27I Allradantrieb;
                                                                                   Frontantrieb;
                                             245/45R20 99  11A; 24J; 24M; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           27B                     12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                   73C; 74A; 74P
XM           e11*2001/116*0358*.., 110 - 145 245/45R20 99  11A; 245; 248           MPV; Allradantrieb;
               e11*2007/46*0141*..
                                              255/45R20 101 11A; 245; 248            Frontantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                     729; 73C; 74A; 74P
XM FL          e11*2007/46*0634*..   110 - 204 235/45R20 100 11A; 245; 248; 27I      Kombi; Allradantrieb;
                                               245/45R20 99  11A; 241; 246; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 573; 71A;
                                               255/45R20 101 11A; 241; 244; 246;     723; 73C; 74A; 74P
                                                             26P; 27B

Verkaufsbezeichnung:     SPORTAGE,SL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
SL           e11*2007/46*0166*.. 85 - 135 245/35R20 95          11A; 21P; 22B; 24J       Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     SPORTAGE,SL,SLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
SLS          e11*2007/46*0136*.. 85 - 135 245/35R20 95          11A; 21P; 22B; 24J       Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
RP           e4*2007/46*0633*..  85 - 130 225/35R20 90          11A; 24C; 244; 247;      Kombi; Frontantrieb;
                                                                26B; 26N; 27F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/30R20 90      11A; 24C; 24D; 26B;      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                26J; 27F                 73C; 74A; 74P
                                              255/30R20 92      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                26J; 27F

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MAZDA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : ER; ERE
                                          120 Nm für Typ : GH; GJ
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen          Auflagen zu Reifen           Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 245/45R20 99    11A; 22I; 22M; 24J;          Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..                            24M                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                            255/45R20 101   11A; 21P; 22B; 22M;          12A; 51A; 71A; 723;
                                                            24C; 24D                     729; 73C; 74A; 74P
                                              265/45R20 104 11A; 21P; 22B; 22L;
                                                            24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/35R20 90W    11A; 245; 26B; 26N;          ab Mj.2012; inkl.
GJ           e1*2007/46*1001*..                             27B; 27H                     Mj.2015; Kombi;
                                           235/35R20 88W    11A; 24J; 248; 26B;          Stufenheck;
                                                            26N; 27B; 27H; 5FE           Allradantrieb;
                                              235/35R20 92  11A; 24J; 248; 26B;          Frontantrieb; nur
                                                            26N; 27B; 27H                Mazda 6;
                                              245/30R20 90W 11A; 24J; 248; 26B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            26N; 27B; 27H                12A; 51A; 71A; 723;
                                              245/35R20 91  11A; 24J; 248; 26B;          73C; 74A; 74P
                                                            26N; 27B; 27H
                                              255/30R20 92  11A; 241; 246; 248;
                                                            26B; 26J; 27B; 27F
                                              255/35R20 93  11A; 241; 246; 248;
                                                            26B; 26J; 27B; 27F
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
GJ           e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/35R20 90      11A; 245; 26B; 26N;          Kombi; Stufenheck;
                                                            27B; 27H                     Frontantrieb;
                                              235/35R20 88W 11A; 24J; 248; 26B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            26N; 27B; 27H; 5FE           12A; 51A; 71A; 723;
                                              235/35R20 92  11A; 24J; 248; 26B;          73C; 74A; 74P
                                                            26N; 27B; 27H
                                              245/30R20 90  11A; 24J; 248; 26B;
                                                            26N; 27B; 27H
                                              245/35R20 91  11A; 24J; 248; 26B;
                                                            26N; 27B; 27H
                                              255/30R20 92  11A; 241; 246; 248;
                                                            26B; 26J; 27B; 27F
                                              255/35R20 93  11A; 241; 246; 248;
                                                            26B; 26J; 27B; 27F

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MITSUBISHI
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI OUTLANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
CWB          e1*2001/116*0482*.. 103 - 130 245/40R20 95         11A; 22I; 24J; 24M;      erhöhtes
CW0          e1*2001/116*0406*..                                5HR                      Anzugsmoment
                                                                                         145 Nm;
GF0            e1*2007/46*1218*..             255/35R20 93      11A; 22I; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                5HA                      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PEUGEOT
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 4007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
V*****       e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 245/40R20 95         11A; 22I; 24J; 24M;      erhöhtes
                                                                5HR                      Anzugsmoment
                                                                                         145 Nm; Allradantrieb;
                                              255/35R20 93      11A; 22I; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                5HA                      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Verkaufsbezeichnung:     4008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e2*2007/46*0115*..     84 - 110 245/35R20 91       11A; 24J; 248; 26B;      erhöhtes
                                                                27B                      Anzugsmoment
                                                                                         145 Nm; Kombi;
                                              245/40R20 95      11A; 24J; 248; 26B;      Allradantrieb;
                                                                27B                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          255/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     CITROEN
       Fahrzeugtyp:    B
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0117*..
       Handelsbez.:    C4 AIRCROSS

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 320             y = 430                   HA
             27I                      x = 270             y = 380                   HA
             26B                      x = 320             y = 500                   VA
             26P                      x = 270             y = 450                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 320       y = 430            12                 HA
             27H                   x = 320       y = 430             8                 HA
             26J                   x = 320       y = 500            14                 VA
             26N                   x = 320       y = 500             8                 VA
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                    Stand: 07.06.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    DM
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0633*..
       Handelsbez.:    HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
             27B                        x = 260             y = 350                 HA
             27I                        x = 210             y = 300                 HA
             26B                        x = 315             y = 310                 VA
             26P                        x = 270             y = 260                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 260       y = 350            10                 HA
             27H                   x = 260       y = 350             8                 HA
             26J                   x = 315       y = 310            10                 VA
             26N                   x = 315       y = 310             8                 VA
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    VF
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0263*..
       Handelsbez.:    i40

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 350                   VA
             26P                      x = 260             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 270       y = 440             8                 HA
             27F                   x = 270       y = 440            30                 HA
             26N                   x = 310       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 310       y = 350            23                 VA
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    XM FL
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0634*..
       Handelsbez.:    SORENTO

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 315             y = 325                   HA
             27B                      x = 365             y = 375                   HA
             26P                      x = 165             y = 180                   VA
             26B                      x = 215             y = 230                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 365       y = 375             6                 HA
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    UM
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0894*..
       Handelsbez.:    SORENTO

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 300             y = 325                   HA
             27I                      x = 250             y = 275                   HA
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300             8                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             5                 VA
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    JF
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1018*..
       Handelsbez.:    Optima

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
             27H                   x = 350       y = 350            28                 HA
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 300            25                 HA
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA MOTORS
       Fahrzeugtyp:    RP
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0633*..
       Handelsbez.:    Carens, Rondo

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 260             y = 300                   HA
             27I                      x = 210             y = 250                   HA
             26B                      x = 310             y = 325                   VA
             26P                      x = 260             y = 275                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 260       y = 300            30                 HA
             27H                   x = 260       y = 300            30                 HA
             26J                   x = 310       y = 325            30                 VA
             26N                   x = 310       y = 325            30                 VA
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 215             y = 350                   HA
             27B                      x = 265             y = 400                   HA
             26P                      x = 385             y = 400                   VA
             26B                      x = 400             y = 400                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 265       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 265       y = 400            24                 HA
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            24                 VA
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GJ
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 215             y = 350                   HA
             27B                      x = 265             y = 400                   HA
             26P                      x = 385             y = 400                   VA
             26B                      x = 400             y = 400                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 265       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 265       y = 400            24                 HA
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            24                 VA