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							               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Fahrzeughersteller                         : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FIAT
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 25
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               5F2                 5F2                        Ø67,1-Ø65,2                 65,1                     740      2196    09/18
               5F2                 5F2                        Ø67,1-Ø65,2                 65,1                     758      2175    09/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : VH1
§22 52654*01




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : BU
                                                            135 Nm für Typ : KL; MX
                Verkaufsbezeichnung:     CHEROKEE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
                KL           e4*2007/46*0783*.. 200               245/40R20 95    11A; 54A                   Trailhawk;
                                                                  255/35R20 93    11A; 245; 54A              Allradantrieb;
                                                                  255/40R20 97    11A; 245; 54A              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                             73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     Compass
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                MX           e11*2007/46*4037*.. 88 - 125 235/35R20 92            11A; 241; 244; 27I      Allradantrieb;
                                                          245/35R20 91            11A; 241; 244; 246; 27I Frontantrieb; nicht
                                                                                                          Hybrid;
                                                                  245/40R20 95    11A; 241; 244; 246; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  255/35R20 93    11A; 241; 244; 246;     73C; 74A; 74P
                                                                                  27B




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BU           e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 235/35R20 92              11A; 24J; 244; 27I        Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb; nicht
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 74P


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ALFA ROMEO S.p.A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : VGK


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     STELVIO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               949          e3*2007/46*0435*.. 110 - 206 235/45R20          96                              Allradantrieb;
                                                         245/45R20          99                              Heckantrieb;
                                                         255/40R20          97    11A; 245; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/45R20          101   11A; 245; 26P             12A; 51A; 71K; 723;
                                                         265/45R20          104   11A; 24J; 248; 26P        73C; 74A; 74P; 82N;
§22 52654*01




                                                                                                            83P


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : VGK


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 245/30R20 90Y 11A; 22B; 24C; 24D;                  Alfa 159 (Limousine);
                                                                         5GA                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/30R20 92W 11A; 21P; 22B; 22H;                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                         24C; 24D                           723; 73C; 74A; 74H;
                                                85 - 191 255/30R20 92Y 11A; 21P; 22B; 22H;                  74P; 82N; 83P
                                                                         24C; 24D; 5GM
               939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 245/30R20 90Y 11A; 22B; 22L; 24C;                  Alfa 159 Sportwagon
                                                                         24D; 5GA                           (Kombi);
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                            723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                            74P; 82N; 83P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
               939          e3*2001/116*0212*.. 136       245/30R20 90Y Nicht Alfa Spider               Alfa Brera (Coupe);
                                                                         (Cabrio); 11A; 22B;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         24C; 24D; 5GA                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                          255/30R20 92W Nicht Alfa Spider               723; 73C; 74A; 74H;
                                                                         (Cabrio); 11A; 21P;            74P; 82N; 83P
                                                                         22B; 22H; 24C; 24D;
                                                                         5GM


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifach e
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
§22 52654*01




                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 9
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
§22 52654*01




                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 9
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängi gkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
§22 52654*01




                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1200kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis z u einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. B ei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 9
               82N) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305x28mm
                    des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig.
               83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
§22 52654*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 9


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      ALFA ROMEO
                      Fahrzeugtyp:     949
                      Genehm.Nr.:      e3*2007/46*0435*..
                      Handelsbez.:     STELVIO

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 150              y = 200                  VA
                            26B                     x = 200              y = 250                  VA
                            27I                     x = 250              y = 200                  HA
                            27B                     x = 300              y = 250                  HA
§22 52654*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 9

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      CHRYSLER
                      Fahrzeugtyp:     MX
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*4037*..
                      Handelsbez.:     Compass

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA
                            27B                     x = 250              y = 250                  HA
§22 52654*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 9

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      CHRYSLER
                      Fahrzeugtyp:     BU
                      Genehm.Nr.:      e3*2007/46*0300*..
                      Handelsbez.:     JEEP RENEGADE

                      Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27I                      x = 125              y = 170                 HA
                            27B                      x = 170              y = 200                 HA
§22 52654*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.