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							               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 24

               Fahrzeughersteller                         : AUDI, SKODA, VOLKSWAGEN
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 25
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               5P2A                5P2A                       Ø66,6-Ø57,1                 57,1                     740      2220    09/18
               5P2A                5P2A                       Ø66,6-Ø57,1                 57,1                     758      2175    09/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 23 mm,
                                                            für Typ : 8U1; F3; 8U
§22 52654*01




               Zubehör                                    : LS17D27F


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 23 mm, für
                                                            Typ : GA; 8V; 4F1; 4F
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 4F; 4F1; 8V
                                                            140 Nm für Typ : GA
                                                            165 Nm für Typ : F3 erhoeht ; 8U erhoeht ; 8U1 erhoeht
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                4F           e1*2001/116*0254*.. 120 - 257 245/35R20 95  11A; 21B; 22B; 24J;                 Nur Allroad Quattro;
                                                                         24M                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/35R20 97  11A; 21B; 22B; 24J;                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                         24M; 54A                            723; 729; 73C; 74D;
                                                 155 - 257 255/35R20 93Y 11A; 21B; 22B; 24J;                 74P; 77E
                                                                         24M; 5HA; 54A
                4F           e1*2001/116*0254*.. 89 - 188 245/30R20 90Y 11A; 21P; 22F; 24C;                  Limousine u. Kombi;
                                                                         24D; 5GA                            Front- u.
                                                           255/30R20 92Y 11A; 21B; 22F; 24C;                 Allradantrieb; Nicht
                                                                         24D; 5GM                            Allroad Quattro;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                             723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                             74P; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               8V           e1*2007/46*0607*..  77 - 140 235/30R20 88W 11A; 24C; 244; 247;              Cabrio; Limousine;
                                                                        26B; 26J; 27F                   Allradantrieb;
                                                          245/30R20 86Y 11A; 24C; 244; 247;             Frontantrieb;
                                                                        26B; 26J; 27F; 5EM              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                206 - 228 235/30R20 88Y 11A; 24C; 244; 247;             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                        26B; 26J; 27F                   73C; 74D; 74P; 77E
                                                          245/30R20 90  11A; 24C; 244; 247;
                                                                        26B; 26J; 27F

               Verkaufsbezeichnung:     A6,S6,ALLROAD QUATTRO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               4F           e13*2007/46*1080*.. 120 - 257 245/35R20 95        11A; 21B; 22B; 24J;       Nur Allroad Quattro;
               4F1          e13*2007/46*1080*..                               24M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/35R20 97        11A; 21B; 22B; 24J;       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                              24M; 54A                  723; 729; 73C; 74D;
                                                  155 - 257 255/35R20 93Y     11A; 21B; 22B; 24J;       74P; 77E
                                                                              24M; 5HA; 54A
               4F            e13*2007/46*1080*.. 89 - 188   245/30R20 90Y     11A; 21P; 22F; 24C;       Limousine u. Kombi;
               4F1           e13*2007/46*1080*..                              24D; 5GA                  Front- u.
                                                            255/30R20 92Y     11A; 21B; 22F; 24C;       Allradantrieb; Nicht
                                                                              24D; 5GM                  Allroad Quattro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 52654*01




                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GA           e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 225/35R20       90    11A; 24C; 244; 247        Allradantrieb;
                                                        235/35R20       92    11A; 24C; 24D             Frontantrieb;
                                                        245/30R20       90    11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/35R20       91    11A; 24C; 24D             12A; 51A; 71K; 723;
                                                        255/30R20       92    11A; 24C; 24D             73C; 74D; 74P; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                        Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     Q3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
               8U           e1*2007/46*0591*..  88 - 162 235/35R20 92               Ohne                      erhöhtes
               8U1          e13*2007/46*1163*..                                     Radhausverbreiterung;     Anzugsmoment
                                                                                    11A; 245; 248; 26P; 27I   165 Nm;
                                                                                                              Kombilimousine;
                                                                235/35R20 92        Mit                       Allradantrieb;
                                                                                    Radhausverbreiterung      Frontantrieb;
                                                                                    Serie; 11A; 26P; 27I
                                                                245/35R20 91        Mit                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    Radhausverbreiterung      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    Serie; 11A; 245; 248;     73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                    26P; 27I
                                                                245/35R20 91        Ohne                      77E
                                                                                    Radhausverbreiterung;
                                                                                    11A; 241; 244; 246;
                                                                                    26P; 27I
                                                                255/35R20 93        Ohne
                                                                                    Radhausverbreiterung;
                                                                                    11A; 241; 244; 246;
                                                                                    247; 26B; 260; 27B;
                                                                                    270
                                                                255/35R20 93        Mit
                                                                                    Radhausverbreiterung
§22 52654*01




                                                                                    Serie; 11A; 24J; 248;
                                                                                    26B; 260; 27B; 270

               Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/45R20 96    11A; 24J; 248; 26P; 27I erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
                                                                                                 165 Nm; Q3;
                                                         245/40R20 95    11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                                         26B; 27H; 27I           Frontantrieb; inkl.
                                                         245/45R20 99    11A; 241; 244; 246;     Hybrid;
                                                                         26B; 27H; 27I           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/40R20 97    11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                         26B; 26N; 27B; 27H      73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                                 77E


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 23 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                        Stand: 18.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     KODIAQ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NS           e8*2007/46*0249*.. 85 - 180 235/45R20 100               11A; 245; 248; 26N; 27I Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                245/40R20 99        11A; 24J; 248; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                245/45R20 99        11A; 24J; 248; 26J;     73C; 74D; 74P; 77E
                                                                                    27B; 27H
                                                                255/40R20 101       11A; 24J; 244; 26J;
                                                                                    27B; 27H

               Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               3T           e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 235/35R20 92             11A; 24J; 244; 26B;     inkl. Superb Scout;
                              e8*2007/46*0317*..                                    26N; 27H; 27P           ab
                                                                245/35R20 95        11A; 242; 244; 245;     e11*2001/116*0326*32;
                                                                                    247; 26B; 26N; 27H;     Kombi; Limousine;
                                                                                    27P
                                                                255/30R20 92        11A; 24C; 244; 247;     Allradantrieb;
                                                                                    26B; 26J; 27F; 27P      Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 74P; 77E
§22 52654*01




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 23 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm   für Typ : 13; 3C; 3d; 3D
                                                            120 Nm   ( bis *0487*14 bzw. *0450*NT23 ) für Typ : 5N
                                                            140 Nm   für Typ : 3H; 5N
                                                            140 Nm   ( ab *0487*NT15 bzw. *0450*NT24 ) für Typ : 5N
               Verkaufsbezeichnung:     ARTEON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               3H           e1*2007/46*1725*.. 110 - 206 235/35R20 92               11A; 245; 248; 26B;     Kombilimousine;
                                                                                    26N; 27H; 5GM           Schräghecklimousine;
                                                      110 - 235 245/35R20 95        11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                                                    26B; 26N; 27F           Frontantrieb;
                                                                255/30R20 92        11A; 241; 244; 246;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    247; 26B; 26J; 27F;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    5GM
                                                                255/35R20 97        11A; 241; 244; 246;     73C; 74D; 74P; 77E
                                                                                    247; 26B; 26J; 27F




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 24
               Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               3C           e1*2001/116*0307*.. 81 - 206 245/35R20 95         11A; 24C; 244; 247;       ab
                                                                              26B; 26N; 27F             e1*2001/116*0307*37;
                                                                                                        VW Passat (B8) ab Mj.
                                                                                                        2014; nicht Passat
                                                                                                        Alltrack; inkl.
                                                                                                        Passat GTE; Kombi;
                                                                                                        Stufenheck;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74P; 77E
               3C            e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 225/35R20 90W 11A; 22L; 24J; 248;           Nur Passat Alltrack
                             e1*2007/46*0502*..,                          26B; 27B; 27H                 (Cross); bis
                             e1*2007/46*0547*..             245/30R20 90W 11A; 22L; 241; 244;           e1*2001/116*0307*36;
                                                                              246; 26B; 26N; 27B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              27F
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        74P; 77E
               3C            e1*2001/116*0307*.. 110 - 206 245/35R20 95       11A; 245; 26B; 26N;       VW Passat Alltrack
§22 52654*01




                                                                              27F                       (B8) ab Mj.2014;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     SCIROCCO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               13           e1*2001/116*0471*.. 90 - 155 235/30R20 88W 11A; 21P; 22B; 24D;              Coupe; Frontantrieb;
                                                                       24J                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/30R20 90  11A; 21P; 22B; 24C;              12A; 32I; 51A; 71K;
                                                                       24D                              723; 73C; 74D; 74P;
                                                90 - 206 235/30R20 88Y 11A; 21P; 22B; 24D;              77E
                                                                       24J
                                                         245/30R20 90Y 11A; 21P; 22B; 24C;
                                                                       24D

               Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               5N           e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/35R20 92        11A; 22B                  mit R-Line; bis
                            e1*2007/46*0487*..            245/35R20 91        11A; 21P; 22B             e1*2007/46*0487*14;
                                                          255/35R20 93        11A; 21P; 22B; 22H        bis
                                                                                                        e1*2001/116*0450*23;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74P; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 24
               Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               5N           e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 245/35R20 91        11A; 21P; 22B; 22H;       ohne R-Line; bis
                             e1*2007/46*0487*..                               24D; 24J                  e1*2007/46*0487*14;
                                                             255/35R20 93     11A; 21P; 22B; 22H;       bis
                                                                              24D; 24J                  e1*2001/116*0450*23;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74P; 77E
               5N            e1*2001/116*0450*.., 85 - 180 235/45R20 96       11A; 27B; 27F             ab
                             e1*2007/46*0487*..            245/40R20 95       11A; 248; 27B; 27F        e1*2001/116*0450*24;
                                                  85 - 235 255/40R20 97       11A; 24J; 248; 27B;       mit R-Line; ab
                                                                              27F                       e1*2007/46*0487*15;
                                                                                                        nicht Allspace;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74P; 77E
               5N            e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R20 100      11A; 27B; 27F             mit R-Line; Allspace;
                                                             245/40R20 99     11A; 246; 27B; 27F        ab
                                                             255/40R20 101    11A; 24J; 27B; 27F        e1*2001/116*0450*31;
§22 52654*01




                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74P; 77E
               5N            e1*2001/116*0450*.., 85 - 180   235/45R20 96     11A;   24J; 248; 27B;     ab
                             e1*2007/46*0487*..                               27F                       e1*2001/116*0450*24;
                                                             245/40R20 95     11A;   24C; 244; 247;     ohne R-Line; ab
                                                                              27B;   27F                e1*2007/46*0487*15;
                                                             255/40R20 97     11A;   24C; 244; 247;     nicht Allspace;
                                                                              27B;   27F                Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74P; 77E
               5N            e1*2001/116*0450*.. 110 - 180 235/45R20 100V 11A; 24J; 248; 27B;           ohne R-Line; ab
                                                                           27F                          e1*2007/46*0487*15;
                                                             245/40R20 99W 11A;      24C; 244; 247;     Allspace; ab
                                                                           27B;      27F                e1*2001/116*0450*31;
                                                             255/40R20 101 11A;      24C; 244; 247;     Allradantrieb;
                                                                           27B;      27F                Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74P; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 24
               Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               3d           DE*2007/46*0452*.., 177 - 246 255/35R20 97        CF6; 11A; 22I; 24C;       nicht V10 Diesel;
                             e1*2007/46*0452*..                               24M; 5IM; 68Q             10B; 11B; 11G; 11H;
               3D            e1*2001/116*0189*..,                                                       12A; 51A; 533; 573;
                             e1*98/14*0189*..                                                           71K; 723; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 74P; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Rei fen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
§22 52654*01




               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenk otflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 24
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
§22 52654*01




                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbrei te des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustel len.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 24
                      Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 52654*01




                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreic hende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläss igen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 24
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                    Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                    am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               32I)   Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen
                      "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese
                      Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des
                      geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
§22 52654*01




               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
                    250 km/h nicht zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1060kg.
               5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1200kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1460kg.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 24
               68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R20
                                   Hinterachse:                          285/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Rei fenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
§22 52654*01




               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebe nen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               CF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/35R20
                                   Hinterachse:                        255/35R20
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 24


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     8V
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0607*..
                      Handelsbez.:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron

                      Variante(n):     Frontantrieb, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 350              y = 250                 VA
                            26B                      x = 400              y = 300                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 400        y = 400            8                VA
§22 52654*01




                            26J                   x = 400        y = 400           20                VA
                            27H                   x = 350        y = 350            8                HA
                            27F                   x = 350        y = 350           20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 24

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     8U
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0591*..
                      Handelsbez.:     Q3

                      Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 390                  VA
                            26P                     x = 240              y = 340                  VA
                            27B                     x = 335              y = 400                  HA
                            27I                     x = 285              y = 355                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 52654*01




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 290        y = 390           30                VA
                            26N                   x = 290        y = 390           10                VA
                            27F                   x = 335        y = 400           30                HA
                            27H                   x = 335        y = 400           10                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F3
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1900*..
                      Handelsbez.:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52654*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 300            30                HA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     3T
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0326*..
                      Handelsbez.:     SUPERB

                      Variante(n):     ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 310              y = 300                  VA
                            26P                     x = 260              y = 250                  VA
                            27P                     x = 300              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 52654*01




                            26J                  x = 310        y = 300            23                VA
                            26N                  x = 310        y = 300             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 300            23                HA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 16 von 24

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     3T
                      Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0317*..
                      Handelsbez.:     SUPERB

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 310              y = 300                  VA
                            26P                     x = 260              y = 250                  VA
                            27P                     x = 300              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 52654*01




                            26J                  x = 310        y = 300            23                VA
                            26N                  x = 310        y = 300             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 300            23                HA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 17 von 24

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     NS
                      Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0249*..
                      Handelsbez.:     KODIAQ

                      Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, nicht Scout / Cross

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27I                      x = 240              y = 200                 HA
                            27B                      x = 290              y = 250                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 230        y = 160             8                VA
§22 52654*01




                            26J                   x = 280        y = 210            34                VA
                            27H                   x = 290        y = 250             8                HA
                            27F                   x = 290        y = 250            23                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 18 von 24

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     3H
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1725*..
                      Handelsbez.:     ARTEON

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 220              y = 230                  VA
                            26P                     x = 170              y = 180                  VA
                            27B                     x = 270              y = 290                  HA
                            27I                     x = 220              y = 240                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52654*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 220        y = 230            25                VA
                            26N                  x = 220        y = 230             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 290            25                HA
                            27H                  x = 270        y = 290             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     3C
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0502*..
                      Handelsbez.:     PASSAT

                      Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 310              y = 300                  VA
                            26P                      x = 260              y = 250                  VA
                            27B                      x = 300              y = 280                  HA
                            27I                      x = 250              y = 230                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52654*01




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 310        y = 300             7                VA
                            27H                   x = 300        y = 280             8                HA
                            27F                   x = 300        y = 280            13                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 20 von 24

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     3C
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0307*..
                      Handelsbez.:     PASSAT

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 400              y = 300                  VA
                            26P                     x = 370              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 400        y = 300            15                VA
§22 52654*01




                            26N                  x = 400        y = 300             8                VA
                            27H                  x = 300        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 400            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 21 von 24

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     5N
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0487*..
                      Handelsbez.:     TIGUAN

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 330                  HA
                            27I                     x = 250              y = 280                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 330             8                HA
§22 52654*01




                            27F                  x = 300        y = 330            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 22 von 24

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     5N
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0450*..
                      Handelsbez.:     TIGUAN

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 330                  HA
                            27I                     x = 250              y = 280                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 330             8                HA
§22 52654*01




                            27F                  x = 300        y = 330            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     3C
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0547*..
                      Handelsbez.:     PASSAT

                      Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 310              y = 300                  VA
                            26P                      x = 260              y = 250                  VA
                            27B                      x = 300              y = 280                  HA
                            27I                      x = 250              y = 230                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52654*01




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 310        y = 300             7                VA
                            27H                   x = 300        y = 280             8                HA
                            27F                   x = 300        y = 280            13                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     3C
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0307*..
                      Handelsbez.:     PASSAT

                      Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 310              y = 300                  VA
                            26P                      x = 260              y = 250                  VA
                            27B                      x = 300              y = 280                  HA
                            27I                      x = 250              y = 230                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52654*01




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 310        y = 300             7                VA
                            27H                   x = 300        y = 280             8                HA
                            27F                   x = 300        y = 280            13                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.