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							Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Fahrzeughersteller                      : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 33
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring- zul.      zul.        gültig
                                                                   och     werkstoff     Rad-      Abroll      ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                  last      umf.        Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                 (kg)      (mm)        datum
5C3 66,1            5C3                     Ø78,1 Ø66,1                 66,1   Aluminium     705     2361       03/16
5C3 66,1            5C3                     Ø78,1 Ø66,1                 66,1   Aluminium     760     2175       03/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : T32; F15; V37; J10; Z51; Z50
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : J11
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : T32
                                          110 Nm für Typ : Z50; Z51
                                          113 Nm für Typ : J10; J11
                                          120 Nm für Typ : V37
                                          130 Nm für Typ : F15
Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 235/45R20 100 11A; 245; 248; 26P;               Limousine;
                                                         27F; 54A                          Heckantrieb;
                                           245/35R20 95  11A; 24J; 24M; 26P;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         27F                               12A; 51A; 71A; 723;
                                           245/40R20 95  11A; 24J; 24M; 26P;               73C; 74A; 74P
                                                         27F
                                           245/45R20 99  11A; 24J; 24M; 26P;
                                                         27F; 54A
                                           255/35R20 97  11A; 24J; 244; 247;
                                                         26B; 26N; 27F
                                           255/40R20 97  11A; 24J; 244; 247;
                                                         26B; 26N; 27F; 54A

Verkaufsbezeichnung:     JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
F15          e11*2007/46*0132*..    140 - 157 235/30R20 88      11A; 24J; 248; 26B;        Allradantrieb;
                                                                26N; 27H                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                235/35R20 88    11A; 24J; 248; 26B;        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                26N; 27H                   73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                    Stand: 07.06.2016
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Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
Z50          e1*2001/116*0298*.. 172       255/45R20 101    11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/50R20 109    11A; 24C; 24D; 54A           12A; 51A; 71A; 723;
                                           265/45R20 104    11A; 24C; 24D                73C; 74A; 74P
                                           275/45R20 106    11A; 24C; 24D
Z51          e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 255/45R20 101    11A; 241; 244; 246           Allradantrieb;
                                           255/50R20 109    11A; 24C; 244; 247           10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/45R20 104    11A; 241; 244; 246;          12A; 51A; 71A; 723;
                                                            247                          729; 73C; 74A; 74P
                                              265/50R20 107 11A; 21B; 22I; 24C;
                                                            244; 247
                                              275/45R20 106 11A; 24C; 244; 247

Verkaufsbezeichnung:     Nissan Qashqai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
J11          e11*2007/46*0963*.. 81 - 120 225/35R20 90           11A; 248; 54A           Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
J10          e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 245/35R20 91 11A; 21P; 22I; 24J;              Nissan Qashqai kurz;
                                                        24M; 5GG                         Nissan Qashqai +2
                                           245/35R20 95 11A; 21P; 22I; 24J;              (lang); Allradantrieb;
                                                        24M                              Frontantrieb;
                                           255/35R20 93 11A; 21P; 22B; 24C;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        24D                              12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
T32          e13*2007/46*1456*.. 96 - 120 235/45R20 100          11A; 24J; 248; 27I      Allradantrieb;
                                          245/45R20 99           11A; 24J; 24M; 27I      Frontantrieb;
                                          255/40R20 97           11A; 24J; 24M; 27B      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : RENAULT
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : Y
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : RFD; Z; JZ; RFE
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : T; RFC
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm für Typ : RFC
                                          108 Nm für Typ : Y
                                          110 Nm für Typ : RFE
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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                                         130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; RFD; Z erhöhtes
                                         Anzugsmoment
                                         155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     ESPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
RFC          e2*2007/46*0470*.. 96 - 147 235/45R20 96                                    Frontantrieb;
                                         245/45R20 99                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         255/40R20 97  11A; 245                          12A; 51A; 71A; 723;
                                         255/45R20 101 11A; 245                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KADJAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
RFE          e2*2007/46*0475*.. 81 - 96       225/35R20 90      11A; 54A                 Allradantrieb;
                                              235/35R20 88      11A; 245; 248            Frontantrieb;
                                              245/35R20 91      11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KOLEOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
Y            e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 245/40R20 95        11A; 24M                 Allradantrieb;
                                            255/35R20 93        11A; 24D; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.. 81 - 127 225/35R20 90W 11A; 22M; 26N; 26P;              erhöhtes
                                                        5GA; 54F                         Anzugsmoment
                                                                                         155 Nm; Latitude
                                              245/30R20 90W 11A; 22M; 245; 248;          (Stufenheck);
                                                            26B; 26N; 27H; 5GA           Frontantrieb;
                                              255/30R20 92  11A; 22L; 248; 27H;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            54F; 57F; 67V                12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740
T              e2*2001/116*0363*..   81 - 175 225/35R20 90Y 11A; 24J; 248; 5GA;          erhöhtes
                                                            54F                          Anzugsmoment
                                                                                         155 Nm; Coupe;
                                              245/30R20 90Y 11A; 21P; 22H; 24C;          Frontantrieb;
                                                            244; 5GA; 54F                Allradlenkung;
                                              255/30R20 92Y 11A; 21P; 22H; 24C;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            244; 247; 54F                12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
T              e2*2001/116*0363*.., 81 - 175 225/35R20 90Y 11A; 21B; 24J; 24M;           erhöhtes
               e2*2007/46*0012*..                          5GA; 54F                      Anzugsmoment
                                                                                         155 Nm; Kombi;
                                              245/30R20 90Y 11A; 21B; 22H; 22M;          Schrägheck;
                                                            24C; 24D; 5GA; 54F           Frontantrieb; nicht
                                              255/30R20 92Y 11A; 21B; 22F; 22L;          Allradlenkung;
                                                            24C; 24D; 5GM; 54F           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Verkaufsbezeichnung:     MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
JZ           e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 225/35R20 90W 11A; 248; 26B; 26N;               erhöhtes
                                                       27B; 27F; 5GA                     Anzugsmoment
                                                                                         130 Nm; Frontantrieb;
                                                                                         J-Cross; X-Mod;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740
JZ             e2*2001/116*0379*.., 63 - 103 225/35R20 90W 11A; 21B; 21N; 22B;           erhöhtes
               e2*2007/46*0011*..                          22F; 248; 5GA                 Anzugsmoment
                                                                                         130 Nm; Scenic; Grand
                                                                                         Scenic; kurzer
                                                                                         Radstand; langer
                                                                                         Radstand;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 162 235/30R20 88W 11A; 21B; 22F; 22L;             erhöhtes
             e2*2007/46*0010*..                          24J; 244; 54A                   Anzugsmoment
                                                                                         130 Nm; Kombi;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
Z              e2*2001/116*0373*..   63 - 132 235/30R20 88W 11A; 21P; 22F; 24D;          erhöhtes
                                                            24J; 54A                     Anzugsmoment
                                                                                         130 Nm; Coupe; 2-
                                                                                         türig; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 132 235/30R20 88W 11A; 21P; 22F; 24D;           erhöhtes
               e2*2007/46*0010*..                          24J; 54A                      Anzugsmoment
                                                                                         130 Nm; Schrägheck; 4-
                                                                                         türig; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 235/30R20 88W 11A; 21P; 22F; 24J;           erhöhtes
               e2*2007/46*0010*..                          244; 247                      Anzugsmoment
                                                                                         130 Nm; Fluence
                                                                                         (Stufenheck); 4-türig;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Verkaufsbezeichnung:     Talisman
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
RFD          e11*2007/46*2969*.. 81 - 147 225/35R20 90W 11A; 248; 26N; 26P;              Kombi; Limousine;
                                                        27H                              Frontantrieb;
                                          235/35R20 92W 11A; 245; 248; 26B;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        26J; 27H                         12A; 51A; 71A; 723;
                                          245/30R20 90W 11A; 24J; 244; 247;              73C; 74A; 74P
                                                        26B; 26J; 27F
                                          245/35R20 95  11A; 24J; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27F
                                          255/30R20 92W 11A; 24J; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27F
                                          255/35R20 93  11A; 24J; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27F

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
67V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/30R20
                     Hinterachse:                          255/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    V37
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1378*..
       Handelsbez.:    INFINITI Q50

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 310                   VA
             26P                      x = 370             y = 260                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 340            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 340             8                 HA
             26J                   x = 400       y = 310            14                 VA
             26N                   x = 400       y = 310             8                 VA
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    F15
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0132*..
       Handelsbez.:    JUKE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 400                   VA
             26P                      x = 250             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 400            20                 HA
             27H                   x = 300       y = 400             8                 HA
             26J                   x = 300       y = 400            20                 VA
             26N                   x = 300       y = 400             8                 VA
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    T32
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1456*..
       Handelsbez.:    NISSAN X-TRAIL

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 300             y = 270                   HA
             27B                      x = 350             y = 320                   HA
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    JZ
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    MEGANE SCENIC

       Variante(n):    J-Cross, X-Mod

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 350             y = 325                   HA
             27B                      x = 400             y = 375                   HA
             26P                      x = 300             y = 335                   VA
             26B                      x = 350             y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 400       y = 375            10                 HA
             26N                   x = 350       y = 385            10                 VA
             26J                   x = 350       y = 385            10                 VA
             27H                   x = 400       y = 375            10                 HA
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    T
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0363*..
       Handelsbez.:    LAGUNA, LATITUDE

       Variante(n):    Frontantrieb, Latitude (Stufenheck)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 360             y = 360                   VA
             26P                      x = 310             y = 310                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 375       y = 360            22                 HA
             27H                   x = 375       y = 360             8                 HA
             26J                   x = 360       y = 360            13                 VA
             26N                   x = 360       y = 360             8                 VA
Gutachten 366-0228-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51096
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: HERON 20 85
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 07.06.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    RFD
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2969*..
       Handelsbez.:    Talisman

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 270                   VA
             26P                      x = 240             y = 220                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 290       y = 320             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 320            27                 HA
             26N                   x = 290       y = 270             8                 VA
             26J                   x = 290       y = 270            30                 VA